Eingereicht am 4. Mai 2026
K.O.-Tropfen: Grüne fordern besseren Schutz vor sexueller Gewalt
Hintergrund
Auslöser der Anfrage ist die kürzlich veröffentlichte Dunkelfeldstudie „LeSuBiA“ mit 15.000 Teilnehmern, die zeigt, dass 5,2% der Deutschen glauben, K.O.-Tropfen erhalten zu haben. Die Prävalenz ist bei Frauen und jüngeren Menschen höher. Zusätzlich belegt eine Studie der TU Chemnitz, dass viele Fälle im Dunkelfeld bleiben, da Betroffene oft keine medizinische Hilfe suchen oder Anzeige erstatten.
Die Grünen-Fraktion hat eine umfassende Kleine Anfrage zu K.O.-Tropfen eingereicht. Anlass ist eine aktuelle Studie zur Verbreitung von „Spiking“ in Deutschland. Die Drucksache 21/5915 vom 12. Mai 2026 basiert auf der kürzlich veröffentlichten Dunkelfeldstudie „LeSuBiA“ mit 15.000 Teilnehmern – eine der größten ihrer Art.
Studienergebnisse
Die Zahlen sind bemerkenswert. Laut der Studie gingen 5,2 Prozent der deutschen Bevölkerung davon aus, dass ihnen irgendwann einmal K.O.-Tropfen verabreicht wurden. Hochgerechnet entspricht dies etwa 4,3 Millionen Menschen. Besonders betroffen sind Frauen und jüngere Menschen. Eine begleitende Studie der TU Chemnitz zeigt zusätzlich, dass ein erheblicher Teil der Fälle im Dunkelfeld verbleibt.
K.O.-Tropfen sind verschiedene Substanzen, die heimlich in Getränke gemischt werden, um Menschen zu betäuben – oft für sexuelle Übergriffe.
In ihrer 30 Fragen umfassenden Anfrage thematisierten die Grünen strukturelle Aspekte beim Umgang mit diesen Straftaten. Viele Betroffene nehmen weder medizinische Hilfe in Anspruch noch erstatten Anzeige. Hintergrund sind oft Unsicherheit, Scham oder fehlendes Vertrauen in die Erfolgsaussichten einer Strafverfolgung.
Kurze Nachweisfenster erschweren Beweissicherung
Ein zentrales Problem: Die eingesetzten Substanzen sind oft nur wenige Stunden nachweisbar. Dies erschwert die Beweissicherung erheblich, während gleichzeitig hohe Hürden beim Zugang zu medizinischer und forensischer Diagnostik bestehen. Die Grünen sehen Defizite bei niedrigschwelligen Angeboten und unklarer Kostenübernahme.
Zusätzliche Relevanz erhält das Thema durch die Erkenntnis, dass viele Taten nicht im Nachtleben, sondern im sozialen Nahraum stattfinden. Dies zeigten auch prominente Fälle wie der von Gisele Pelicot. Aufschlussreich sind außerdem die vom Rechercheteam STRG_F aufgedeckten Telegram-Netzwerke gewesen.
Mit der jüngsten Änderung im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz wurden im Januar 2026 die Industriechemikalien GBL und BDO strenger reguliert. Die Grünen fragten nun nach der Wirksamkeit dieser Maßnahme. Weitere präventive Schritte stehen ebenfalls im Fokus ihrer Anfrage. Ziel ist auch eine bessere Finanzierung von Beratungsstrukturen sowie Schulungen für Rettungsdienst und medizinisches Personal.
Besonders betroffen sind Frauen und junge Menschen. Viele Fälle ereignen sich im sozialen Nahraum, nicht nur im Nachtleben. Auch Kinder und Jugendliche können Opfer werden, wobei Abhängigkeitsverhältnisse die Tatentdeckung erschweren.
Die Bundesregierung hat eine Antwortfrist von in der Regel vier Wochen. Die Anfrage umfasst 30 detaillierte Fragen zu Prävention, Beweissicherung, Strafverfolgung und Versorgungsstrukturen. Nach der Antwort kann das Thema in den zuständigen Bundestagsausschüssen weiter beraten werden.
- K.O.-Tropfen
- Sammelbegriff für verschiedene Substanzen, die zur Betäubung oder Beeinflussung von Personen eingesetzt werden, oft im Kontext sexueller Gewalt.
- Spiking
- Internationaler Begriff für das heimliche Verabreichen von Substanzen in Getränke oder Speisen ohne Wissen der betroffenen Person.
- GBL/BDO
- Industriechemikalien, die als Grundstoff für K.O.-Tropfen verwendet werden und seit Januar 2026 strenger reguliert sind.























































