- 85 % der Bevölkerung befürworten Organspende — nur 515.000 im Register
- Antrag fordert barrierefreie Registrierung und bessere Aufklärung
- Widerspruchsregelung wird als Grundrechtseingriff abgelehnt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8050 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende trat am 1. März 2022 in Kraft. Kernstück war das bundesweite Organspenderegister, das mit zweijähriger Verzögerung erst im März 2024 an den Start ging. Ein ursprünglich vorgesehener Baustein — die Eintragungsmöglichkeit direkt in Ausweisstellen — wurde auf Druck der Länder mit dem Lebendorganspendegesetz (BT-Drs. 21/4991) wieder aus dem Gesetz gestrichen. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) weist in seiner Repräsentativbefragung 2024 aus, dass 85 Prozent der Bevölkerung der Organspende positiv gegenüberstehen, aber 61 Prozent sich nicht ausreichend informiert fühlen und 69 Prozent das Register gar nicht kennen.
- 85 % — Anteil der Bevölkerung, der Organspende positiv gegenübersteht (BIÖG-Befragung 2024)
- 515.000 — im Register dokumentierte Entscheidungen seit Registerstart März 2024
- 69 % — Befragte, die das Organspenderegister laut BIÖG nicht kennen
- 11,58 — Organspenden pro Million Einwohner in Deutschland (2023, Statista); USA: 48,04
- 2,6 Mio. — Personen mit registrierter GesundheitsID (Stand Mai 2025, BfArM-Jahresbericht 2024)
Im Detail
Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden. Das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Selbstbestimmung umfasst ausdrücklich auch das Recht, sich nicht zu entscheiden, ohne persönliche Nachteile und Konsequenzen fürchten zu müssen.
— Antrag BT-Drs. 21/8050, Abschnitt I
Deutschland steht vor einem auffälligen Widerspruch: 85 Prozent der Bevölkerung befürworten die Organspende — doch im bundesweiten Organspenderegister sind seit dessen verspätetem Start im März 2024 erst rund 515.000 Entscheidungen dokumentiert. Auf diesen Misstand reagiert ein breites, interfraktionelles Bündnis von mehr als 50 Abgeordneten mit dem Antrag BT-Drs. 21/8050 vom 17. September 2026. Die Kernforderung: Freiwilligkeit sichern, Hürden abbauen — und ausdrücklich keine Widerspruchsregelung einführen.
Organspende: Was gilt aktuell?
Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende trat am 1. März 2022 in Kraft. Es sieht die erweiterte Zustimmungslösung vor: Eine Organentnahme ist nur zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder Angehörige im mutmaßlichen Sinne des Verstorbenen entscheiden. Das im Gesetz ebenfalls vorgesehene Online-Organspenderegister startete mit zweijähriger Verzögerung erst im März 2024. Eine ursprünglich geplante Eintragungsmöglichkeit in Ausweisstellen wurde auf Druck der Bundesländer mit dem Lebendorganspendegesetz (BT-Drs. 21/4991) wieder aus dem Gesetz gestrichen, obwohl sie laut den Antragstellern keine Beratungsleistung, sondern nur eine niedrigschwellige Registrierung ermöglichen sollte.
Das Informationsproblem: Bereitschaft ohne Dokumentation
Laut der Repräsentativbefragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) aus dem Jahr 2024 fühlen sich 61 Prozent der Befragten nicht ausreichend informiert über Organspende. Noch gravierender: 69 Prozent kennen das Organspenderegister gar nicht. Nur sieben Prozent wussten von der Möglichkeit des Organspende-Telefons. Gleichzeitig halten 88 Prozent ein persönliches Informationsgespräch für wichtig. Die wissenschaftliche Evaluation der Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) belegt weitere Lücken: Es ist nicht nachvollziehbar, welche Bevölkerungsgruppen durch Kampagnen tatsächlich erreicht werden. Menschen mit niedrigerem Bildungsniveau und ältere Personen werden laut dem Dokument deutlich seltener erreicht als möglich.
Technische Hürden blockieren die Registrierung
Wer sich im Organspenderegister eintragen möchte, benötigt derzeit einen elektronischen Personalausweis und ein NFC-fähiges Gerät. Der Prozess gilt als zu komplex für eine breite Nutzung. Die Krankenkassen sind zwar seit September 2024 verpflichtet, die elektronische Authentifizierung zu ermöglichen, doch die tatsächliche Nutzung bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verweist in seinem Jahresbericht 2024 auf erhebliche ungenutzte Potenziale: Anfang Mai 2025 verfügten rund 2,6 Millionen Menschen über eine GesundheitsID, 39 Prozent der Personalausweisinhaber besitzen eine aktivierte Online-Ausweisfunktion — ein Potenzial von Millionen zusätzlicher Registereinträge, das bislang nicht ausgeschöpft wird. Einen Vergleich dazu bietet der internationale Rahmen: Aktuelle politische Debatten vom 17. September 2026 zeigen, wie breit das Thema an diesem Tag im Parlament diskutiert wurde.
