- Bündnis Widersetzen hat rund 91 Ortsgruppen bundesweit
- Blockaden gegen AfD-Parteitag in Erfurt im Juli 2026 angekündigt
- Frage nach staatlicher Mitfinanzierung über Bundesprogramme offen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8042 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bündnis Widersetzen mobilisierte nach eigenen Angaben gegen die AfD-Bundesparteitage 2024 in Essen, 2025 in Riesa sowie am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt äußerte sich laut Drucksache am 30. Juni 2026 bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts zurückhaltend: Er blicke nach eigener Aussage ‚ehrlichweise mit Sorge auf das, was da entstehen kann‘, und Protest müsse ‚immer gewaltfrei bleiben‘. Die AfD-Fraktion verweist in der Anfrage ergänzend darauf, dass der Bund über die Drucksachen 21/6756 und 21/6792 zivilgesellschaftliche Träger fördert, die sich nach Erkenntnissen der Fragesteller an den Protesten in Erfurt beteiligt haben sollen.
- 91 Ortsgruppen — Nach eigenen Angaben des Bündnisses Widersetzen im Juli 2026 bundesweit aktiv.
- 3 AfD-Bundesparteitage — In Essen (2024), Riesa (2025) und Erfurt (Juli 2026) mobilisierte Widersetzen laut Drucksache gegen AfD-Veranstaltungen.
- 14 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion an die Bundesregierung (BT-Drs. 21/8042).
Im Detail
Bündnissprecher kündigten an, 'alle Zufahrten' zu blockieren und den Parteitag 'zum Desaster' zu machen, Fragen nach Gewaltanwendung wurden ausweichend beantwortet.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8042
Seit 2024 ist das Aktionsbündnis Widersetzen bundesweit aktiv mit dem erklärten Ziel, Veranstaltungen der AfD zu verhindern. Rund 91 Ortsgruppen zählt das Bündnis nach eigenen Angaben, viele davon aus antifaschistischen oder klimaaktivistischen Zusammenhängen. Die AfD-Fraktion stellt mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8042 vom 17. September 2026 insgesamt 14 Fragen an die Bundesregierung — zum Verfassungsschutz-Status des Bündnisses, zu möglichen linksextremistischen Strukturen und zur Frage staatlicher Mitfinanzierung.
Bündnis Widersetzen: Ziele und Aktionsformen
Vor dem AfD-Bundesparteitag am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt kündigte das Bündnis Widersetzen an, den Parteitag durch Massenblockaden zu verhindern. Sprecher des Bündnisses erklärten laut Drucksache, alle Zufahrten blockieren und den Parteitag zum Scheitern bringen zu wollen. Fragen zur Gewaltbereitschaft seien ausweichend beantwortet worden. Nach dem Erfurter Parteitag kündigte das Bündnis an, seinen Kurs fortzusetzen und künftig auch Veranstaltungen von CDU und BSW ins Visier zu nehmen, sollten diese politisch mit der AfD kooperieren.
Verfassungsschutz-Einordnung im Fokus
Eines der zentralen Themen der Anfrage ist die Frage, ob das Bündnis Widersetzen verfassungsschutzrelevante Bestrebungen verfolgt. Die Fragesteller erkundigen sich, ob die Bundesregierung die tatsächliche Gewaltbereitschaft des Bündnisses beurteilt hat und ob fehlende Gewaltdistanzierung als Indiz für Extremismus gewertet wird. Zudem fragen sie, wie groß das Personenpotenzial des Bündnisses insgesamt ist und welcher Anteil davon möglicherweise linksextremistischen Organisationen zuzurechnen ist. Die Anfrage verweist dabei auf Presseberichte, wonach mindestens ein Sprecher von Widersetzen einer vom Verfassungsschutz beobachteten linksextremen Organisation angehören soll.
Bundesfinanzierung: Flossen Steuermittel an Widersetzen?
