- Tabaksteuer steigt 2027–2030 jährlich für alle Produkte
- Steuermehreinnahmen von 756 Mio. Euro (2027) bis 3,589 Mrd. Euro (2030)
- Zigarettenpackung kostet 2030 prognostiziert rund 11,36 Euro
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7859 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die zuletzt gültige Erhöhungsstufe des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Im Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 hat die Bundesregierung die Tabaksteueranpassung als Teil der Haushaltskonsolidierung vereinbart. Parallel verhandelt die EU eine überarbeitete Tabaksteuerrichtlinie: Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2025 einen Entwurf vorgelegt, da die geltende Richtlinie aus dem Jahr 2011 neuartige Dampf- und Rauchprodukte steuerlich nicht sachgerecht erfasst. Die Tabaksteuereinnahmen stiegen laut Drucksache von 14,1–14,9 Mrd. Euro (2011–2023) auf 15,6 Mrd. Euro (2024) und 17,4 Mrd. Euro (2025), getrieben vor allem durch erhitzten Tabak und E-Zigaretten-Substitute.
- 756 Mio. Euro — Geschätzte Steuermehreinnahmen im ersten Erhöhungsjahr 2027.
- 3,589 Mrd. Euro — Prognostizierte Steuermehreinnahmen im Jahr 2030.
- 17,4 Mrd. Euro — Tabaksteuereinnahmen des Bundes im Jahr 2025 (Basiswert laut Drucksache).
- 0,33–0,36 Euro je Milliliter — Neuer Steuertarif für E-Zigaretten-Liquids (2027–2030).
- 11,36 Euro — Prognostizierter Durchschnittspreis für eine Zigarettenpackung (20 Stück) im Jahr 2030.
Im Detail
Die Anpassung der Tabaksteuer zählt zu den vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen. Der Gesetzentwurf sieht über einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend ab 1. Januar 2027, jährliche Tabaksteuererhöhungen vor.
— Begründung BT-Drs. 21/7859, Abschnitt A
Ab dem 1. Januar 2027 werden Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren, Pfeifentabak, erhitzter Tabak, Shisha-Tabak und E-Zigaretten-Flüssigkeiten in Deutschland teurer. Die Bundesregierung hat am 7. September 2026 den Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (BT-Drs. 21/7859) beim Bundestag eingebracht. Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen. Die Tabaksteuererhöhung ist Teil der Haushaltskonsolidierung, auf die sich die Bundesregierung mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 verständigt hat.
Tabaksteuer steigt vier Jahre lang stufenweise
Das Kernstück der Reform sind vier jährliche Erhöhungsschritte für alle Besteuerungskategorien. Die prognostizierten Steuermehreinnahmen belaufen sich auf 756 Mio. Euro (2027), 1,595 Mrd. Euro (2028), 2,548 Mrd. Euro (2029) und 3,589 Mrd. Euro (2030). Im Kassenjahr gehen alle Mehreinnahmen ausschließlich in den Bundeshaushalt; Länder und Gemeinden sind nicht beteiligt. Insgesamt rechnet die Bundesregierung bis 2030 mit kumulierten Tabaksteuermehreinnahmen von knapp 8,5 Mrd. Euro.
Beim größten Segment, den Zigaretten, steigt der spezifische Steuersatz von 13,44 Cent je Stück (2027) schrittweise auf 17,41 Cent je Stück (2030). Der wertbezogene Anteil von 20 Prozent des Kleinverkaufspreises bleibt konstant. Der feste Mindeststeuersatz, der den Niedrigpreisbereich schützt, klettert von 27,64 Cent je Stück (2027) auf 35,80 Cent je Stück (2030). Für eine durchschnittliche 20er-Packung ergibt sich daraus ein prognostizierter Preis von 8,77 Euro (2027) bis 11,36 Euro (2030). Allein durch Zigaretten erwartet der Bund Mehreinnahmen von 1,095 Mrd. Euro im Jahr 2030.
E-Zigaretten und erhitzter Tabak im Fokus
Besonders dynamisch entwickeln sich die Einnahmen aus neuartigen Produkten. Erhitzter Tabak wird weiterhin mit 80 Prozent des Zigarettensteuersatzes belastet; die Mehreinnahmen steigen von 172 Mio. Euro (2027) auf 595 Mio. Euro (2030). Für Substitute für Tabakwaren – also die Flüssigkeiten für E-Zigaretten – sieht der Entwurf einen einheitlichen spezifischen Tarif vor: 0,33 Euro je Milliliter ab 2027, 0,36 Euro je Milliliter ab 2030. Damit reagiert die Bundesregierung auf die stark wachsende Nutzung dieser Produkte, insbesondere unter Jugendlichen. Die Tabaksteuereinnahmen insgesamt stiegen laut Begründung von einer stabilen Größenordnung von 14,1 bis 14,9 Mrd. Euro (2011–2023) auf 15,6 Mrd. Euro (2024) und 17,4 Mrd. Euro (2025) – getrieben gerade durch erhitzten Tabak und E-Zigaretten-Substitute.
