- Bundesregierung nennt keine Zahlen zu Stiftungsförderung in Thüringen
- Globalzuschüsse werden ohne Regionalaufschlüsselung vergeben
- Regierung bricht mit bisheriger Praxis, Infos bei Stiftungen abzufragen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7727 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Politische Stiftungen erhalten vom Bund jährlich institutionelle Förderung (Globalzuschüsse) sowie projektgebundene Mittel. Rechtsgrundlage ist das Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG). Die AfD-Fraktion hatte bereits mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/2579 Informationen zu Stiftungsvertretungen in Thüringen erfragt. Die vorliegende Anfrage BT-Drs. 21/7542 aktualisiert diese Abfrage mit Stichtag 30. Juni 2026. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort erstmals ausdrücklich, dass sie künftig keine Informationen mehr aktiv bei den eigenständigen Stiftungen beschaffen wird.
Im Detail
Die Bundesregierung nimmt daher von der bisher geübten Praxis Abstand, die angefragten Informationen von den unabhängigen politischen Stiftungen zu beschaffen.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7727
Politische Stiftungen erhalten jährlich Hunderte Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt — doch wie diese Mittel in einzelnen Bundesländern eingesetzt werden, bleibt nach Angaben der Bundesregierung außerhalb ihrer Auskunftspflicht. Das zeigt die Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7727, beantwortet am 25. August 2026).
Politische Stiftungen in Thüringen: Was die Bundesregierung weiß
Die AfD-Fraktion hat mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7542 drei Themenbereiche abgefragt: die Zahl der Stiftungsvertretungen in Thüringen zum Stichtag 30. Juni 2026, die Höhe der Bundesförderung nach Stiftung und Haushaltstitel seit Oktober 2025 sowie Details zu geförderten Projekten und Veranstaltungen — einschließlich solcher mit den Themen „Linkspopulismus“ oder „Rechtspopulismus“/AfD. Zu allen drei Punkten gibt die Bundesregierung an, keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung zu besitzen.
Zur Frage nach den Stiftungsvertretungen verweist die Bundesregierung auf Antworten zu früheren Anfragen derselben Fraktion (BT-Drs. 21/3074 bzw. 20/4786), ohne neue Zahlen zu nennen. Bei den Fördermitteln erklärt sie, Globalzuschüsse aus dem Haushaltstitel 685 12 (Kapitel 0601) würden nicht regional aufgeschlüsselt vergeben. Zu projektgebundenen Mitteln (Kapitel 0601, Titel 894 12) seien im angefragten Zeitraum keine Anträge politischer Stiftungen aus Thüringen eingegangen.
Bundesregierung ändert ihre bisherige Praxis
Bemerkenswert ist eine Aussage in der Vorbemerkung der Bundesregierung: Sie kündigt an, künftig keine Informationen mehr aktiv bei den Stiftungen abzufragen, um die parlamentarische Anfrage zu beantworten. Bislang hatte die Regierung nach eigenen Angaben die angefragten Daten bei den Stiftungen eingeholt und dann dem Bundestag übermittelt. Diese Praxis stellt sie nun ein. Begründung: Allein aus der Kompetenz zur Mittelvergabe folge keine verfassungsrechtliche Pflicht, Informationen bei eigenständigen Stiftungen zu beschaffen.
Rechtlich argumentiert die Bundesregierung, das parlamentarische Interpellationsrecht beziehe sich nur auf den eigenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich. Da die politischen Stiftungen unabhängig handeln, liege deren innere Mittelverwendung außerhalb dieses Bereichs. Die Förderung durch Globalzuschüsse ohne Zweckbindung unterstütze die Unabhängigkeit der Stiftungen bewusst — so die Argumentation.
Welche Kontrolle bleibt?
Laut Drucksache haben die politischen Stiftungen jährlich innerhalb von acht Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Für das Haushaltsjahr 2025 ist der Stichtag der 31. August 2026. Diese Nachweise gehen an den Zuwendungsgeber — nicht in die parlamentarische Öffentlichkeit. Ob und in welchem Umfang damit eine wirksame externe Kontrolle besteht, ist nicht Gegenstand dieser Drucksache.
Das Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) schreibt vor, dass eine geförderte politische Stiftung in einer Gesamtschau die Gewähr bieten muss, aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung einzutreten. Diese Grundvoraussetzung gilt unabhängig von der regionalen Mittelverwendung.
Weiterlesen:
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Betroffen sind die politischen Stiftungen, die in Thüringen Vertretungen unterhalten und Projekte durchführen, sowie indirekt die Steuerzahler, deren Mittel über Globalzuschüsse an die Stiftungen fließen. Das Parlament als Kontrollinstanz erhält nach dieser Antwort künftig weniger Detailinformationen über den regionalen Einsatz der Fördermittel.
Die Bundesregierung weicht bei allen drei Fragen mit dem Verweis auf die Unabhängigkeit der politischen Stiftungen und fehlende eigene Erkenntnisse aus. Eine inhaltliche Beantwortung zu Förderhöhen, Projekten oder Vertretungen erfolgt nicht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Politische Stiftungen in Thüringen: Bundesförderung angefragt →
- Globalzuschuss
- Institutionelle Förderung, bei der die Empfänger die Mittel im Rahmen ihrer Satzungsaufgaben eigenverantwortlich einsetzen können — ohne Zweckbindung an einzelne Projekte.
- Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG)
- Bundesgesetz, das die Voraussetzungen und Grenzen der staatlichen Förderung politischer Stiftungen regelt, unter anderem das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
- Interpellationsrecht
- Das verfassungsrechtlich verankerte Recht des Bundestages und seiner Abgeordneten, die Bundesregierung zu befragen und Auskunft zu verlangen — begrenzt auf den Verantwortungsbereich der Regierung.
Warum nennt die Bundesregierung keine Förderzahlen für Thüringen?
Die Globalzuschüsse an politische Stiftungen werden als institutionelle Förderung ohne regionale Aufschlüsselung vergeben. Die Stiftungen entscheiden eigenverantwortlich über den Einsatz der Mittel. Laut Bundesregierung liegen ihr daher keine länderspezifischen Erkenntnisse vor.
Was ist das Stiftungsfinanzierungsgesetz?
Das Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) regelt Voraussetzungen und Grenzen der Bundesförderung für politische Stiftungen. Es verlangt unter anderem, dass eine Stiftung aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt.
Welche Stiftungen erhalten Bundesmittel?
Den großen im Bundestag vertretenen Parteien nahestehende Stiftungen erhalten institutionelle Förderung aus Bundesmitteln (Kapitel 0601, Titel 685 12) sowie projektgebundene Mittel.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7727 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































