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- KDV-Anträge stiegen von 2.998 (2024) auf 7.691 (2025)
- Regionale Unterschiede zwischen Ost und West im Fokus
- 14 Einzelfragen zur Bundeswehr als Arbeitgeber in strukturschwachen Regionen
Hintergrund
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert. Seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 können nicht nur Wehrpflichtige, sondern auch aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservisten KDV-Anträge stellen. Frühere Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen (BT-Drs. 21/898 und 21/6251) haben die Gesamtzahlen für 2024 und 2025 bereits offengelegt, jedoch keine regionale Aufschlüsselung vorgenommen. Die nun gestellte Anfrage knüpft daran an und verlangt eine detaillierte Analyse nach Bundesländern.
- 7.691 — KDV-Anträge im Jahr 2025, laut Bundesregierung (BT-Drs. 21/6251).
- 2.998 — KDV-Anträge im Jahr 2024, laut Bundesregierung (BT-Drs. 21/898).
- 2011–2026 — abgefragter Zeitraum; die Anfrage umfasst 15 Jahre Entwicklung der Kriegsdienstverweigerung.
- 14 Fragen — Gesamtumfang der Kleinen Anfrage, davon mehrere mit mehreren Unterpunkten zu regionaler, demografischer und sozioökonomischer Aufschlüsselung.
Im Detail
Die bisherigen Angaben der Bundesregierung lassen nur begrenzt erkennen, wie sich die Kriegsdienstverweigerung regional entwickelt und welche Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8216, Fraktion Die Linke
Die Zahl der Kriegsdienstverweigerungsanträge (KDV-Anträge) in Deutschland ist zuletzt stark gestiegen: Von 2.998 Anträgen im Jahr 2024 auf 7.691 im Jahr 2025 — ein Plus von rund 156 Prozent innerhalb eines einzigen Jahres. Wie sich diese Entwicklung auf die einzelnen Bundesländer verteilt, bleibt bislang unklar. Genau das will die Fraktion Die Linke mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8216 vom 25. September 2026 herausfinden.
Kriegsdienstverweigerung: Was gilt aktuell?
Das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, ist in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert. Seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 richtet sich dieses Grundrecht nicht mehr primär an Wehrpflichtige, sondern an alle Statusgruppen der Bundeswehr: freiwillig Wehrdienstleistende, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Reservisten. Das Verfahren regelt das Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG). Anträge können auch von Ungedienten gestellt werden, die sich einer künftigen Einberufung entziehen möchten.
Regionale Verteilung im Mittelpunkt
Die bisherigen Antworten der Bundesregierung — zuletzt auf BT-Drs. 21/898 und 21/6251 — haben Gesamtzahlen geliefert, jedoch keine Aufschlüsselung nach Bundesland. Die Linke fragt nun in 14 Einzelfragen nach der regionalen Verteilung der KDV-Anträge nach Hauptwohnsitz der Antragstellenden für jedes Jahr zwischen 2011 und 2026. Dabei sollen die Daten auch nach Statusgruppe, Geschlecht, Alter und Geburtsjahrgang differenziert werden. Zusätzlich fragt die Anfrage, in welchem Verhältnis die KDV-Anträge zur Einwohnerzahl und zur wehrdienstpflichtigen Altersgruppe im jeweiligen Bundesland stehen.
Ein besonderer Fokus liegt auf den Unterschieden zwischen ost- und westdeutschen Bundesländern sowie auf Thüringen im Speziellen. Die Anfrage sieht vor, die Kennzahlen für Thüringen mit dem Bundesschnitt, dem bevölkerungsgewichteten Wert der ostdeutschen Flächenländer (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) und dem Wert der westdeutschen Flächenländer zu vergleichen. Wie sich die Repräsentation Ostdeutscher in der Bundeswehr generell darstellt, ist bereits ein eigenständiges politisches Thema.
