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- Fünf Reservisten in Eichstätt wegen Neonazi-Verbindungen ausgeschlossen
- Einer der Betroffenen wurde 2016 wegen Volksverhetzung verurteilt
- 14 Fragen zu Waffenbesitz, Sicherheitsüberprüfungen und MAD-Erkenntnissen
Hintergrund
Der Bayerische Rundfunk berichtete am 2. September 2026 über rechtsextreme Verbindungen in der Reservistenkameradschaft Eichstätt. Der Bundesverband der Reservisten schloss daraufhin fünf Personen aus. Ausgangspunkt der BR-Recherche war eine Veranstaltung des Kurt-Eisner-Vereins in Eichstätt vom 23. Juli 2025, bei der entsprechende Erkenntnisse vorgestellt wurden. Laut BR sollen Mitglieder Verbindungen zur verbotenen Organisation Blood & Honour gehabt haben, aus der heraus rechter Terror organisiert wurde.
- 5 Personen — wurden vom Bundesverband der Reservisten aus der Kameradschaft Eichstätt ausgeschlossen.
- Mindestens 6 Mitglieder — sollen laut BR-Recherche einschlägig aufgefallen sein.
- 2016 — wurde einer der Betroffenen nach BR-Angaben wegen Volksverhetzung verurteilt.
- 14 Fragen — umfasst die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke an die Bundesregierung.
Im Detail
Dem BR liegen zahlreiche Belege dafür vor, dass mindestens sechs langjährige Mitglieder der Eichstätter Kameradschaft einschlägig aufgefallen sind, einzelne waren schon vor Jahrzehnten in der militanten Neonazi-Szene aktiv, einer wurde 2016 wegen Volksverhetzung verurteilt.
— Zitiert in der Vorbemerkung BT-Drs. 21/8207 nach BR-Bericht vom 2. September 2026
Fünf Mitglieder der Reservistenkameradschaft Eichstätt sind wegen Verbindungen in rechte Netzwerke aus dem Bundesverband der Reservisten ausgeschlossen worden. Die Fraktion Die Linke hat dazu am 24. September 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8207 eingereicht und stellt der Bundesregierung 14 Detailfragen zu Bundeswehrdienstzeiten, Geheimdiensterkenntnissen und dem Waffenbesitz der Betroffenen.
BR-Recherche als Ausgangspunkt
Grundlage der Anfrage ist ein Bericht des Bayerischen Rundfunks vom 2. September 2026. Laut diesem Bericht sollen mindestens sechs langjährige Mitglieder der Eichstätter Kameradschaft einschlägig aufgefallen sein. Einzelne seien schon vor Jahrzehnten in der militanten Neonazi-Szene aktiv gewesen, einer wurde demnach 2016 wegen Volksverhetzung verurteilt. Der BR berichtet auch über Verbindungen zu der verbotenen Organisation „Blood & Honour“, aus der heraus rechter Terror organisiert worden sei. Ausgangspunkt der Recherchen war eine Veranstaltung des Kurt-Eisner-Vereins in Eichstätt vom 23. Juli 2025.
Rechtsextreme Verbindungen in der Bundeswehr-Reserve
Die Anfrage zielt darauf ab, ein vollständiges Bild der Sicherheitslage rund um die ausgeschlossenen Personen zu erhalten. Konkret fragt die Fraktion Die Linke, wann die fünf Betroffenen in der Bundeswehr aktiv waren, welchen Dienstgrad sie innehatten und welcher Einheit sie angehörten. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, ob der Militärische Abschirmdienst (MAD) die Personen bereits während ihrer aktiven Dienstzeit oder ihrer Zeit als Reservisten im Blick hatte und aus welchem Phänomenbereich heraus dies geschah.
Darüber hinaus erkundigt sich die Anfrage nach der Teilnahme der Ausgeschlossenen an Bundeswehr-Übungen nach ihrem aktiven Dienst — insbesondere nach Schießübungen, aufgeschlüsselt nach Datum und Art der Übung. Damit verbunden ist die Frage, ob und wann Sicherheitsüberprüfungen stattgefunden haben und welche Behörden diese durchgeführt haben.
