- 3,2 Mrd. Euro beantragt – nur 250 Mio. Euro verfügbar
- 195 von 939 Projekten erhalten Bundesförderung
- Bund fehlt bundesweite Datenbasis zu Schwimmbädern
Hintergrund
Rund 62 Prozent der deutschen Hallenbäder und 48 Prozent der Freibäder weisen laut KfW-Kommunalpanel 2026 einen gravierenden oder nennenswerten Investitionsrückstand auf. Die KfW warnt, dass ohne Sanierungen durchschnittlich rund jedes sechste Freibad innerhalb der nächsten drei Jahre wegfallen könnte. Der Bundestag hatte im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 insgesamt 916 Millionen Euro für das Bundesprogramm ‚Sanierung kommunaler Sportstätten‘ (SKS) bereitgestellt, darunter 250 Millionen Euro ausschließlich für Schwimmbäder. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte die Anfrage BT-Drs. 21/8319 eingebracht, nachdem der Projektaufruf mit 3,2 Milliarden Euro beantragten Mitteln nahezu 13-fach überzeichnet war.
- 250 Mio. Euro — Bereitgestellte Bundesmittel für die Förderrunde SKS-Schwimmbäder 2026.
- 3,2 Mrd. Euro — Beantragtes Gesamtfördervolumen aus 939 Projektskizzen; das Programm war nahezu 13-fach überzeichnet.
- 195 Projekte — Vom Haushaltsausschuss am 23. September 2026 zur Förderung ausgewählte Vorhaben.
- 916 Mio. Euro — Gesamte SKS-Programmmittel im SVIK für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (zwei Tranchen à 333 Mio. Euro plus 250 Mio. Euro Schwimmbäder).
- 6.000 Schwimmbäder — Geschätzte Zahl der Hallen-, Frei- und Kombibäder in Deutschland; 62 % der Hallenbäder weisen laut KfW einen gravierenden oder nennenswerten Investitionsrückstand auf.
Im Detail
Gegenüber den bereitgestellten Bundesmitteln von 250 Mio. Euro ist das Programm damit nahezu 13‑fach überzeichnet.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8716
Deutschlands kommunale Schwimmbäder stecken in einer tiefen Finanzierungskrise. Laut dem KfW-Kommunalpanel 2026 weisen 62 Prozent der Hallenbäder und 48 Prozent der Freibäder einen gravierenden oder nennenswerten Investitionsrückstand auf. Die KfW warnt, dass ohne umfassende Sanierungen durchschnittlich rund jedes sechste Freibad innerhalb der nächsten drei Jahre wegfallen könnte. Auf diesen strukturellen Missstand reagierte der Bundestag mit einem eigenen Förderaufruf für kommunale Schwimmbäder – doch die Nachfrage übertrifft das Angebot bei weitem.
Schwimmbad-Sanierung: Nachfrage übersteigt Mittel um das 13-Fache
Für die Förderrunde „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ (SKS-Schwimmbäder) stellte der Bundestag im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 250 Millionen Euro bereit. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist gingen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) 942 Projektskizzen ein; nach Abzug dreier Doppeleinreichungen verblieben 939 prüffähige Skizzen mit einem beantragten Fördervolumen von rund 3,2 Milliarden Euro. Das Programm war damit nahezu 13-fach überzeichnet. Am 23. September 2026 wählte der Haushaltsausschuss des Bundestages 195 Projekte zur Förderung aus. Die Verteilung nach Bundesländern zeigt, dass Bayern (164 Skizzen), Baden-Württemberg (149) und Nordrhein-Westfalen (153) die meisten Anträge stellten; auch die beantragten Fördervolumina lagen dort am höchsten.
Wer stellt Anträge – und wer profitiert?
Die Drucksache 21/8716 enthält detaillierte Tabellen zur Struktur der Antragsteller. Den größten Anteil bildeten mit 813 von 939 Skizzen kreisangehörige Kommunen; auf sie entfiel ein beantragtes Fördervolumen von 2,64 Milliarden Euro. Nach Bädertypen dominierten Freibäder (427 Skizzen) und Hallenbäder (417 Skizzen); 104 Skizzen betrafen ausdrücklich Lehrschwimmbecken mit einem beantragten Volumen von rund 400 Millionen Euro. Die meisten Skizzen betrafen Bäder im Eigentum der jeweiligen Kommune (724 von 939). Sportvereine und andere gemeinnützige Träger können laut Antwort der Bundesregierung keine eigenen Anträge stellen; eine Weiterleitung der Fördermittel durch die Kommune an Dritte ist jedoch zulässig.
Was gilt aktuell?
