- Ostbahn Berlin–Polen: eingleisig, nicht elektrifiziert, kein Ausbau in Sicht
- Neue Oderbrücke für zwei Gleise ausgelegt — Anschluss auf deutschem Streckenabschnitt fehlt
- Bund fragt 2024–2026: Wie viele Mittel flossen in die Ostbahn?
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7976 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Ostbahn (RB26) verbindet Berlin über Küstrin-Kietz mit Polen und ist die einzige direkte Schienenverbindung dieser Metropolregion in das östliche Nachbarland. Die Strecke ist seit Jahrzehnten eingleisig und nicht elektrifiziert, obwohl Anrainerkommunen, das Land Brandenburg und grenzüberschreitende Regionalinitiativen den Ausbau seit Jahren fordern. Im Juli 2024 ging die neue grenzüberschreitende Oderbrücke bei Küstrin in Betrieb — ein Bauwerk, das technisch für zwei Gleise und Oberleitungen ausgelegt ist, jedoch auf einen eingleisigen, nicht elektrifizierten deutschen Streckenabschnitt trifft. Eine frühere Anfrage (BT-Drs. 21/6676) ergab, dass die Ostbahn nicht im vom Europäischen Rat genehmigten Militärverkehrsnetz der TEN-V enthalten ist, was EU-Förderung über das Instrument Military Mobility auf der derzeitigen Rechtsgrundlage ausschließt.
Im Detail
Der anschließende Streckenabschnitt auf deutscher Seite verbleibt derzeit im eingleisigen Zustand ohne Oberleitung.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7976
Die Bahnstrecke Berlin–Küstrin-Kietz–Grenze Deutschland/Polen, bekannt als Ostbahn oder RB26, ist die einzige direkte Schienenverbindung der Metropolregion Berlin/Brandenburg mit der Republik Polen. Sie ist eingleisig, nicht elektrifiziert und fehlt im vordringlichen Bedarf des Bundesschienenwegeausbaugesetzes — trotz jahrelanger Forderungen aus Brandenburg, von Anrainerkommunen und grenzüberschreitenden Regionalinitiativen. Mit BT-Drs. 21/7976 vom 10. September 2026 stellt die Fraktion Die Linke nun 13 Fragen an die Bundesregierung zu Status, verkehrlicher Bewertung und Finanzierung des Ostbahn-Ausbaus.
Ostbahn-Ausbau: Widerspruch zwischen Infrastruktur und Planung
Im Juli 2024 ging die neue grenzüberschreitende Oderbrücke bei Küstrin in Betrieb — ein Bauwerk, das im März 2025 mit dem Deutschen Brückenbaupreis ausgezeichnet wurde und technisch für zwei Gleise sowie eine Oberleitung ausgelegt ist. Der unmittelbar anschließende deutsche Streckenabschnitt bleibt jedoch im eingleisigen Zustand ohne Oberleitung. Dieser Widerspruch ist ein zentraler Ausgangspunkt der Anfrage: Eine moderne Brücke, die volle Leistungsfähigkeit verspricht, trifft auf eine veraltete Trasse — die Fraktion will wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um diesen Zustand zu beenden.
Was gilt aktuell?
Nach Angaben der Bundesregierung in der Vorgängerdrucksache 21/6676 ist die Ostbahn nicht im vom Europäischen Rat gebilligten Militärverkehrsnetz der Trans-Europäischen Netze (TEN-V) enthalten. Damit scheidet eine EU-Förderung über das Instrument Military Mobility auf der derzeitigen Rechtsgrundlage aus. Gleichzeitig prüft oder vollzieht die Bundesregierung laut Drucksache die Einbindung der Strecke in das nationale Militäreisenbahngrundnetz (MEGN). Der Bund verweist für Planungs- und Ausbauleistungen auf das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), während das Land Brandenburg die Zuständigkeit für internationale Streckeninfrastruktur beim Bund sieht — ein ungeklärter Finanzierungskonflikt.
Umleitungsverkehr und Kapazitätsfragen
Die Anfrage beleuchtet auch eine operative Dimension: Auf der parallelen Hauptachse Berlin–Frankfurt (Oder) stehen in den kommenden Jahren umfangreiche Infrastruktur- und Instandhaltungsmaßnahmen an. Dafür werden Ausweich- und Umleitungskapazitäten im Schienennetz gebraucht. Die Fraktion fragt, ob die Ostbahn als Umleitungsstrecke vorgesehen ist — und ob ihre aktuelle eingleisige, nicht elektrifizierte Infrastruktur überhaupt geeignet wäre, beispielsweise elektrisch betriebene Güterzüge der Standardlänge von 740 Metern aufzunehmen. Laut Drucksache bezweifeln die Fragesteller dies.
