- Globaler Neurotechnologie-Markt wächst auf über 32 Mrd. US-Dollar bis 2034
- 78 % der Neurotech-Firmen verkaufen Hirndaten laut EU-Parlament weiter
- Deutschland ohne eigenen Rechtsrahmen für neuronale Daten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7985 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der globale Markt für Neurotechnologien wächst rasant: Nach Angaben von Fortune Business Insights soll er von rund 19 Milliarden US-Dollar im Jahr 2026 auf über 32 Milliarden US-Dollar bis 2034 steigen. Die UNESCO verzeichnet zwischen 2014 und 2021 einen Anstieg der Investitionen in Neurotechnologie-Unternehmen um 700 Prozent. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) untersucht derzeit in einer aktualisierten Studie die Position Deutschlands im internationalen Wettbewerb sowie mögliche Regulierungslücken. Im November 2025 verabschiedete die UNESCO-Generalkonferenz eine Empfehlung zur Ethik der Neurotechnologie; der Deutsche Ethikrat hielt im März 2026 eine öffentliche Anhörung zu dem Thema ab.
- 19 Mrd. US-Dollar — Geschätztes globales Marktvolumen für Neurotechnologien im Jahr 2026 (Fortune Business Insights).
- 32 Mrd. US-Dollar — Prognostiziertes Marktvolumen bis 2034, entspricht einer Steigerung von rund 70 % gegenüber 2026.
- 700 % — Anstieg der weltweiten Investitionen in Neurotechnologie-Unternehmen zwischen 2014 und 2021 laut UNESCO.
- 78 % — Anteil kommerzieller Neurotech-Firmen, die sich laut EU-Parlamentsstudie (2024) das Recht vorbehalten, Hirndaten an Dritte weiterzuverkaufen.
- 47 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Regulierung, Forschungsförderung und Risiken der Neurotechnologie.
Im Detail
Neurotechnologien entwickeln sich von einer rein medizinischen Anwendung zu einer Querschnittstechnologie mit Bedeutung für Medizin, Arbeitswelt, Bildung, Sicherheit, Militär und Konsumgüterindustrie.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7985
Neurotechnologie ist längst kein Labor-Nischenthema mehr. Geräte, die Gehirnsignale messen oder beeinflussen, sind in Medizin, Gaming, Wellness und Militär im Einsatz — und der Markt wächst: Laut Fortune Business Insights soll das globale Marktvolumen von rund 19 Milliarden US-Dollar im Jahr 2026 auf über 32 Milliarden US-Dollar bis 2034 steigen. Gleichzeitig fehlt in Deutschland ein eigenständiger Rechtsrahmen für neuronale Daten. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7985 vom 11. September 2026 stellt die AfD-Fraktion der Bundesregierung 47 Fragen zu Chancen, Risiken, Forschungsförderung und Regulierungsbedarf im Bereich Neurotechnologie.
Neurotechnologie zwischen Medizin und Massenmarkt
Die Drucksache unterscheidet zwei grundlegende Kategorien: nicht-invasive Verfahren wie EEG-Kopfhörer oder transkranielle Magnetstimulation auf der einen Seite sowie invasive, bidirektionale Schnittstellen — sogenannte Brain-Computer-Interfaces — auf der anderen. Letztere erlauben bidirektionale Kommunikation zwischen Gehirn und Computer, wie sie etwa Neuralink erprobt. Die Anfrage fragt die Bundesregierung, wie viele klinische Prüfungen mit solchen invasiven Systemen in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland stattgefunden haben und ob die Ethikkommissionen deren Eingriffstiefe angemessen prüfen.
Jenseits der Medizin rückt die Technologie in Felder wie Gaming, Marketing, Bildung und den Arbeitsplatz vor. Die UNESCO verzeichnet zwischen 2014 und 2021 einen Anstieg der globalen Investitionen in Neurotechnologie-Unternehmen um 700 Prozent. Die AfD-Fraktion erkundigt sich daher, welche wirtschaftlichen Chancen die Bundesregierung für den Innovationsstandort Deutschland sieht — und ob die Forschungsförderung des Bundes mit den Investitionen der USA und Chinas mithalten kann.
Hirndaten: Schutzlücken im geltenden Recht
Eine Untersuchung des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2024 zeigt: 78 Prozent der kommerziellen Neurotech-Unternehmen behalten sich in ihren Nutzungsbedingungen das Recht vor, anonymisierte Hirndaten an Dritte weiterzuverkaufen. Die Anfrage will wissen, ob die Bundesregierung den bestehenden Rechtsrahmen — DSGVO, Patientendatenschutz, elektronische Patientenakte — für ausreichend hält, um neuronale Daten als besonders sensible personenbezogene Daten zu schützen.
Konkret gefragt wird auch, ob die Bundesregierung plant, eigenständige sogenannte „Neurorechte“ rechtlich zu verankern — etwa kognitive Freiheit, mentale Privatsphäre und geistige Unversehrtheit. Chile hat solche Rechte 2021 in seiner Verfassung verankert; einzelne US-Bundesstaaten wie Colorado und Kalifornien haben entsprechende Gesetze erlassen. Die UNESCO verabschiedete im November 2025 eine Empfehlung zur Ethik der Neurotechnologie. Die Bundesregierung wird gefragt, ob sie dazu eine eigene Position erarbeitet hat.
