- 2,9 Milliarden Euro einmaliger Bürokratieabbau für Unternehmen
- Energieeinsparung: Öffentliche Einrichtungen müssen 1,9 Prozent jährlich sparen
- Rechenzentren erhalten mehr Zeit und flexiblere Effizienzanforderungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8027 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/1791) trat am 10. Oktober 2023 in Kraft und setzte die Umsetzungsfrist auf den 10. Oktober 2025. Mit dem Energieeffizienzgesetz vom 13. November 2023 wurden wesentliche Teile bereits in deutsches Recht überführt, jedoch verblieben offene Umsetzungslücken insbesondere bei der Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors, bei Vergaberegelungen und bei Rechenzentren. Parallel enthielt das bestehende Energieeffizienzgesetz Vorschriften, die über die EU-Mindestanforderungen hinausgingen — dieses sogenannte Gold-Plating soll mit dem neuen Gesetz zurückgeführt werden.
- 760 Mio. Euro — jährliche Entlastung der Wirtschaft durch Rückführung nationaler Übererfüllungen
- 2,9 Mrd. Euro — einmalige Entlastung der Wirtschaft, größtenteils durch gelockerte Anforderungen an Bestandsrechenzentren bis 2030
- 20,5 Mio. Euro — jährlicher Mehraufwand für Bund und Länder (Bund: 6,3 Mio., Länder: 14,2 Mio.)
- 20 Mio. Euro — einmalige Sachkosten für die neue Gebäudeenergiedatenbank der Bundesstelle für Energieeffizienz
- 1,9 Prozent — jährliche Endenergieeinsparungspflicht für öffentliche Einrichtungen gegenüber Basisjahr 2021
Im Detail
Zweck dieses Gesetzes ist es, die Energieeffizienz zu steigern und dadurch zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, zur Reduzierung des Imports und Verbrauchs von fossilen Energien, zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und zur Eindämmung des weltweiten Klimawandels beizutragen.
— § 1 Zweck des Gesetzes, BT-Drs. 21/8027
Die Bundesregierung hat am 16. September 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (BT-Drs. 21/8027) in den Bundestag eingebracht. Das Vorhaben verfolgt zwei Ziele gleichzeitig: die vollständige Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED 2023/1791) und den Abbau nationaler Übererfüllungen, die den deutschen Unternehmen bislang mehr abverlangten als EU-rechtlich erforderlich. Die wirtschaftliche Entlastung durch diesen Bürokratieabbau ist erheblich: Der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft sinkt um rund 760 Millionen Euro, der einmalige Aufwand um rund 2,9 Milliarden Euro.
Was gilt aktuell?
Das Energieeffizienzgesetz vom 13. November 2023 hatte bereits wesentliche Teile der EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht überführt. Es enthält jedoch Vorschriften, die über die EU-Mindestanforderungen hinausgehen — etwa bei den Schwellenwerten für Energieaudits und Managementsysteme sowie bei den Anforderungen an Rechenzentren. Diese nationalen Verschärfungen (sogenanntes Gold-Plating) sollen nun zurückgeführt werden. Die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie endete bereits am 10. Oktober 2025; Deutschland ist damit formal in Verzug.
Energieeffizienzrichtlinie: Kernpunkte der Reform
Der Gesetzentwurf ändert das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und das Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) grundlegend. Zentrale Neuregelung ist der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ (§ 5 EnEfG neu): Juristische Personen müssen künftig bei Planungs- und Investitionsentscheidungen ab 100 Millionen Euro Energieeffizienzlösungen prüfen. Bei Verkehrsinfrastrukturprojekten gilt ein erhöhter Schwellenwert von 175 Millionen Euro.
Für öffentliche Einrichtungen schreibt das Gesetz eine Pflicht zur jährlichen Senkung des Endenergieverbrauchs um 1,9 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2021 vor. Kommunen und der öffentliche Verkehr sind ausgenommen. Zur Überwachung dieser Pflicht richtet die Bundesregierung ein Energieverbrauchsregister ein, in das Bundesbehörden ihre Verbrauchsdaten jährlich eintragen müssen. Die Länder können das Register ebenfalls nutzen. Die einmaligen Kosten für die neue nationale Gebäudeenergiedatenbank der Bundesstelle für Energieeffizienz beziffert die Drucksache auf rund 20 Millionen Euro.
Entlastungen bei Energieaudits und Managementsystemen
Bislang richtete sich die Energieauditpflicht nach dem Unternehmensstatuts (Nicht-KMU). Künftig gilt ein verbrauchsbasierter Schwellenwert: Verpflichtet sind Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,77 Gigawattstunden. Dadurch entfällt für rund 15.500 Unternehmen die bisherige Auditpflicht. Bei Energiemanagementsystemen wird die Pflichtgrenze von 7,5 auf 23,6 Gigawattstunden angehoben — ebenfalls in Linie mit den EU-Vorgaben. Diese beiden Maßnahmen erzeugen den Löwenanteil der jährlichen Entlastung von 760 Millionen Euro. Mehr zu Energieeinsparpotenzialen und ihrer Messung findet sich auch im Beitrag zu Technologiereife und Innovationsdiffusion.