Militärische Dimension und TEN-V-Netz
Die Anfrage thematisiert auch sicherheitspolitische Aspekte: Die Ostbahn-Trasse verbindet Deutschland mit Polen — einem NATO-Partner an der Ostflanke des Bündnisses. Die Fraktion fragt, aus welchen Erwägungen bisher keine Anmeldung des deutschen Abschnitts für das militärische TEN-V-Netz erfolgte und ob die Bundesregierung eine Nachmeldung im Zuge künftiger Revisionen der TEN-V-Netzkarten prüft. Eine solche Aufnahme würde den Zugang zum EU-Förderinstrument Connecting Europe Facility (CEF) im Bereich Military Mobility eröffnen. Ähnliche Fragen zur grenzüberschreitenden Eisenbahninfrastruktur wurden bereits im Kontext anderer Korridore diskutiert — etwa bei milliardenschweren Investitionen in grenzüberschreitende Eisenbahninfrastruktur.
Bundesfinanzierung 2024 bis 2026
Frage 13 der Anfrage erkundigt sich, in welcher Höhe der Bund in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 finanzielle Mittel für Planungs- oder Infrastrukturmaßnahmen entlang der Ostbahn bereitgestellt oder verausgabt hat. Eine Antwort der Bundesregierung liegt noch nicht vor. Auch die Frage nach dem Stand der Abstimmungen zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und dem Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zur Kostenaufteilung für weitere Planungsphasen ist offen. Der Komplex berührt grundsätzliche Fragen zur Verlässlichkeit von Lieferketten und Infrastruktur im Kontext geopolitischer Risiken in Osteuropa.
Betroffen sind Pendler im östlichen Berliner Umland sowie Fahrgäste des grenzüberschreitenden Personenverkehrs zwischen Deutschland und Polen. Güterverkehrsunternehmen und regionale Lieferketten im Oderbruch-Gebiet sind ebenfalls auf die Streckenkapazität angewiesen. Zudem betrifft die Frage nach der Militäreignung die Bundeswehr und NATO-Logistikplanungen für Osteuropa.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7976) ist am 10. September 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung ans Bundeskanzleramt Zeit zur Antwort. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
- BSchWAG
- Bundesschienenwegeausbaugesetz: Rechtsgrundlage für den Bedarfsplan Schiene, der festlegt, welche Strecken der Bund als vordringlich ausbaut und finanziert.
- TEN-V Military Mobility
- Transeuropäisches Verkehrsnetz mit militärischer Komponente: EU-Förderprogramm für Infrastruktur, die zivil und militärisch genutzt werden kann — Voraussetzung ist die Listung im TEN-V-Netz.
- MEGN
- Militäreisenbahngrundnetz: Nationales Netz strategisch wichtiger Bahnstrecken für militärische Transporte in Deutschland.
Was ist die Ostbahn (RB26)?
Die Ostbahn ist die Schienenstrecke Berlin–Küstrin-Kietz–Grenze Deutschland/Polen. Sie ist derzeit eingleisig und nicht elektrifiziert und verbindet die Metropolregion Berlin/Brandenburg mit Polen.
Warum wird der Ausbau der Ostbahn nicht vom Bund finanziert?
Laut Bundesregierung ist die Ostbahn nicht im vordringlichen Bedarf des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSchWAG) enthalten. Als Begründung wird auf die Verkehrsprognose 2040 verwiesen. EU-Mittel über Military Mobility scheiden aus, weil die Strecke nicht im TEN-V-Militärnetz gelistet ist.
Was hat die neue Oderbrücke mit dem Ausbaustreit zu tun?
Die 2024 in Betrieb genommene und 2025 preisgekrönte Oderbrücke ist technisch für zwei Gleise und Oberleitung ausgelegt — der anschließende deutsche Streckenabschnitt ist das jedoch nicht, was den Sinn der Investition teilweise verpuffen lässt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7976 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