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die mögliche staatliche Mitfinanzierung des Bündnisses. Die Fragesteller verweisen auf die Bundestagsdrucksachen 21/6756 und 21/6792, die staatliche Förderung zivilgesellschaftlicher Träger dokumentieren. Sie fragen, ob Bundesmittel — direkt oder über geförderte Träger und Intermediäre — an Widersetzen geflossen sind. Falls ja, verlangen sie eine Aufschlüsselung nach Jahr, Ressort, Haushaltstitel, Programm, Empfänger und Betrag. Die Bundesregierung soll außerdem erklären, ob sie eine systematische Prüfung dieser Frage vornehmen wird. Ergänzend wird auf Berichte verwiesen, wonach Finanzbehörden einen Verein hinter Widersetzen steuerrechtlich überprüfen sollen. Zum Thema staatlicher Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen bietet auch der Beitrag zur Kürzung der Asylverfahrensberatung von 24,5 auf 5 Mio. Euro einen vergleichbaren parlamentarischen Kontext.
Parteienrecht und staatliche Neutralitätspflicht
Die Anfrage berührt auch die verfassungsrechtliche Frage der Chancengleichheit von Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes. Die Fragesteller argumentieren, dass ein Bündnis, das systematisch die Verhinderung von Parteitagen einer im Bundestag vertretenen, nicht verbotenen Partei betreibe, das Demokratieprinzip berühre. Sie fragen, ob die Bundesregierung koordinierte Massenblockaden von Zufahrtswegen zu Parteitagen als mit dem Demokratieprinzip vereinbar ansieht. Darüber hinaus erkundigt sich die Anfrage, ob Bundespolizeibeamte sich über die Initiative „Better Police“ mit dem Bündnis solidarisiert haben — und ob dies mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar sei.
Pressefreiheit und Übergriffe auf Journalisten
Die Anfrage fragt auch nach konkreten Fällen von Behinderungen, Bedrohungen und Übergriffen gegen Journalisten im Umfeld von Widersetzen-Versammlungen, insbesondere am Rande des Erfurter Parteitags. Die Fragesteller bitten um Angaben zur Anzahl der bekannten Fälle, zu Deliktarten und zur Einordnung in den Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität.
Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Einen Überblick über weitere Drucksachen vom selben Tag bietet der Tagesüberblick 17.09.2026.
Weiterlesen:
- Waffenabgabe bei Erlaubniswegfall: Rechtliche Anforderungen
- Verwaltung und Klimaschutz nach BVerfG-Beschluss
Unmittelbar betroffen sind Mitglieder und Veranstaltungsteilnehmer der AfD, deren Parteitage durch Blockaden behindert wurden. Mittelbar betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sofern Bundesmittel über staatlich geförderte Träger an das Bündnis geflossen sein sollten. Journalisten und Medienschaffende werden in der Anfrage ebenfalls als potenzielle Betroffene von Übergriffen im Umfeld von Widersetzen-Versammlungen genannt.
Die Anfrage (BT-Drs. 21/8042) wurde am 17. September 2026 eingereicht. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- VVN-BdA
- Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, ein antifaschistischer Verband, dessen Bundesgeschäftsführer laut Drucksache zu den Initiatoren von Widersetzen zählt.
- Linksextremistisches Personenpotenzial
- Begriff des Verfassungsschutzes für Personen, die dem linksextremistischen Spektrum zugerechnet werden, ohne zwingend einer Kernorganisation anzugehören.
- Entgrenzung
- Bezeichnet im Verfassungsschutz-Kontext das Phänomen, dass nichtextremistische Akteure extremistischen Organisationen über gemeinsame Bündnisse Reichweite oder politische Legitimität verschaffen.
Was ist das Bündnis Widersetzen?
Widersetzen ist laut Drucksache eine seit 2024 bundesweit aktive Kampagnenstruktur mit rund 91 Ortsgruppen, die nach eigenen Angaben die Verhinderung von AfD-Veranstaltungen zum Ziel hat.
Warum fragt die AfD nach einer Verfassungsschutz-Einordnung?
Die AfD-Fraktion sieht in Massenblockaden gegen Parteiveranstaltungen und ausweichenden Antworten auf Gewaltfragen mögliche Indizien für extremistische Bestrebungen und fragt, ob der Verfassungsschutz das Bündnis beobachtet.
Könnte Steuergeld an Widersetzen geflossen sein?
Die Anfrage fragt, ob Bundesmittel direkt oder über geförderte Träger an das Bündnis geflossen sind und fordert eine systematische Prüfung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8042 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.































































