Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8056 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- VPN erhielt 2024 rund 11 Mio. Euro Bundesförderung
- Keine Erfolgs- oder Rückfallquoten werden systematisch erfasst
- 135 betreute Fälle im Jahr 2024 ohne aufgeschlüsselte Wirkungsdaten
Hintergrund
Der Bund fördert seit Jahren zivilgesellschaftliche Träger der Extremismusprävention auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Das Violence Prevention Network (VPN) zählt zu den größten Zuwendungsempfängern im Bereich Deradikalisierung. Das BAMF betreibt seit 2016 eine eigene Evaluierungspraxis für bundesgeförderte Maßnahmen; eine zweite Auflage der Beratungsstandard-Handreichung erschien 2021. VPN war an deren Erarbeitung maßgeblich beteiligt. Die aktuelle Antwort ist Teil einer Reihe parlamentarischer Anfragen — vorangegangen sind BT-Drs. 21/3712, 21/7573 und 21/7840.
- 11.063.726,56 Euro — Gesamtbudget des Violence Prevention Network im Jahr 2024 laut eigenem Jahresbericht
- 135 Fälle — Intensiver Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit im Jahr 2024, ohne Aufschlüsselung nach Extremismusform
- seit 2016 — Evaluiert das BAMF, welche vom Bund geförderten Maßnahmen sich bewähren
- 2021 — Zweite, erweiterte Auflage der BAMF-Handreichung zu Beratungsstandards veröffentlicht
Im Detail
Wie viele Personen nach Abschluss einer Deradikalisierungsmaßnahme wieder auffällig werden, wird nicht übergreifend erfasst.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8056, S. 3
Rund 11 Millionen Euro flossen 2024 in das Violence Prevention Network (VPN), einen der größten zivilgesellschaftlichen Träger der Deradikalisierungsarbeit in Deutschland. 135 Personen wurden im selben Jahr in intensiver Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit betreut. Doch wie viele von ihnen dauerhaft aus dem Extremismus aussteigen, darüber liegen der Bundesregierung keine systematischen Daten vor — das geht aus ihrer Antwort (BT-Drs. 21/8056, veröffentlicht am 17. September 2026) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.
Deradikalisierung ohne Rückfallstatistik
Auf die Frage nach Erfolgs-, Abbruch- und Rückfallquoten für die Jahre 2022 bis 2024 antwortet das Bundesministerium des Innern schlicht: „Wie viele Personen nach Abschluss einer Deradikalisierungsmaßnahme wieder auffällig werden, wird nicht übergreifend erfasst.“ Auch auf eine aufgeschlüsselte Darstellung nach Extremismusphänomenen — Rechtsextremismus, Islamismus oder andere — kann die Regierung nicht eingehen, da ihr hierzu keine Kenntnisse vorliegen. Die Bundesregierung bestätigt zudem, dass ihr bekannt ist, dass VPN in seinen Jahresberichten keine entsprechenden Quoten veröffentlicht.
Die Regierung begründet das Fehlen zentraler Erfolgsmessung inhaltlich: Ausstiegsprozesse verliefen selten linear, seien individuell verschieden und könnten jederzeit Schwankungen unterliegen. Eine abschließende Bewertung sei daher immer nur eine temporäre Prognose. Das BAMF führe seit 2016 eigene Evaluierungen durch, und programmspezifisch erarbeitete Qualitätsstandards würden fortlaufend intern weiterentwickelt.
Was gilt bei der Förderung von Deradikalisierungsprogrammen?
Grundlage für die Förderung des VPN sind die §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Diese verpflichten Zuwendungsempfänger zum Nachweis zweckentsprechender Verwendung und die Bewilligungsbehörde zur Erfolgskontrolle. § 7 Abs. 2 BHO schreibt Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle vor. Ob und wie diese Kontrollen im Fall des VPN konkret erfolgen, lässt die Antwort weitgehend offen — die Regierung verweist auf öffentlich zugängliche VPN-Evaluationsberichte und frühere parlamentarische Antworten.
Zu den konkret eingesetzten pädagogischen, psychologischen und kriminologischen Interventionsmethoden des VPN erklärt die Bundesregierung, dass sie „grundsätzlich keine Fragen beantwortet, die das Wissen Dritter betreffen.“ Fragen zu unabhängigen wissenschaftlichen Evaluationen werden mit Querverweisen auf BT-Drs. 21/3712 und 21/7573 beantwortet, ohne neue Informationen zu liefern.
