Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8311 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 1,1 Mrd. Euro GKV-Gelder in notleidenden Immobilienanlagen gefangen
- 400 Mio. Euro Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2025 vorgenommen
- Namen der zwölf betroffenen Kassen bleiben bislang geheim
Hintergrund
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat am 21. August 2026 seinen BAS-Report 2025 veröffentlicht und darin auf notleidend gewordene Inhaberschuldverschreibungen eines Immobilienfinanzierungsfonds hingewiesen, in die Krankenkassen investiert hatten. Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung konkretisierten den Vorgang: Für den gesamten Verius-Komplex — einschließlich beteiligter Kassenärztlicher Vereinigungen — bezifferten die Medien die bis Anfang August 2026 bekanntgewordenen Fehlinvestitionen auf knapp 220 Mio. Euro. Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/7880 vom 4. September 2026 erstmals zwölf betroffene bundesunmittelbare Krankenkassen bestätigt und einen Gesamtnominalwert von rund 1,1 Mrd. Euro sowie Wertberichtigungen von rund 400 Mio. Euro zum Stichtag 31. Dezember 2025 genannt, jedoch weder Kassennamen noch eine kassenspezifische Aufschlüsselung geliefert.
- 1,1 Mrd. Euro — Gesamtnominalwert der leistungsgestörten Geldanlagen der zwölf betroffenen bundesunmittelbaren Krankenkassen laut Bundesregierung
- rund 900 Mio. Euro — davon entfallen auf immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen; rund 200 Mio. Euro auf Inhaberschuldverschreibungen (Verius II und III)
- rund 400 Mio. Euro — Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2025; Restbuchwert lag bei etwas mehr als 700 Mio. Euro
- knapp 220 Mio. Euro — laut Medienrecherchen im gesamten Verius-Komplex öffentlich bekannte Fehlinvestitionen bis Anfang August 2026
- 24 Krankenkassen — deren Anlagerichtlinien das BAS im Jahr 2025 überprüfte; nicht alle hatten die Muster-Anlagerichtlinie vollständig übernommen
Im Detail
Der Gesamtnominalwert der leistungsgestörten Geldanlagen beträgt nach Angaben der Bundesregierung rund 1,1 Mrd. Euro, davon rund 900 Mio. Euro bei immobilienbesicherten Schuldscheindarlehen und rund 200 Mio. Euro bei Inhaberschuldverschreibungen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8311, Bezug auf Antwort zu BT-Drs. 21/7880
Rund 1,1 Milliarden Euro Beitragsgeld gesetzlich Versicherter stecken in notleidenden Geldanlagen — diesen Befund hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7880 vom September 2026 bestätigt. Zum 31. Dezember 2025 waren Wertberichtigungen von rund 400 Mio. Euro vorgenommen worden; der Restbuchwert der betroffenen Anlagen lag noch bei etwas mehr als 700 Mio. Euro. Ein endgültiger Gesamtverlust ist nach Angaben der Bundesregierung derzeit nicht bezifferbar. Nun richtet die AfD-Fraktion mit BT-Drs. 21/8311 (eingegangen am 1. Oktober 2026) 25 Detailfragen zu Aufsicht, Kontrolle und Transparenz rund um den sogenannten Verius-Komplex an die Bundesregierung.
GKV-Fehlinvestitionen: Was bislang bekannt ist
Zwölf bundesunmittelbare Krankenkassen haben nach Angaben der Bundesregierung in die Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III sowie in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen investiert, die inzwischen notleidend geworden sind. Neun Kassen waren von beiden Anlageformen gleichzeitig betroffen. Zusätzlich hat eine bundesunmittelbare Pflegekasse ein leistungsgestörtes immobilienbesichertes Schuldscheindarlehen erworben. Für sie nannte die Bundesregierung bislang keine Einzelbeträge. Medienrecherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung konkretisierten einzelne GKV-Fehlinvestitionen: Die KKH Kaufmännische Krankenkasse investierte demnach 47,4 Mio. Euro, die Pronova BKK 10 Mio. Euro, die BKK Gildemeister Seidensticker 7,9 Mio. Euro sowie die Novitas BKK und die mkk je 5 Mio. Euro. Die AOK Bremen/Bremerhaven gab bekannt, 5,5 Mio. Euro vollständig abgeschrieben zu haben.
Was gilt aktuell?
Nach § 80 Absatz 1 und 3 SGB IV müssen Sozialversicherungsträger ihre Mittel so anlegen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt und ausreichende Liquidität gewährleistet wird. Ausfall- und Liquiditätsrisiken sind durch Mischung und Streuung zu begrenzen. Die zulässigen Anlageformen für Krankenkassen sind in § 83 SGB IV abschließend geregelt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beaufsichtigt die bundesunmittelbaren Versicherungsträger und prüft deren Geldanlagen nach eigenen Angaben jährlich. Im Jahr 2025 überprüfte das BAS die Anlagerichtlinien von 24 bundesunmittelbaren Krankenkassen — nicht alle hatten die gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband entwickelte Muster-Anlagerichtlinie vollständig übernommen. Das BAS verlangte die Behebung der festgestellten Mängel und kündigte verstärkte Prüfungen für 2026 an. Mit Rundschreiben vom 7. September 2026 aktualisierte das BAS zudem seine Hinweise zur Risikobewertung zulässiger Geldanlagen nach § 83 SGB IV.