Organspende-Entscheidungslösung: Was der Antrag konkret fordert
Die Antragsteller fordern die Bundesregierung in drei Punkten auf: Erstens soll ein Gesetzentwurf über eine Entscheidungslösung vorgelegt werden. Demnach sollen alle Bürgerinnen und Bürger zeitnah nach ihrem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Spendebereitschaft zu äußern. Neben Zustimmung und Ablehnung soll auch die Option „Ich kann mich nicht entscheiden“ vorgesehen sein — ohne Sanktionen bei Nicht-Dokumentation. Zweitens soll die Kommunikationsstrategie zur Organspende gemeinsam mit dem BIÖG und den Ländern auf Grundlage der BZgA-Evaluation systematisch weiterentwickelt werden; dafür sind gegebenenfalls Haushaltsmittel bereitzustellen. Drittens soll eine barrierefreie Registrierung sichergestellt werden — durch Abbau technischer Hürden und ein Konzept für analoge Eintragungsmöglichkeiten in Ausweisstellen.
Keine Widerspruchsregelung: Ethik und Evidenz
Die Antragsteller sprechen sich ausdrücklich gegen eine Widerspruchsregelung aus, bei der Schweigen als Zustimmung gilt. Sie stützen sich dabei auf internationale Forschung: Eine Langzeitstudie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung (Dallaker et al., 2024) zeigt, dass ein Systemwechsel von Opt-in zu Opt-out nicht zu einem Anstieg der Organspenderaten führte. Der oft zitierte Erfolg des spanischen Modells beruht laut Antrag nicht auf der Widerspruchsregelung, sondern auf Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur und geschultes Fachpersonal. Die USA — ein Opt-in-Land — erzielen mit 48,04 Organspenden pro Million Einwohner eine Rate, die fast an Spanien heranreicht; Deutschland kommt auf lediglich 11,58. Aus ethischer Sicht betonen die Antragsteller: Das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Selbstbestimmung schütze auch das Recht, keine Entscheidung zu treffen — insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, psychischen Erkrankungen oder Sprachbarrieren, die eine Widerspruchsmöglichkeit möglicherweise nicht kennen oder nutzen können.
Der Antrag ist interfraktionell unterzeichnet — Abgeordnete aus CDU/CSU, SPD, Grünen, Linken und weiteren Fraktionen stehen gemeinsam hinter dem Vorstoß. Ausschussberatung und Abstimmung im Plenum stehen noch aus. Wer sich für die technologischen und digitalen Aspekte des Gesundheitswesens interessiert, findet ergänzende Einordnungen etwa zu Zukunftstechnologien im Bundestag.
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Betroffen sind in erster Linie alle rund 84 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner Deutschlands, da der Antrag eine Entscheidung zum Spendewillen für alle Volljährigen anstrebt. Besonders im Fokus stehen Menschen mit niedrigerem Bildungsniveau, ältere Personen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte oder kognitiven Einschränkungen, die bislang laut Antrag von Aufklärungskampagnen schlechter erreicht werden. Rund 8.500 Patientinnen und Patienten stehen derzeit auf Wartelisten für Spenderorgane.
Der Antrag wurde am 17. September 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/8050). Als nächste Schritte stehen die Überweisung in den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Ausschuss für Gesundheit — sowie die Ausschussberatung und anschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages aus.
- Entscheidungslösung
- Modell, bei dem alle Bürgerinnen und Bürger aktiv aufgefordert werden, ihren Spendewillen zu dokumentieren, ohne dass Schweigen als Zustimmung gilt.
- Widerspruchsregelung (Opt-out)
- System, bei dem jede Person automatisch als Organspenderin oder Organspender gilt, sofern sie nicht ausdrücklich widerspricht.
- GesundheitsID
- Digitale Identität im Gesundheitswesen, die u. a. den Zugang zur elektronischen Patientenakte und zum Organspenderegister ermöglicht.
Was ist das Organspenderegister?
Das bundesweite Online-Organspenderegister ermöglicht es seit März 2024, die persönliche Entscheidung zur Organspende digital zu dokumentieren und jederzeit zu ändern.
Warum sind trotz hoher Bereitschaft so wenige registriert?
Laut Antrag scheitert die Registrierung an technischen Hürden: Für die Online-Eintragung sind ein elektronischer Personalausweis und ein NFC-fähiges Gerät nötig, der Prozess gilt als zu kompliziert.
Was soll sich konkret ändern?
Die Antragsteller fordern u. a. eine Entscheidungslösung nach dem 18. Geburtstag, den Abbau technischer Registrierungshürden und die Möglichkeit zur Eintragung in Ausweisstellen, Apotheken und Arztpraxen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8050 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






























