Rechenzentren: Mehr Zeit und flexiblere Anforderungen
Bestehende Rechenzentren, die vor dem 1. Juli 2026 den Betrieb aufgenommen haben oder aufnehmen, müssen ab Juli 2027 eine Energieverbrauchseffektivität (PUE) von maximal 1,6 und ab Juli 2030 von maximal 1,4 erreichen. Die bisherigen, schärferen Grenzwerte (1,5 bzw. 1,3) werden damit angehoben. Neu errichtete Rechenzentren ab Juli 2026 müssen einen PUE von maximal 1,2 einhalten und mindestens zehn Prozent wiederverwendete Energie aufweisen. Der Zeitraum zur Erreichung dieser Werte wird von zwei auf vier Jahre verlängert. Die einmalige Kostenentlastung für die Branche beträgt laut Drucksache rund 2,9 Milliarden Euro — vor allem weil aufwendige Kühlsystemmodernisierungen entfallen.
Energieeffizienzrichtlinie und öffentliche Vergabe
Erstmals werden auch Anforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie an die öffentliche Auftragsvergabe verbindlich umgesetzt. Öffentliche Auftraggeber müssen beim Einkauf energieverbrauchsrelevanter Produkte bestimmte Energieeffizienzklassen vorschreiben. Bei größeren Dienstleistungsaufträgen ist künftig zu prüfen, ob ein Energieleistungsvertrag anstelle eines herkömmlichen Vertrags zweckmäßig ist. Die neuen Regeln gelten für die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO) und erstmals auch für die Konzessionsvergabeverordnung. Außerdem werden mit den Änderungen an § 31 Abs. 5 VgV und § 28 Abs. 5 SektVO Vorwürfe aus einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zu Barrierefreiheitsanforderungen ausgeräumt.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat den Gesetzentwurf geprüft und begrüßt ausdrücklich den Abbau nationaler Übererfüllungen. Die Darstellung der Regelungsfolgen sei „nachvollziehbar und methodengerecht“. Der Bundesrat hingegen fordert in seiner Stellungnahme vom 10. Juli 2026 unter anderem klarere Definitionen, längere Übergangsfristen für Meldepflichten und eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Mehrkosten für Länder und Kommunen. Aktuelle energiepolitische Entwicklungen sind auch im Überblick vom 16. September 2026 zusammengefasst.
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- Klimakrise und Tourismus: 16 Fragen an die Bundesregierung
- Entwicklungsbanken: 1,36 Mrd. Euro und fehlende Kostentransparenz
Direkt betroffen sind Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch ab 2,77 Gigawattstunden (Energieauditpflicht), Unternehmen ab 23,6 Gigawattstunden (Managementsystempflicht), Betreiber von Rechenzentren ab 500 Kilowatt installierter IT-Leistung sowie alle öffentlichen Einrichtungen von Bund und Ländern. Mittelbar betroffen sind alle öffentlichen Auftraggeber durch neue Vergabepflichten bei energieverbrauchsrelevanten Produkten und Dienstleistungen.
Bundesrat: Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 umfangreiche Stellungnahmen beschlossen. Er fordert unter anderem klarere Definitionen für „öffentliche Einrichtungen“, eine Verschiebung erster Meldepflichten auf 2028 sowie den Verzicht auf eine Zertifizierungspflicht für Energiemanagementsysteme im öffentlichen Sektor. Außerdem verlangt er eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den entstehenden Kosten für Länder und Kommunen.
Der Gesetzentwurf wurde am 16. September 2026 dem Bundestag zugeleitet. Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 bereits Stellung genommen; die Bundesregierung hat dazu eine Gegenäußerung vorgelegt. Als nächster Schritt folgen die Ausschusszuweisung, die parlamentarischen Lesungen und die abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
- Energieeffizienzrichtlinie (EED)
- EU-Richtlinie (2023/1791), die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz in Mitgliedstaaten festlegt und von diesen in nationales Recht umgesetzt werden muss.
- Erfüllungsaufwand
- Kosten, die Unternehmen, Bürger oder Verwaltungen durch die Befolgung gesetzlicher Vorgaben entstehen — etwa für Energieaudits oder Managementsysteme.
- Energieverbrauchseffektivität (PUE)
- Kennzahl für Rechenzentren: Verhältnis des gesamten Energiebedarfs des Rechenzentrums zum Energiebedarf der IT-Systeme; je niedriger, desto effizienter.
Was ändert sich für Unternehmen bei Energieaudits?
Der Schwellenwert für die Energieauditpflicht wird vom Status als Nicht-KMU auf einen Energieverbrauch von mehr als 2,77 Gigawattstunden jährlich umgestellt. Dadurch entfällt für rund 15.500 Unternehmen die bisherige Pflicht.
Welche neuen Pflichten gelten für Rechenzentren?
Neue Rechenzentren ab Juli 2026 müssen eine Energieverbrauchseffektivität von maximal 1,2 erreichen und mindestens 10 Prozent wiederverwendete Energie aufweisen. Bestehende Rechenzentren erhalten mehr Zeit und höhere zulässige Grenzwerte.
Was müssen öffentliche Einrichtungen künftig einsparen?
Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, ihren Endenergieverbrauch um jährlich 1,9 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2021 zu senken. Kommunen und der öffentliche Verkehr sind ausgenommen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8027 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