Die Zuständigkeit für Erhalt und Sanierung kommunaler Schwimmbäder liegt verfassungsrechtlich bei den Kommunen; die Finanzausstattung der Kommunen wiederum ist Ländersache. Der Bund ist nach eigener Aussage nicht primär zuständig, unterstützt aber über das SKS-Programm. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien verpflichtet, für Sportstätten einschließlich Schwimmbäder mindestens eine Milliarde Euro bereitzustellen; in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 wurden 916 Millionen Euro veranschlagt. Über weitere Mittel ab 2027 entscheidet der Haushaltsgesetzgeber – eine konkrete Zusage macht die Bundesregierung nicht. Parallel hat der Bundestag mit dem Haushalt 2026 Mittel für das Modellvorhaben „Deutschland lernt Schwimmen“ eingeplant, das gemeinsam mit dem Deutschen Schwimmverband (DSV) und der DLRG umgesetzt werden soll.
Fehlende Datenbasis und ausweichende Antworten
Die Bundesregierung räumt in der Antwort ein, dass ihr keine bundesweit einheitliche und belastbare Datenbasis zum Bestand, Zustand und Sanierungsbedarf der Schwimmbäder vorliegt. Mehrere vom Bund finanzierte Forschungsprojekte – darunter „Bäderleben“, der „Digitale Sportstättenatlas“ und das „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“ – konnten diese Lücke nicht schließen. Auf Fragen zur langfristigen Verstetigung des Programms, zur Abdeckung des Sanierungsbedarfs und zu Eintrittspreiserhöhungen verweist die Regierung pauschal auf ihre Vorbemerkung und föderale Zuständigkeiten. Die DLRG verweist seit Jahren auf eine zunehmende Zahl von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern – ein Trend, den die unzureichende Infrastruktur verschärft. Weitere Förderrunden zur kommunalen Infrastruktur zeigen ähnliche Muster: Bundesgelder treffen auf strukturell unterfinanzierte Kommunen mit hohem Investitionsstau.
Die Debatte um kritische Infrastruktur auf Bundesebene erfasst damit zunehmend auch den Bereich Sportstätten. Einige Kommunen profitieren bereits von der Möglichkeit, LuKIFG-Mittel (Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen) als kommunalen Eigenanteil einzusetzen. Für strukturschwache Kommunen in Haushaltsnotlage sieht das Programm eine erhöhte Förderquote von bis zu 75 Prozent statt regulärer 55 Prozent vor.
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Betroffen sind vor allem Kinder und Jugendliche, für die Schulschwimmen und Schwimmausbildung von der verfügbaren Bäderinfrastruktur abhängen, sowie Kommunen – insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen –, die kaum finanzielle Spielräume für die notwendigen Investitionen haben. Auch Vereine, Rehabilitationspatienten und ältere Menschen, die Schwimmbäder für Gesundheits- und Freizeitangebote nutzen, sind von Schließungen unmittelbar betroffen.
Die Bundesregierung weicht mehreren zentralen Fragen aus: Zu den Schlussfolgerungen aus der 13-fachen Überzeichnung (Frage 1), zum gedeckten Anteil des Sanierungsbedarfs (Frage 2), zum Aufbau einer bundesweiten Datenbasis (Frage 4), zu Eintrittspreiserhöhungen (Frage 9) und zum Zusammenhang zwischen sozioökonomischer Lage und Schwimmfähigkeit (Frage 17) verweist sie jeweils pauschal auf die Vorbemerkung und föderale Zuständigkeiten, ohne inhaltliche Aussagen zu treffen.
Die Anfrage ist mit der Antwort vom 16. Oktober 2026 (BT-Drs. 21/8716) abgeschlossen. Die 195 ausgewählten Projekte durchlaufen nun das Antrags- und Bewilligungsverfahren beim BBSR. Über weitere Fördermittel für das Bundesprogramm SKS ab 2027 entscheidet der Haushaltsgesetzgeber im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen.
- SKS (Sanierung kommunaler Sportstätten)
- Bundesprogramm zur finanziellen Unterstützung von Kommunen bei der Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten einschließlich Schwimmbäder, finanziert aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.
- Effizienzgebäude-Stufe
- Energetischer Standard der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG); je niedriger die Zahl (z. B. Stufe 55 statt 85), desto höher die Energieeffizienz des Gebäudes.
- BBSR
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung; mit der Umsetzung und Prüfung des SKS-Programms beauftragte Bundesbehörde.
Wie viele Schwimmbäder gibt es in Deutschland?
Laut Drucksache stehen rund 6.000 Hallen-, Frei- und Kombibäder zur Verfügung; sie befinden sich fast ausschließlich im Eigentum von Kommunen oder kommunalen Betrieben.
Wie viele Projekte wurden im SKS-Schwimmbäder-Programm gefördert?
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 23. September 2026 aus 939 Projektskizzen 195 Projekte zur Förderung ausgewählt.
Können auch Sportvereine direkt Fördermittel beantragen?
Nein. Antragsberechtigt sind nur Kommunen. Eine Weiterleitung der Förderung von der Kommune an Vereine oder gemeinnützige Träger ist jedoch zulässig.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8716 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































