Kleine Anfrage eingegangen
AfD fragt nach Auslagerung von Wirtschaftsministerium-Kernaufgaben
Hintergrund
Nach Medienberichten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine „Rahmenvereinbarung Strategische Top-Management-Beratung“ ausgeschrieben. Externe Berater sollen kurzfristige Analysen, Diskussionspapiere und strategische Grundlagen zu prioritären Themenfeldern wie Rohstoffsicherheit und industrieller Transformation erbringen. Die Bundesregierung hatte in einer früheren Antwort erklärt, externe Berater nur bei besonderen Spezialkenntnissen einzusetzen, die nicht ständig gefordert werden.
Die AfD-Fraktion stellt in ihrer Kleinen Anfrage vom 8. Mai 2026 (Drucksache 21/5851) Fragen zu einer geplanten Auslagerung von Aufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an externe Beratungsunternehmen.
Das Ministerium hat laut Medienberichten eine „Rahmenvereinbarung Strategische Top-Management-Beratung“ für die Behördenleitung ausgeschrieben. Externe Berater sollen 9.000 Stunden jährlich strategische Grundlagen, Analysen und Handlungsempfehlungen zu wirtschaftspolitischen Schwerpunktthemen erarbeiten. Dies ist bemerkenswert, da das Ressort bereits über entsprechende Fachkapazitäten verfügt.
Kernbereiche der Wirtschaftspolitik betroffen
Zentrale Themenfelder sind betroffen. Die Beratung umfasst Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien, industrielle Transformation und außenwirtschaftliche Sicherheit – Bereiche, die die AfD-Fraktion als Teil des wirtschaftspolitischen Kernbestands des Ressorts betrachtet, der dauerhaft im Ministerium vorgehalten werden muss.
Das Wirtschaftsministerium verfügt bereits über entsprechende Fachabteilungen für Wirtschaft, Industrie, Außenwirtschaft und Zukunftstechnologien – warum braucht es dann noch externe Berater?
Die AfD verweist darauf, dass das Ministerium über etablierte hausinterne Strukturen verfügt. Es bestehen neben leitungsnahen Bereichen für Koordinierung und politische Planung auch Fachabteilungen für alle relevanten wirtschaftspolitischen Schwerpunktfelder.
Bezug zu früheren Regierungsaussagen
Hintergrund ist eine frühere Antwort der Bundesregierung. In ihrer Antwort auf Fragen zu externen Beratungsdienstleistungen hat die Regierung erklärt, externe Berater würden nur bei besonderen Spezialkenntnissen eingesetzt, die nicht ständig gefordert würden.
Daher fragt die AfD-Fraktion nach den fehlenden Spezialkenntnissen im Ministerium und nach den durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Welche Alternativen zu einer externen Top-Management-Beratung sind geprüft worden?
Mit 32 detaillierten Fragen fordert die AfD umfassende Aufklärung. Die Antwort der Bundesregierung wird Aufschluss darüber geben, wie die Auslagerung strategischer Aufgaben begründet wird – ein Vorgang, der angesichts der vorhandenen Ministeriumsstrukturen durchaus Fragen aufwirft.
Betroffen sind die Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums und dessen Fachabteilungen für Wirtschaft, Industrie, Außenwirtschaft und Zukunftstechnologien. Indirekt betroffen sind auch Unternehmen der betroffenen Branchen, da externe Berater bei strategischen wirtschaftspolitischen Entscheidungen mitwirken sollen.
Die Bundesregierung muss die 32 Fragen der AfD-Fraktion innerhalb der üblichen Frist beantworten. Die Antwort wird zeigen, welche Begründung das Ministerium für die Auslagerung strategischer Aufgaben hat und welche Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchgeführt wurden.
- Top-Management-Beratung
- Externe Beratungsleistungen für die oberste Führungsebene einer Organisation, hier des Wirtschaftsministeriums.
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Gesetz, das die Haushaltsführung des Bundes regelt und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Ausgaben vorschreibt.























































