- GEAS gilt seit 12. Juni 2026 — Deutschland erfüllt laut EU-Kommission zentrale Anforderungen noch nicht
- Nur 1,5 Prozent der aufgegriffenen Migranten in den ersten zwei GEAS-Monaten in Eurodac registriert
- Italien verweigert weiterhin Rücküberstellungen aus Deutschland trotz GEAS-Verpflichtung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7981 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) trat am 12. Juni 2026 in Kraft und umfasst elf EU-Gesetzgebungsakte, darunter die Asylverfahrensverordnung (EU) 2024/1348. Deutschland hat das System mit dem GEAS-Anpassungsgesetz (BT-Drs. 21/1848) in nationales Recht überführt. Ein Umsetzungsbericht der EU-Kommission vom Mai 2026 stellte fest, dass Deutschland in mehreren zentralen Bereichen die Anforderungen noch nicht erfüllt: Es fehlen ausreichend Aufnahmeplätze für Grenzverfahren an deutschen Flughäfen, und es gibt technische Defizite beim Zugriff auf die neue Eurodac-Datenbank sowie beim Anschluss an das digitale Frontex-System. Im Jahr 2025 waren laut einer früheren Regierungsantwort (BT-Drs. 21/4403) nur 43 Prozent der Erstantragsteller auf Asyl in Deutschland in Eurodac erfasst.
- 12. Juni 2026 — Datum des Inkrafttretens der GEAS-Anwendung in der EU
- 43 % — Anteil der Erstantragsteller in Deutschland, die 2025 in Eurodac erfasst waren (laut BT-Drs. 21/4403)
- 1,5 % — Anteil der aufgegriffenen Personen bei unerlaubter Einreise, die in den ersten zwei GEAS-Monaten in Eurodac registriert waren
- 2,1 % — Gesamtschutzquote für syrische Asylbewerber in Deutschland im Jahr 2025 (BAMF, Dezember 2025)
- 26 — Anzahl der Einzelfragen, die die AfD-Fraktion an die Bundesregierung richtet
Im Detail
„Drei Monate nach Einführung von GEAS ist es in den Augen der Fragesteller an der Zeit, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen und festzuhalten, welche Verbesserungen tatsächlich eingetreten sind und welche Erwartungen sich bisher nicht erfüllt haben.“
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7981
Drei Monate nach dem Start des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 fragt die AfD-Fraktion die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7981) nach einer ersten Bilanz. Mit 26 Einzelfragen wollen die Abgeordneten rund um Dr. Gottfried Curio und Dr. Bernd Baumann unter anderem wissen, wie viele Grenz- und beschleunigte Verfahren Deutschland eingeleitet hat, welche Kapazitäten an deutschen Flughäfen bestehen und warum die GEAS-Umsetzung nach wie vor an technischen und politischen Hindernissen scheitert.
GEAS-Umsetzung: Was Deutschland bisher nicht erfüllt
Das GEAS umfasst elf EU-Gesetzgebungsakte und zielt darauf ab, Asylverfahren EU-weit zu harmonisieren und irreguläre Migration zu begrenzen. Ein Umsetzungsbericht der EU-Kommission vom Mai 2026 stellte laut Drucksache fest, dass Deutschland in mehreren Bereichen die Mindestanforderungen noch nicht erfüllt: Aufnahmekapazitäten für Grenzverfahren an deutschen Flughäfen fehlen, und es gibt technische Defizite beim Zugriff auf die neue Eurodac-Datenbank sowie beim Anschluss an das digitale Frontex-System für Rückführungen. Die Fragesteller verweisen darauf, dass in den ersten zwei Monaten nach GEAS-Start lediglich 1,5 Prozent der beim Versuch der unerlaubten Einreise aufgegriffenen Personen in Eurodac registriert waren — verglichen mit 43 Prozent der Erstantragsteller, die im Gesamtjahr 2025 überhaupt erfasst waren.
Italiens Verweigerung von Rücküberstellungen
Ein zentrales Streitthema ist die Weigerung Italiens, Asylbewerber aus Deutschland zurückzunehmen. Trotz einer laut Drucksache vor GEAS-Start getroffenen Abrede soll Italien seine Haltung auch nach dem 12. Juni 2026 beibehalten haben. Die Fragesteller sehen darin ein Scheitern eines wesentlichen Ziels der GEAS-Reform. Die Anfrage fragt die Bundesregierung deshalb, ob sie Italiens Verweigerung auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft hat und welche Maßnahmen sie gegenüber der EU-Kommission als „Hüterin der EU-Verträge“ eingefordert hat. Auch die Frage, ob Deutschland rechtliche und politische Schritte gegen unter deutscher Flagge fahrende NGOs im Mittelmeer geprüft hat, ist Teil der Anfrage — ein Punkt, der die Position der Fragesteller zur Migrationspolitik deutlich widerspiegelt.
Beschleunigte Verfahren und die Schutzquote für Syrer
Besonderes Interesse gilt der Frage, warum syrische Asylbewerber nicht dem beschleunigten Verfahren unterliegen, obwohl ihre Gesamtschutzquote in Deutschland im Jahr 2025 nur 2,1 Prozent betrug. Das beschleunigte Verfahren gemäß Artikel 42 Absatz 1 j) der Asylverfahrensverordnung greift, wenn die EU-weite Schutzquote für ein Herkunftsland bei 20 Prozent oder weniger liegt. Syrien erscheint jedoch nicht auf der entsprechenden Eurostat-Liste, was die Fragesteller darauf zurückführen, dass andere EU-Mitgliedstaaten deutlich höhere Schutzquoten für Syrer ausweisen und dadurch den EU-Durchschnitt über die 20-Prozent-Schwelle heben. Die Anfrage will wissen, welche Mitgliedstaaten dies konkret sind. Ähnliche Fragen zur GEAS-Umsetzung wurden bereits in der Wochenzusammenfassung vom 15. September 2026 thematisiert.