Bundeswehr als Arbeitgeber in strukturschwachen Regionen
Die Anfrage thematisiert auch die sozioökonomischen Rahmenbedingungen, die die Kriegsdienstverweigerung beeinflussen könnten. Konkret fragt Die Linke, ob die Bundeswehr in strukturschwachen Regionen eine größere Bedeutung als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb hat als in wirtschaftsstärkeren Gebieten. Dazu sollen Daten zu regionaler Arbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit, Lohn- und Einkommensniveau sowie dem Angebot an zivilen Ausbildungsplätzen ausgewertet werden. Hintergrund ist die Hypothese, dass in Regionen mit schwacher Wirtschaftsstruktur mehr Menschen aus ökonomischen Gründen zur Bundeswehr gehen — und möglicherweise auch häufiger oder seltener Kriegsdienstverweigerung beantragen.
Frage 12 der Anfrage geht noch einen Schritt weiter: Die Linke möchte wissen, ob die Bundesregierung seit 2011 untersucht hat, ob zwischen der regionalen Bedeutung der Bundeswehr als Arbeitgeber und der Häufigkeit von KDV-Anträgen statistische Zusammenhänge bestehen. Solche Zusammenhänge würden auf strukturelle Motive für den Militärdienst hinweisen — und deren mögliche Kehrseite bei der Kriegsdienstverweigerung. Vergleichbare Fragen zur Personalstruktur staatlicher Institutionen beschäftigen den Bundestag regelmäßig.
Forschungsstand: Studien und Untersuchungen gefragt
Die letzte der 14 Fragen verlangt eine Übersicht über alle wissenschaftlichen Studien, internen Untersuchungen und statistischen Analysen, die das Bundesministerium der Verteidigung, das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr oder andere zugeordnete Behörden seit 2011 zur regionalen, demografischen oder sozioökonomischen Herkunft von Bewerbern, Soldaten, Reservisten oder Kriegsdienstverweigerern durchgeführt oder in Auftrag gegeben haben. Dabei soll auch angegeben werden, ob die jeweiligen Untersuchungen veröffentlicht wurden.
Frage 6 enthält eine Auffangregelung: Falls bestimmte statistische Angaben nicht vorliegen oder nicht für den gesamten abgefragten Zeitraum verfügbar sind, soll die Bundesregierung erläutern, welche Behörden über welche Daten verfügen, warum eine weitergehende Auswertung nicht möglich ist und ob eine Sonderauswertung vorhandener Datenbestände durchgeführt werden könnte.
Weiterlesen:
Betroffen sind in erster Linie aktive Soldatinnen und Soldaten, Reservistinnen und Reservisten sowie Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst leisten oder geleistet haben. Darüber hinaus richtet sich das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung auch an potenziell Wehrpflichtige. Indirekt betroffen sind strukturschwache Regionen — insbesondere in Ostdeutschland — in denen die Bundeswehr eine vergleichsweise größere Rolle als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb spielt.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8216) wurde am 25. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt sieht § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen vor. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- KDV-Antrag
- Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin oder Kriegsdienstverweigerer gemäß Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz. Der Antrag kann von Ungedienten, aktiven Soldaten und Reservisten gestellt werden.
- Statusgruppen (Bundeswehr)
- Unterschiedliche Dienstverhältnisse bei der Bundeswehr: freiwillig Wehrdienstleistende, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Reservisten. Die Zugehörigkeit zur Statusgruppe beeinflusst das KDV-Verfahren.
- Strukturschwache Region
- Gebiete mit unterdurchschnittlicher Wirtschaftsleistung, höherer Arbeitslosigkeit und geringerem Lohnniveau. In solchen Regionen gilt die Bundeswehr häufig als besonders wichtiger Arbeitgeber.
Was ist eine Kriegsdienstverweigerung?
Das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, ist in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert. Wer es beansprucht, muss einen entsprechenden Antrag stellen.
Wie stark sind die KDV-Anträge gestiegen?
Laut Bundesregierung wurden 2024 insgesamt 2.998 Anträge gestellt, 2025 waren es bereits 7.691 — ein Anstieg um rund 156 Prozent innerhalb eines Jahres.
Warum fragt Die Linke nach regionalen Unterschieden?
Aus Sicht der Fraktion fehlen differenzierte Daten nach Bundesland, Altersgruppe und Statusgruppe, die eine Einordnung erlauben würden, ob und warum sich die Verweigerungsquote regional unterscheidet.































































