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Grüne fragen nach Fortschritten bei Kolonialismus-Aufarbeitung
Hintergrund
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Erinnerung an die deutsche Kolonialgeschichte nicht in die im November 2025 beschlossene Gedenkstättenkonzeption zu integrieren, sondern ein eigenes Erinnerungskonzept zum Kolonialismus vorzulegen. Gleichzeitig ist die Errichtung eines würdigen Erinnerungsortes im Koalitionsvertrag verankert. In der Restitutionspolitik bestehen zwar gemeinsame Leitlinien von Bund, Ländern und Kommunen, jedoch mangelt es an einer gesetzlichen Grundlage.
Die Grünen-Fraktion um Awet Tesfaiesus und Claudia Roth hat der Bundesregierung einen umfangreichen Fragenkatalog zur Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus vorgelegt. Die Kleine Anfrage 21/5859 vom 8. Mai 2026 umfasst 31 detaillierte Fragen. Diese beziehen sich auf zwei zentrale Vorhaben der Regierung.
Im Mittelpunkt steht die Errichtung eines Erinnerungsortes zum Kolonialismus, der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verankert ist. Welche Standorte geprüft werden, nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgt und wann mit einer Standortentscheidung zu rechnen ist – dies wollten die Grünen wissen. Auch die Beteiligung von Herkunftsgesellschaften sowie Bildungs- und Forschungsangebote stehen im Fokus der Anfrage.
Das zweite große Thema ist ein geplantes Restitutionsgesetz zur Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten. Bislang gibt es nur gemeinsame Leitlinien von Bund, Ländern und Kommunen. Dies ist bemerkenswert, da Menschenrechtsorganisationen diese als nicht menschenrechtskonform bewerten. Nach dem Zeitplan für den Gesetzesentwurf fragten die Grünen ebenso wie nach der federführenden Zuständigkeit und der geplanten Einbindung von Herkunftsgesellschaften.
Auch der Umgang mit rund 6.000 noch unerforschten Schädeln aus der Sammlung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist Thema der Anfrage. Hintergrund ist, dass diese 2011 übernommene Sammlung aus der deutschen Kolonialzeit stammt. Diese Human Remains sollen erforscht und gegebenenfalls zurückgegeben werden.
Die Grünen merkten an, dass die Bundesregierung die Erinnerung an die deutsche Kolonialgeschichte nicht in die im November 2025 beschlossene Gedenkstättenkonzeption integriert hat. Stattdessen soll ein separates Erinnerungskonzept entwickelt werden. Zu diesem fordert die Anfrage ebenfalls Details.
Praktische Fragen stehen auch in der Restitutionspolitik im Raum. Welche Unterstützung erhalten Herkunftsgesellschaften bei der Identifizierung und Erforschung von Kulturgütern? Wie viele Rückgaben sind seit 2019 erfolgt? Und wie viele Forderungen liegen noch vor?
Betroffen sind Museen, Kulturinstitutionen, Herkunftsgesellschaften in ehemaligen Kolonien, Diaspora-Communities in Deutschland sowie Wissenschaftler und zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich mit kolonialer Vergangenheit beschäftigen.
Die Bundesregierung hat grundsätzlich vier Wochen Zeit, um auf die Kleine Anfrage zu antworten. Die Antwort wird Aufschluss über konkrete Zeitpläne für den Erinnerungsort und das Restitutionsgesetz geben.
- Restitution
- Die Rückgabe von Kulturgütern und menschlichen Überresten an die Herkunftsländer oder -gesellschaften, aus denen sie ursprünglich stammen.
- Human Remains
- Menschliche Überreste wie Schädel oder Skelettteile, die oft während der Kolonialzeit zu Forschungszwecken nach Deutschland gebracht wurden.
- Provenienzforschung
- Die Erforschung der Herkunft und Geschichte von Kulturgütern, um deren rechtmäßige Eigentümer zu identifizieren.























