Was gilt aktuell?
Die bisher gültige Rechtslage basiert auf dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz, dessen letzte Erhöhungsstufe zum 1. Januar 2026 in Kraft trat. Seither gilt für Zigaretten ein spezifischer Satz von 17,41 Cent je Stück zuzüglich 20 Prozent des Kleinverkaufspreises. Für E-Zigaretten-Flüssigkeiten gilt ein Steuersatz von 0,32 Euro je Milliliter. Mit dem neuen Gesetzentwurf wird der Tarif ab 2027 weitergeführt und in vier Schritten angehoben. Dem Großteil der Konsumenten entstehen die Mehrkosten durch vollständige Weitergabe der Steuermehrbelastung an den Ladenpreis – laut Drucksache gehen die Kosten nicht zulasten der Industrie, sondern der Käuferinnen und Käufer.
Gesundheitspolitik als zweites Ziel
Neben der Haushaltskonsolidierung benennt die Bundesregierung Gesundheitsschutz als Ziel der Tabaksteuerreform. Höhere Preise sollen die Raucherquote bei Jugendlichen und Erwachsenen senken. Gleichzeitig soll durch graduelle statt einmaliger Erhöhungen verhindert werden, dass Konsumenten auf im Ausland eingekaufte oder illegale Tabakwaren ausweichen – ein Risiko, das die Drucksache ausdrücklich als Argument gegen eine einmalige Großerhöhung anführt. Außerdem leistet Deutschland nach eigener Darstellung mit dem Gesetzentwurf einen Beitrag zu den laufenden EU-Verhandlungen über eine neue Tabaksteuerrichtlinie, die auch neuartige Produkte sachgerecht erfassen soll. Sollte die neue EU-Richtlinie verabschiedet werden, könnten weitere nationale Anpassungen erforderlich werden.
Praktisch regelt der Entwurf auch übergangsweise die Bestellfristen für Steuerzeichen: Wegen der kurzfristig zum 1. Januar 2027 geltenden Tarife wird die übliche Frist von zwei Monaten bis Ende 2026 auf sechs Wochen verkürzt. Auf die Tabaksteuerverordnung wirkt dies über eine neue Übergangsregelung in § 61. Verwaltungsaufwand beim Bund (Zollverwaltung, ITZBund) entsteht laut Drucksache in Höhe von insgesamt rund 582.000 Euro einmalig im Jahr 2026. Beim Standort Deutschland spielen Steuerbelastungen und internationale Wettbewerbsfähigkeit in verschiedenen Branchen eine zunehmend diskutierte Rolle.
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Unmittelbar betroffen sind alle Raucher und Konsumenten von Tabakprodukten sowie Nutzer von E-Zigaretten und Shisha-Produkten in Deutschland. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Steuermehrbelastung vollständig über die Verkaufspreise an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird. Auch die Tabakindustrie sowie der Fachhandel müssen sich auf neue Steuerzeichen und Preisanpassungen einstellen.
Der Gesetzentwurf ist am 7. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wurde bereits am 14. August 2026 als besonders eilbedürftig an den Bundesrat zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung stehen noch aus. Als nächste Schritte folgen die Ausschussberatung und die Abstimmung im Bundestags-Plenum. Das Gesetz selbst tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft; die neuen Steuertarife gelten ab 1. Januar 2027.
- Substitute für Tabakwaren
- Flüssigkeiten und andere Substanzen, die in E-Zigaretten verwendet werden und seit 2022 der Tabaksteuer unterliegen.
- Mindeststeuersatz
- Eine tarifliche Untergrenze, die sicherstellt, dass auch günstige Tabakprodukte eine Mindestabgabe entrichten; er verhindert Preisdumping im Niedrigpreissegment.
- Erhitzter Tabak
- Tabakprodukte, die nicht verbrannt, sondern auf niedrigere Temperaturen erhitzt werden (z. B. IQOS); sie unterliegen einem Satz von 80 Prozent des Zigarettensteuersatzes.
Wann steigen die Tabakpreise konkret?
Die erste Erhöhungsstufe tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, weitere Stufen folgen jeweils zum 1. Januar 2028, 2029 und 2030.
Werden auch E-Zigaretten teurer?
Ja. Substitute für Tabakwaren – also Flüssigkeiten für E-Zigaretten – werden ab 2027 mit 0,33 Euro je Milliliter besteuert, ab 2030 mit 0,36 Euro je Milliliter.
Wer erhält die Steuermehreinnahmen?
Die Mehreinnahmen fließen vollständig in den Bundeshaushalt; Länder und Gemeinden sind laut Drucksache nicht beteiligt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7859 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