Forschungsförderung und internationaler Wettbewerb
Die Anfrage fordert eine detaillierte Aufstellung aller Forschungsprojekte im Bereich Neurotechnologie, die in den vergangenen zehn Jahren mit Bundesmitteln gefördert wurden — aufgeschlüsselt nach Projektbezeichnung, zuständigem Ressort, Fördersumme und Laufzeit. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, welche Mittel jährlich seit 2015 bereitgestellt wurden und was im Bundeshaushalt 2027 sowie der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen ist. Hintergrund ist die Frage, ob Deutschland im internationalen Wettbewerb mit den USA und China Schritt halten kann. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) untersucht derzeit in einer aktualisierten Studie genau diese Frage nach Regulierungslücken und der Position Deutschlands.
Militärische Nutzung und öffentliche Debatte
Die Anfrage thematisiert auch sicherheits- und verteidigungspolitische Aspekte: Gedankengesteuerte Waffensysteme, die Überwachung kognitiver Belastung von Soldaten und Gehirn-zu-Gehirn-Kommunikation sind explizit angesprochen. Die Bundesregierung soll darlegen, welche Erkenntnisse zu entsprechenden Entwicklungen in anderen Staaten vorliegen. Einen eigenen Abschnitt widmet die Anfrage auch Behauptungen über angeblichen Missbrauch neurotechnologischer Verfahren zur Beeinflussung von Einzelpersonen — die Fragesteller wollen wissen, ob der Bundesregierung entsprechende Behauptungen bekannt sind und wie sie deren wissenschaftliche Belastbarkeit einschätzt.
Besondere Aufmerksamkeit gilt Kindern und Jugendlichen: Die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung gesetzliche Schutzvorschriften für den Einsatz neurotechnologischer Wearables im Bildungsbereich für notwendig hält und ob bereits an einem Gesetzentwurf gearbeitet wird. UNICEF hat gefordert, Kinderrechte ausdrücklich in Regulierungsrahmen für Neurotechnologie einzubeziehen.
Für die GKV-Erstattung neurotechnologischer Behandlungen wie Neurofeedback sowie für berufsrechtliche Qualifikationsanforderungen bei Ärzten, die Neuroenhancement-Leistungen außerhalb einer medizinischen Indikation anbieten, sieht die Anfrage ebenfalls Klärungsbedarf. Zum Vergleich zieht sie Regelungen im Arzneimittel- und Dopingrecht heran. Ob Deutschland in diesem schnell wachsenden Technologiefeld zeitnah einen konsistenten Rechtsrahmen entwickelt, hängt wesentlich von den Antworten der Bundesregierung ab. Thematisch verwandt ist die bereits diskutierte Frage nach Lobbykontakten bei technologiepolitischen Entscheidungen.
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Betroffen sind potenziell alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Neurotechnologie-Wearables nutzen — etwa EEG-Kopfhörer für Gaming oder Wellness. Besonders vulnerable Gruppen wie Kinder, Menschen mit Behinderungen und schwer kranke Patienten stehen im Fokus der Anfrage hinsichtlich informierter Einwilligung und Datenschutz. Darüber hinaus betrifft das Thema Patientinnen und Patienten mit neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder Depressionen, die von medizinischen Neurotechnologien profitieren könnten.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7985) ist am 11. September 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage zu beantworten; die Sollfrist beträgt 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Brain-Computer-Interface (BCI)
- Technische Schnittstelle, die eine direkte Verbindung zwischen dem menschlichen Gehirn und einem Computersystem herstellt — invasiv (Implantat) oder nicht-invasiv (Elektroden auf der Kopfhaut).
- Neuroenhancement
- Einsatz neurotechnologischer oder pharmakologischer Mittel zur Steigerung kognitiver, mentaler oder physischer Leistungsfähigkeit bei gesunden Menschen ohne medizinische Indikation.
- DiGA
- Digitale Gesundheitsanwendung — eine vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassene App oder Software, deren Kosten die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen kann.
Was sind Neurotechnologien?
Neurotechnologien sind technische Systeme, die neuronale Signale erfassen, analysieren oder Gehirnfunktionen beeinflussen — von nicht-invasiven EEG-Geräten bis zu implantierten Brain-Computer-Interfaces.
Warum sind Hirndaten besonders schützenswert?
Neuronale Daten können Rückschlüsse auf Gedanken, Emotionen und Persönlichkeit erlauben. Laut einer Untersuchung des Europäischen Parlaments von 2024 behalten sich 78 % der kommerziellen Neurotech-Unternehmen vor, anonymisierte Hirndaten an Dritte weiterzuverkaufen.
Gibt es in Deutschland bereits Gesetze für Neurotechnologien?
Ein spezifisches Neurotechnologie-Gesetz existiert in Deutschland bislang nicht. Die Anfrage fragt die Bundesregierung, ob sie bestehende Regelungen wie DSGVO oder Medizinprodukteverordnung für ausreichend hält.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7985 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































