- 18 Mrd. Euro Steuermindereinnahmen bleiben außerhalb des Subventionsberichts
- 3,4 Millionen Dienstwagen mit pauschaler Steuerregelung in Deutschland
- Bundesregierung hält Dienstwagenbesteuerung weiterhin für sachgerecht
Hintergrund
Der 30. Subventionsbericht der Bundesregierung, vom Kabinett am 10. September 2025 beschlossen, weist für 2023 bis 2026 insgesamt 107 Steuervergünstigungen mit jährlichen Mindereinnahmen von rund 40 Mrd. Euro aus; auf den Bundeshaushalt entfallen davon 2026 rund 18,4 Mrd. Euro. Der Bundesrechnungshof stellte in seiner Unterrichtung vom 6. Januar 2026 fest, dass die Bundesregierung den Subventionsbegriff zu eng fasst und Regelungen wie das Dieselprivileg, die Entfernungspauschale und das Dienstwagenprivileg nicht erfasst, obwohl diese zusammen weitere rund 18 Mrd. Euro jährlich kosten. Zudem verzichtet der Bund laut Rechnungshof durch ineffiziente Steuervergünstigungen auf rund 12 Mrd. Euro pro Jahr.
- ca. 40 Mrd. Euro — jährliche Steuermindereinnahmen aus den 107 im 30. Subventionsbericht erfassten Steuervergünstigungen (alle staatlichen Ebenen)
- 18,4 Mrd. Euro — davon entfallen 2026 auf den Bundeshaushalt
- ca. 18 Mrd. Euro — zusätzliche jährliche Mindereinnahmen aus Dieselprivileg, Entfernungspauschale und Dienstwagenprivileg, die nicht im Subventionsbericht erscheinen (laut Bundesrechnungshof)
- 4,2 bis 4,92 Mrd. Euro — Steuermindereinnahmen allein durch das Dienstwagenprivileg im Jahr 2024 laut UBA/FiFo-Studie
- 3,4 Millionen — geschätzte Zahl der Dienstwagen mit pauschaler Nutzungswertermittlung in Deutschland 2026, davon 600.000 Elektro- und 420.000 Plug-in-Hybridfahrzeuge
Im Detail
Da es sich bei der pauschalen Nutzungswertermittlung nach der sogenannten 1-%-Regelung um eine sachgerechte Besteuerung handelt, ergeben sich nach hiesiger Auffassung keine Steuermindereinnahmen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8734, S. 4
Rund 18 Milliarden Euro an Steuermindereinnahmen – verursacht durch Dieselprivileg, Entfernungspauschale und Dienstwagenprivileg – fehlen im offiziellen Subventionsbericht der Bundesregierung. Das hat der Bundesrechnungshof in seiner Unterrichtung vom 6. Januar 2026 festgestellt. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/8333) antwortet die Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Oktober 2026 und verteidigt ihren Kurs: Die Dienstwagenregelung sei sachgerecht, nicht subventionspolitisch relevant.
Was gilt aktuell beim Dienstwagenprivileg?
Die sogenannte 1-Prozent-Regelung erlaubt es, die private Nutzung eines Firmenwagens pauschal mit einem Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat zu versteuern. Die Bundesregierung wertet dies als allgemeinen steuerlichen Grundsatz, nicht als Subvention. Ein externes Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln im Auftrag des Umweltbundesamtes kommt für 2024 hingegen auf Steuermindereinnahmen von 4,2 Milliarden Euro – beziehungsweise 4,92 Milliarden Euro einschließlich der zusätzlichen Begünstigung von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen. Auf die Frage, welche Schlüsse sie daraus zieht, antwortet die Bundesregierung knapp: Sie nehme Beiträge zum öffentlichen Diskurs zur Kenntnis.
Das Dienstwagenprivileg ist dabei nur ein Teil einer größeren Debatte. Laut Bundesrechnungshof verzichtet der Bund durch das Fortführen ineffizienter Steuervergünstigungen auf rund 12 Milliarden Euro jährliche Einnahmen. Hinzu kommen Mindereinnahmen aus Vergünstigungen mit explizit klimaschädlicher Wirkung. Der 30. Subventionsbericht listet insgesamt 107 Steuervergünstigungen mit zusammen rund 40 Milliarden Euro jährlicher Wirkung; auf den Bundeshaushalt entfallen davon 2026 laut Bericht 18,4 Milliarden Euro. Der Rechnungshof sieht in der engen Subventionsdefinition ein strukturelles Problem: Steuerliche Sonderregelungen mit nur mittelbarer Wirkung auf Wirtschaftszweige würden systematisch ausgeblendet.
