- Natürliche-Infrastruktur-Gesetz bedroht landwirtschaftliche Nutzflächen
- Flächenverbrauch durch Infrastruktur bis 2045 nicht quantifiziert
- Ernährungssicherheit hat keinen Status des überragenden öffentlichen Interesses
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8012 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur vorgelegt, das Naturschutzmaßnahmen erleichtern und Kompensationspflichten bei Infrastrukturbauten neu ordnen soll. Parallel dazu wurden mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das sogenannte überragende öffentliche Interesse gestellt. Das Zusammenwirken beider Vorhaben wirft laut der Anfrage Fragen zur Flächenverfügbarkeit für die Landwirtschaft auf, da steigende Nachfrage nach Ausgleichs- und Naturschutzflächen direkt mit agrarwirtschaftlich genutzten Böden konkurrieren kann.
Im Detail
„den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertungen zu decken, die ökologische Vernetzung zu stärken und Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung insbesondere für wichtige bauliche Infrastrukturvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen“
— Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), zitiert in BT-Drs. 21/8012
Deutschlands Landwirte stehen vor einer neuen gesetzlichen Herausforderung: Das geplante Natürliche-Infrastruktur-Gesetz der Bundesregierung soll Flächen für Naturschutzmaßnahmen sichern und Kompensationspflichten beim Infrastrukturausbau neu regeln. Gleichzeitig treibt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz den Ausbau von Straßen, Schienen und Stromtrassen voran. Die AfD-Fraktion fragt in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8012 vom 15. September 2026, welche Folgen das Zusammenwirken beider Gesetze für Äcker, Weiden und die nationale Ernährungssicherheit hat.
Flächenkonkurrenz als Kernproblem
Beide Gesetzesvorhaben beanspruchen Fläche — und genau darin liegt der Konflikt. Infrastrukturprojekte wie neue Stromtrassen, Bahnstrecken oder Rechenzentren benötigen direkten Baugrund. Zusätzlich entstehen durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Kompensationspflichten: Wer in die Natur eingreift, muss entweder reale Ausgleichsflächen bereitstellen oder Ersatzgelder zahlen. Das geplante Natürliche-Infrastruktur-Gesetz soll diesen Flächenbedarf systematisch decken helfen. Aus Sicht der Fragesteller entsteht dadurch ein zusätzlicher Nachfragesog nach landwirtschaftlichen Böden, der Bodenpreise und Pachtmärkte unter Druck setzen könnte.
Ernährungssicherheit ohne rechtlichen Vorrang
Ein zentraler Kritikpunkt der Anfrage betrifft die ungleiche Rechtslage: Klimaschutz, Windkraft und Verkehrsinfrastruktur wurden per Gesetz zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt. Dieser Status erleichtert Genehmigungen erheblich und gibt diesen Projekten Vorrang in Abwägungsverfahren. Die Ernährungssicherung und die heimische Lebensmittelproduktion genießen diesen Status hingegen nicht. Die AfD-Fraktion fragt konkret, ob die Bundesregierung plant, Ernährungssouveränität rechtlich gleichzustellen — und wenn nicht, warum.
Sieben Fragen an die Bundesregierung
Die Anfrage stellt insgesamt sieben Fragen, die sich auf drei Themenschwerpunkte verteilen. Erstens erfragt sie den quantitativen Umfang: Wie viele Betriebe und Beschäftigte sind betroffen? Wie viel Hektar Fläche wird der Infrastrukturausbau bis 2045 verbrauchen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Kategorien — von Stromtrassen über Schienennetz bis hin zu Flächen für die Landesverteidigung? Zweitens erkundigt sich die Fraktion, ob der Bundesregierung Szenarien oder Modellrechnungen zur Verfügung stehen, die die Auswirkungen auf land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen konkret beziffern. Falls nicht, fragt die Anfrage nach den Gründen, warum solche Folgenabschätzungen im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens unterblieben sind. Drittens thematisiert die Anfrage die rechtliche Rangordnung: Was passiert, wenn Ernährungssicherung und Infrastrukturausbau im Genehmigungsverfahren aufeinanderprallen — und hat die Bundesregierung eine Risikoabschätzung dazu erarbeitet, ob der Verlust landwirtschaftlicher Flächen zu einer strukturellen Schwächung der nationalen Versorgungslage führen könnte?
