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Grüne fragen nach Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus
Hintergrund
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus angekündigt. Laut Verfassungsschutzbericht 2024 ist das rechtsextremistische Personenpotenzial um knapp ein Viertel von 40.600 auf 50.250 Personen gestiegen, darunter 15.300 gewaltorientierte Rechtsextremisten. Zudem weist die InRa-Studie auf strukturelle Problemlagen bei Rassismus in deutschen Institutionen hin.
Die Grünen-Fraktion fordert von der Bundesregierung Antworten zum geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus. In der Kleinen Anfrage vom 4. März 2026 (BT-Drs. 21/4478) stellten 19 Abgeordnete um Schahina Gambir insgesamt 27 detaillierte Fragen zur Rassismusbekämpfung in Deutschland.
Anstieg bei Rechtsextremisten
Das rechtsextremistische Personenpotenzial ist laut Verfassungsschutzbericht 2024 um knapp ein Viertel gestiegen. Von 40.600 auf 50.250 Personen. Darunter befinden sich 15.300 gewaltorientierte Rechtsextremisten. Die Grünen sehen darin einen „massiven Handlungsbedarf“ für die Bundesregierung. Dies ist bemerkenswert, da der Anstieg deutlich über den Prognosen der Vorjahre liegt.
Rassismus betrifft viele Menschen täglich – von der Kita über die Schule bis zum Arbeitsplatz und bei der Wohnungssuche.
Die Fraktion verweist auf strukturelle Aspekte. Diese hat die jüngst vorgelegte InRa-Studie zu Rassismus in deutschen Institutionen aufgezeigt. Fehlende Beschwerdestrukturen und Defizite in der Datengrundlage werden demnach problematisch sein.
Stand des Aktionsplans
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD angekündigt, den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus neu aufzulegen. Hintergrund ist eine geplante „wissenschaftsbasierte Rassismus-Definition“. Der Arbeitsprozess unter Federführung der Beauftragten für Antirassismus, Natalie Pawlik, hat laut Medienberichten im November 2025 begonnen.
Nach den inhaltlichen Entwicklungen des neuen Plans fragten die Grünen konkret nach. Zeitpläne und Umsetzungsziele sind bislang nicht öffentlich gemacht worden.
Umfassender Fragenkatalog
Die 27 Fragen umfassten verschiedenste Aspekte der Rassismusbekämpfung: den aktuellen Stand der Aktionspläne gegen Rechtsextremismus, die Definition von Rassismus in Behörden sowie digitale Radikalisierung und Gaming-Umgebungen. Auch die Umsetzung der EU-Strategie gegen Rassismus steht im Fokus. Besonders interessierten sich die Abgeordneten für Maßnahmen gegen spezifische Formen wie antikurdischen, antimuslimischen und Anti-Schwarzen Rassismus.
Betroffen sind Menschen mit Migrationshintergrund, schwarze Menschen, kurdische und muslimische Personen sowie alle, die von rassistischer Diskriminierung im Alltag betroffen sind. Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollen durch Schulungen sensibilisiert werden.
Die Bundesregierung muss die 27 Fragen der Grünen beantworten. Der Arbeitsprozess für den neuen Nationalen Aktionsplan hat laut Medienberichten im November 2025 begonnen, konkrete Zeitpläne sind jedoch noch nicht öffentlich.
- Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus
- Regierungsstrategie mit konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und zum Schutz Betroffener, zuletzt 2017 veröffentlicht
- InRa-Studie
- Untersuchung zu Rassismus in deutschen Institutionen, die strukturelle Problemlagen und fehlende Beschwerdestrukturen aufzeigt
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Deutsches Gesetz, das Menschen vor Diskriminierung schützt, aber laut Experten reformbedürftig ist























