Standards und institutioneller Rahmen der Deradikalisierung
Als übergeordnete Qualitätsinstanz benennt die Bundesregierung das Kompetenzzentrum des Bundes für Islamismusprävention und Deradikalisierung (KID) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das KID koordiniert Standards zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren auf Bundes- und Länderebene. Eine zweite, erweiterte Auflage der Handreichung zu Beratungsstandards erschien 2021 — an deren Erarbeitung war VPN maßgeblich beteiligt. Für den internationalen Austausch zu bewährten Praktiken verweist die Bundesregierung unter anderem auf das „Inspiring Practices Repository“ des EU Knowledge Hub on Prevention of Radicalisation.
Über mögliche Rückfälle während oder nach der Betreuung informieren das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) für den Bereich Islamismus sowie das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) für andere Phänomenbereiche die zuständigen Bundesbehörden — eine strukturierte statistische Auswertung dieser Informationen findet laut Drucksache jedoch nicht statt. Zur gesellschaftlichen Bedeutung staatlicher Sicherheitsausgaben und Kontrollmechanismen lesen Sie auch unsere Analyse zu Personalengpässen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Die Teilnahme an Deradikalisierungsprogrammen erfolgt grundsätzlich freiwillig. Im Rahmen von Bewährungsauflagen kann eine begrenzte Anzahl verpflichtender Sitzungen angeordnet werden, mit dem Ziel, eine freiwillige Weiterführung zu erreichen. VPN betreibt laut Eigenangaben eigene Fachbereiche für Rechtsextremismus und Islamismus.
Weiterlesen:
- Reservistenkameradschaft Eichstätt: Rechtsextreme Verbindungen
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Unmittelbar betroffen sind die 135 Personen, die VPN im Jahr 2024 in intensiver Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit betreut hat. Mittelbar sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen, aus deren Mitteln das Programm mit rund 11 Millionen Euro im Jahr finanziert wird. Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene sind ebenfalls berührt, da Deradikalisierungsmaßnahmen primär in die Länderzuständigkeit fallen.
Bei mehreren zentralen Fragen — insbesondere zu Erfolgs-, Abbruch- und Rückfallquoten (Fragen 6, 7, 16, 17) sowie zu den eingesetzten Methoden (Fragen 10–12) — verweist die Bundesregierung auf frühere Drucksachen oder öffentliche Webseiten von VPN, ohne eigene Daten zu nennen. Zu den Methoden erklärt sie ausdrücklich, grundsätzlich keine Fragen zu beantworten, die das Wissen Dritter betreffen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Deradikalisierung: 11 Mio. Euro ohne Erfolgskontrolle? →
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Deradikalisierung
- Prozess, durch den Personen aus extremistischen Einstellungen und Strukturen herausgeführt werden — durch Beratung, soziale Begleitung und pädagogische Angebote.
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Gesetz, das die Bewilligung und Kontrolle von Bundesausgaben regelt. §§ 23 und 44 bestimmen die Voraussetzungen für Zuwendungen an externe Stellen.
- Tertiärprävention
- Maßnahmen, die sich an bereits radikalisierte Personen richten, um eine weitere Eskalation oder Rückfall zu verhindern — im Unterschied zu Primär- und Sekundärprävention.
Wie viel Geld erhält das Violence Prevention Network vom Bund?
Laut VPN-Jahresbericht 2024 belief sich das Gesamtbudget auf rund 11,06 Millionen Euro.
Gibt es Zahlen dazu, wie viele Teilnehmer rückfällig werden?
Nein. Die Bundesregierung bestätigt in BT-Drs. 21/8056, dass keine übergreifende Erfassung von Rückfällen nach Abschluss einer Maßnahme stattfindet.
Welche Extremismusformen bearbeitet das VPN?
Laut VPN-Homepage bestehen eigene Fachbereiche für Rechtsextremismus und Islamismus.































