Waffenbesitz nach dem Ausschluss
Ein zentraler Aspekt der Anfrage betrifft den Waffenbesitz der betroffenen Personen. Die Fraktion fragt, ob Reservisten, bei denen der militärische Bedarfsgrund für den Waffenbesitz durch den Ausschluss erloschen ist, weiterhin über eine Waffenbesitzkarte verfügen. Die Bundesregierung soll zudem angeben, ob sie eine Zuverlässigkeitsprüfung für notwendig hält. Für den Landkreis Eichstätt werden konkret Zahlen zu durchgeführten Zuverlässigkeitsprüfungen in den letzten fünf Jahren sowie deren Ergebnisse (positiv oder negativ) abgefragt.
Die Relevanz dieser Fragen liegt auf der Hand: Ehemalige Soldaten haben teils langjährige Erfahrung im Umgang mit Waffen. Werden Sicherheitsüberprüfungen nach einem Ausschluss wegen Extremismusverdachts nicht konsequent eingeleitet, besteht ein potenzielles Sicherheitsrisiko. Das Thema Rechtsextremismus in der Bundeswehr beschäftigt den Deutschen Bundestag schon seit Jahren — konkrete Einzelfälle wie jener in Eichstätt dienen regelmäßig als Anlass, die bestehenden Kontrollmechanismen parlamentarisch zu überprüfen.
Was gilt aktuell?
Nach dem Waffengesetz können die zuständigen Behörden eine Zuverlässigkeitsprüfung einleiten, wenn Hinweise auf extremistische Bezüge vorliegen. Ein Ausschluss aus einem Reservistenverband führt nicht automatisch zum Entzug einer bestehenden Waffenbesitzkarte — er kann aber Anlass für eine behördliche Überprüfung sein. Der MAD ist für Beobachtungen innerhalb der aktiven Bundeswehr zuständig; bei ehemaligen Soldaten, die nicht mehr als Reservisten eingesetzt werden, liegt die Zuständigkeit bei Verfassungsschutz und Polizei.
Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage noch nicht beantwortet. Sobald die Antwort vorliegt, lässt sich einschätzen, in welchem Umfang Erkenntnisse über die Betroffenen bereits bei den Sicherheitsbehörden vorlagen und welche Maßnahmen eingeleitet wurden. Ähnliche Anfragen zu rechtsextremen Netzwerken in staatlichen Strukturen hat der Bundestag auch im Zusammenhang mit Anfragen zu Sicherheitsstrukturen und staatlichen Kontakten behandelt.
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Unmittelbar betroffen sind die fünf aus dem Reservistenverband ausgeschlossenen Personen im Landkreis Eichstätt sowie möglicherweise weitere ehemalige Mitglieder, die in den letzten zehn Jahren aus ähnlichen Gründen ausgeschlossen wurden. Mittelbar geht es um die Frage, ob der Staat ausreichende Kontrollmechanismen für ehemaliges Militärpersonal mit Extremismusverdacht besitzt – ein Thema, das alle Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit dem legalen Waffenbesitz betrifft.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8207) wurde am 24. September 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Militärischer Abschirmdienst (MAD)
- Nachrichtendienst der Bundeswehr, zuständig für den Schutz vor Extremismus, Spionage und Sabotage innerhalb der Streitkräfte und bei Reservisten.
- Reservistenkameradschaft
- Lokale Vereinigung ehemaliger Soldatinnen und Soldaten, die dem Bundesverband der Reservisten angehören und die Verbindung zur Bundeswehr aufrechterhalten.
- Zuverlässigkeitsprüfung
- Behördliche Überprüfung, ob eine Person die rechtlichen Voraussetzungen für den Besitz von Waffen weiterhin erfüllt, z. B. keine extremistischen Bezüge hat.
Warum wurden die Reservisten ausgeschlossen?
Laut BR-Bericht, auf den sich die Anfrage stützt, haben einzelne Mitglieder Verbindungen zu rechten Netzwerken, darunter zur verbotenen Organisation Blood & Honour. Einer wurde 2016 wegen Volksverhetzung verurteilt.
Was ist der MAD?
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist der Nachrichtendienst der Bundeswehr. Er beobachtet Extremismusverdachtsfälle innerhalb der Streitkräfte und bei Reservisten.
Dürfen ausgeschlossene Reservisten weiter Waffen besitzen?
Das hängt vom Waffenschein und dem ursprünglichen Bedarfsgrund ab. Die Anfrage fragt gezielt nach, ob der Waffenbesitz der Ausgeschlossenen noch fortbesteht und ob Zuverlässigkeitsprüfungen eingeleitet wurden.































