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht unterliegen Eingriffe in Natur und Landschaft der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung: Bauherren müssen Schäden durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensieren. Für Projekte im überragenden öffentlichen Interesse — darunter viele Energieinfrastruktur- und Verkehrsvorhaben — ist es laut Infrastruktur-Zukunftsgesetz möglich, statt realer Maßnahmen Ersatzgelder zu zahlen. Der Referentenentwurf des Natürliche-Infrastruktur-Gesetzes sieht vor, die so eingenommenen Gelder für naturschutzfachliche Aufwertungen einzusetzen. Für Landwirte bedeutet das: Nicht nur Bauland, sondern auch Naturschutzflächen konkurrieren zunehmend um dieselben Böden, die für die landwirtschaftliche Produktion benötigt werden. Dabei sind hofnahe Flächen für viele Betriebe nicht beliebig ersetzbar — sie sichern Futtergrundlage, Tierhaltung und Betriebsabläufe.
Die Anfrage verdeutlicht einen Zielkonflikt, der in der deutschen Agrarpolitik zunehmend an Bedeutung gewinnt: Der Ausbau klimaneutraler Infrastruktur, die Stärkung der Biodiversität und die Sicherung heimischer Lebensmittelproduktion beanspruchen dieselbe begrenzte Ressource. Wie die Energieeffizienzrichtlinie mit ihrem Entlastungsvolumen von 2,9 Mrd. Euro zeigt, sind solche Abwägungen zwischen wirtschaftlichen Interessen und Umweltzielen auch auf europäischer Ebene prägend für die aktuelle Gesetzgebung. Welche Antworten die Bundesregierung auf die sieben Fragen liefert, bleibt abzuwarten.
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Betroffen sind vor allem land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die in der Nähe geplanter Infrastruktur- oder Naturschutzmaßnahmen liegen. Hofnahe Flächen, die für Tierhaltung, Futteranbau und Betriebswirtschaft unersetzlich sind, könnten durch Flächenentzug oder Bewirtschaftungsauflagen eingeschränkt werden. Mittelbar sind auch Pächter, Saisonarbeitskräfte und Verbraucher betroffen, wenn die heimische Lebensmittelproduktion sinkt.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8012) wurde am 15. September 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß § 104 GO-BT grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit, die Fragen schriftlich zu beantworten. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
- Überragendes öffentliches Interesse
- Rechtlicher Status, der bestimmten Projekten (z.B. Stromtrassen, Windkraft) Vorrang in Planungs- und Genehmigungsverfahren gegenüber anderen Belangen einräumt.
- Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
- Pflicht, Eingriffe in Natur und Landschaft durch gleichwertige Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren — alternativ durch Ersatzgeldzahlungen.
- Ernährungssouveränität
- Das Recht und die Fähigkeit eines Landes, seine Lebensmittelversorgung weitgehend unabhängig von Importen aus eigener Produktion zu sichern.
Was ist das Natürliche-Infrastruktur-Gesetz?
Es handelt sich um einen Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums, der Flächen für Naturschutzmaßnahmen sichern und Kompensationspflichten bei Infrastrukturvorhaben neu regeln soll.
Warum könnte das Gesetz Landwirte treffen?
Werden mehr Flächen für Naturschutz oder Infrastruktur benötigt, konkurrieren diese direkt mit landwirtschaftlichen Nutzflächen — das kann Bodenpreise und Pachtverhältnisse beeinflussen.
Was bedeutet 'überragendes öffentliches Interesse'?
Projekte mit diesem Status werden in Planungs- und Genehmigungsverfahren bevorzugt behandelt. Klimaschutz und Infrastrukturausbau haben diesen Status, Ernährungssicherung bislang nicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8012 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






























