26 Fragen zu Verfahren, Kapazitäten und Eurodac
Die 26 Fragen der Anfrage lassen sich in mehrere Themenkomplexe gliedern: Erstens die Gesamtbewertung der GEAS-Umsetzung (Fragen 1–5), zweitens die konkreten Grenzverfahren in Deutschland — Anzahl, Standorte, Nationalitäten, Ergebnisse und Kapazitäten an Flughäfen (Fragen 6–12), drittens die beschleunigten Verfahren und deren Verknüpfung mit Grenzverfahren (Fragen 13–17), viertens die Verfahrensdauer und die GEAS-Vorgabe, Asylverfahren innerhalb von sechs Monaten bestandskräftig abzuschließen (Fragen 18–19), fünftens das Verhältnis zu Italien und NGO-Aktivitäten im Mittelmeer (Fragen 20–23) sowie sechstens die technischen Systeme Eurodac und Frontex (Fragen 24–26). Thematisch ähnliche Fragen zu Infrastruktur und Finanzierung wurden zuletzt auch bei der Ostbahn Berlin–Polen und der Bahn-Korridorsanierung Hamburg–Berlin diskutiert, die ebenfalls ungelöste Umsetzungsdefizite bei Großvorhaben zeigen.
Was gilt aktuell beim GEAS in Deutschland?
Seit dem 12. Juni 2026 sind EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die neuen GEAS-Vorschriften anzuwenden. Dazu gehören die Screening-Verordnung (Erfassung aller Ankömmlinge), die Asylverfahrensverordnung mit Grenz- und beschleunigten Verfahren sowie die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM-VO), die die Zuständigkeitsverteilung zwischen Mitgliedstaaten regelt. Deutschland hat das System mit dem GEAS-Anpassungsgesetz (BT-Drs. 21/1848) in nationales Recht umgesetzt, jedoch zeigen die in der Anfrage genannten Defizite, dass die praktische Umsetzung noch nicht vollständig vollzogen ist.
Weiterlesen:
- Mietwucher in Deutschland: Linke fragt nach Strafverfolgung
- Übersterblichkeit in der Covid-19-Pandemie: Soziale Einflussfaktoren
Direkt betroffen sind Asylbewerber, die seit dem 12. Juni 2026 in Deutschland oder an EU-Außengrenzen Schutz beantragen. Für sie gelten je nach Herkunftsland und Einreiseweg möglicherweise beschleunigte Verfahren oder Grenzverfahren. Mittelbar betroffen sind die zuständigen Behörden — insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bundespolizei —, die die neuen Verfahren umsetzen müssen, sowie die Bundesländer, die Unterbringungskapazitäten bereitstellen sollen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7981) wurde am 11. September 2026 eingereicht und dem Bundeskanzleramt zugeleitet. Gemäß § 104 GO-BT sieht die Geschäftsordnung grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor, sodass die Antwort der Bundesregierung bis etwa zum 25. September 2026 erwartet werden kann. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- GEAS
- Das Gemeinsame Europäische Asylsystem ist ein Paket aus elf EU-Rechtsakten, das seit dem 12. Juni 2026 gilt und EU-weit einheitliche Standards für Asylverfahren, Aufnahmebedingungen und die Zuständigkeitsverteilung zwischen Mitgliedstaaten festlegt.
- Grenzverfahren
- Ein beschleunigtes Asylprüfungsverfahren, das direkt an der EU-Außengrenze oder an Flughäfen durchgeführt wird, wenn ein Antragsteller aus einem Land mit geringer Schutzquote stammt oder bestimmte andere Kriterien erfüllt.
- Dublin-Überstellung / Rücküberstellung
- Die Überführung eines Asylbewerbers in den EU-Mitgliedstaat, der nach den Dublin-Regeln bzw. der neuen Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM-VO) für die Prüfung seines Antrags zuständig ist.
Wann trat das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft?
Das GEAS begann am 12. Juni 2026 in der EU angewendet zu werden. Es besteht aus elf Gesetzgebungsakten und zielt unter anderem darauf ab, irreguläre Migration zu begrenzen.
Was sind GEAS-Grenzverfahren?
Grenzverfahren nach Artikel 43 der Asylverfahrensverordnung ermöglichen eine beschleunigte Prüfung von Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive direkt an der EU-Außengrenze oder an Flughäfen, um eine schnelle Rückführung zu ermöglichen.
Warum verweigert Italien Rücküberstellungen aus Deutschland?
Laut der Vorbemerkung der Fragesteller hält Italien seine Weigerung, Asylbewerber aus Deutschland zurückzunehmen, auch nach dem GEAS-Stichtag aufrecht. Teile der italienischen Regierung begründen dies mit den Aktivitäten unter deutscher Flagge fahrender NGOs im Mittelmeer.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7981 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