25 Fragen zur GKV-Aufsicht — Kern der Anfrage
Die Drucksache 21/8311 umfasst 25 Einzelfragen. Im Zentrum stehen vier Themenkomplexe: Erstens verlangen die Abgeordneten die vollständige Offenlegung der Namen der zwölf betroffenen Krankenkassen sowie der betroffenen Pflegekasse, aufgeschlüsselt nach Kassenart, Anlageform, Nominalbeträgen und Wertberichtigungen. Zweitens fragen sie nach der Aufsichtsgeschichte des BAS: Wann erlangte der BAS-Prüfdienst erstmals Kenntnis von den betroffenen Anlagen — laut Vorgänger-Antwort bereits 2017 bei Schuldscheindarlehen und 2019 bei Verius II — und welche konkreten Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen? Drittens thematisiert die Anfrage die interne Governance der betroffenen Kassen: Wann informierten die Vorstände ihre Verwaltungsräte, welche Kontrollrechte nach § 197 SGB V wurden wahrgenommen, und für welche Geschäftsjahre haben Verwaltungsräte bereits Entlastung erteilt? Viertens fragen die Abgeordneten nach dem gesetzgeberischen Reformbedarf — unter anderem ob die geplante Streichung von § 83 Absatz 1 Nummer 6 SGB IV ausreicht oder ob verbindliche Meldepflichten und Schwellenwerte notwendig sind. Mehrere betroffene Kassen, darunter KKH, Pronova BKK und BKK Gildemeister Seidensticker, haben bereits Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben.
Transparenzlücke trotz Vorläuferantwort
Obwohl die Bundesregierung in BT-Drs. 21/7880 grundlegende Zahlen — Nominalwert, Wertberichtigungen, Restbuchwerte — veröffentlicht hat, fehlen weiterhin kassenbezogene Einzelangaben. Die Anfragenden weisen darauf hin, dass auch zu landesunmittelbaren Krankenkassen der Bundesregierung keine entsprechenden Informationen vorliegen. Eine bundesweite Übersicht über möglicherweise betroffene Landes-Kassen im Verius-Komplex steht aus. Die Drucksache bittet ausdrücklich darum, gegebenenfalls anonymisierte Darstellungen in Größenklassen zu liefern, sollten Geheimhaltungsgründe einer vollständigen Offenlegung entgegenstehen. Zur Einordnung der Dimensionen: Für den gesamten Verius-Komplex einschließlich beteiligter Kassenärztlicher Vereinigungen beziffern NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung die bis Anfang August 2026 öffentlich bekannten Fehlinvestitionen auf knapp 220 Mio. Euro — während der offizielle Nominalwert allein bei den bundesunmittelbaren Krankenkassen mit 1,1 Mrd. Euro deutlich höher liegt. Einen ähnlichen Befund zur GKV-Finanzierung zeigen auch die Debatten um Beitragsstabilität und Lastenverteilung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
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Unmittelbar betroffen sind die Mitglieder der zwölf betroffenen bundesunmittelbaren Krankenkassen sowie einer bundesunmittelbaren Pflegekasse: Beitragsgelder, die gesetzlich als sicher anzulegen sind, stehen nun in erheblichem Umfang auf dem Spiel. Medienberichte nennen konkret die KKH Kaufmännische Krankenkasse (47,4 Mio. Euro), die Pronova BKK (10 Mio. Euro), die BKK Gildemeister Seidensticker (7,9 Mio. Euro), die Novitas BKK und die mkk (je 5 Mio. Euro), die IKK Südwest (2 Mio. Euro) sowie die AOK Bremen/Bremerhaven (5,5 Mio. Euro, vollständig abgeschrieben).
Die Anfrage ist am 1. Oktober 2026 beim Bundestag eingegangen. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus; nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Mit der Beantwortung wird voraussichtlich auch die Frage nach kassenspezifischer Transparenz und möglichen Aufsichtsreformmaßnahmen beantwortet.
- Leistungsgestörte Geldanlage
- Eine Anlage, bei der Zins- oder Tilgungszahlungen ausbleiben oder erhebliche Wertminderungen eingetreten sind — die Anlage erfüllt ihre vertraglichen Pflichten also nicht mehr.
- Inhaberschuldverschreibung
- Ein Wertpapier, das dem jeweiligen Inhaber einen Anspruch auf Rückzahlung und Zinsen gegenüber dem Emittenten verbrieft; übertragbar ohne Namensnennung.
- Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
- Bundesoberbehörde, die bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger — darunter viele gesetzliche Krankenkassen — beaufsichtigt und deren Geldanlagen jährlich prüft.
Welche Krankenkassen sind vom Verius-Komplex betroffen?
Die Bundesregierung hat bislang keine Namen der zwölf betroffenen bundesunmittelbaren Krankenkassen veröffentlicht. Medienberichte nennen u. a. KKH, Pronova BKK und BKK Gildemeister Seidensticker.
Wie hoch sind die bisherigen Verluste?
Zum 31. Dezember 2025 wurden Wertberichtigungen von rund 400 Mio. Euro vorgenommen; der Restbuchwert lag noch bei etwas mehr als 700 Mio. Euro. Ein endgültiger Gesamtverlust ist laut Bundesregierung derzeit nicht bezifferbar.
Was ist der Verius-Komplex?
Gemeint sind notleidend gewordene Inhaberschuldverschreibungen (Verius II und Verius III) sowie immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen eines Immobilienfinanzierungsfonds, in die mehrere Kassen investiert haben.





































