Dienstwagenprivileg: Zahlen und Datenlücken
Wie viele Menschen konkret vom Dienstwagenprivileg profitieren und welchen Steuervorteil sie je nach Einkommenshöhe erhalten, kann die Bundesregierung nicht beantworten: Steuerstatistische Daten zur Dienstwagennutzung liegen nach eigenen Angaben nicht vor. Laut internen Schätzungen auf Basis von Kraftfahrt-Bundesamt-Daten gibt es 2026 rund 3,4 Millionen Dienstwagen mit pauschaler Nutzungswertermittlung, davon rund 600.000 Elektrofahrzeuge (BEV) und rund 420.000 Plug-in-Hybride (PHEV). Für das Jahr 2025 schätzt die Bundesregierung gut 3,3 Millionen solcher Fahrzeuge. Eine Aufschlüsselung nach Nutzern und Einkommensdezilen ist laut Bundesregierung mangels steuerstatistischer Daten nicht möglich. Die Erbschaftsteuer-Debatte um Steuererlasse in Milliardenhöhe zeigt, dass die Frage ungleicher steuerlicher Begünstigungen verschiedene Politikfelder berührt.
Für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge gilt eine besondere Regelung: Hier wird nur ein Viertel beziehungsweise die Hälfte des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage angesetzt. Nur diese Differenz zur Standardbesteuerung weist die Bundesregierung als Subvention aus – nicht aber die Grundbegünstigung der 1-Prozent-Regelung selbst.
Reformpläne beim Dienstwagenprivileg: keine in dieser Legislatur
Auf die Frage, ob die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode alternative Besteuerungsmodelle geprüft habe – etwa eine stärkere Anbindung an CO2-Emissionen oder die tatsächliche Fahrleistung – lautet die Antwort eindeutig: nein. Auch eine quantitative Abschätzung möglicher Mehreinnahmen durch eine Reform lehnt die Bundesregierung ab; die Auswirkungen seien von der konkreten Ausgestaltung abhängig. Dem Dienstwagenprivileg werden nach der UBA/FiFo-Studie zusätzliche CO2-Emissionen von rund 1,68 Millionen Tonnen pro Jahr zugeschrieben – die Autoren bezeichnen diese Zahl ausdrücklich als konservative Untergrenze.
Auffällig ist, dass das Bundesministerium der Finanzen ursprünglich beabsichtigt hatte, Entfernungspauschale und Dienstwagenprivileg in die Anlage zu den subventionsähnlichen Tatbeständen des Subventionsberichts aufzunehmen. Laut Bundesrechnungshof scheiterte das an Einsprüchen des Bundeskanzleramtes und des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zur konkreten Frage, welche Ressorts sich wann und mit welcher Begründung dagegen ausgesprochen haben, antwortet die Bundesregierung nur ausweichend. Zur Forderung des Rechnungsprüfungsausschusses, auch mittelbar wirkende Steuervergünstigungen vollständig auszuweisen, verweist das Bundesministerium der Finanzen lediglich auf seine Stellungnahme in der 11. Sitzung des Ausschusses vom 22. Mai 2026. Wie der BAMF-Fall zeigt, ist mangelnde Transparenz bei staatlichem Handeln ein wiederkehrendes parlamentarisches Thema.
Die Entscheidung über die Fortführung von Steuervergünstigungen erfolgt laut Bundesregierung auf Grundlage politischer Abwägungen; eine Abschaffung sei nur mit parlamentarischer Mehrheit möglich. Im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode ist eine Überprüfung aller Subventionen vereinbart. Zu konkreten Reformschritten oder einem Zeitplan macht die Bundesregierung keine Angaben und verweist auf die laufende Überprüfung.
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Betroffen sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die über entgangene Staatseinnahmen die nicht erfassten Steuervergünstigungen mitfinanzieren. Direkt begünstigt sind rund 3,4 Millionen Dienstwagennutzer sowie Pendler, die die Entfernungspauschale geltend machen. Besonders relevant ist die Verteilungswirkung: Da Dienstwagen überwiegend von Besserverdienenden genutzt werden, profitieren höhere Einkommensgruppen überproportional.
Die Bundesregierung weicht mehrfach aus: Zu Frage 3 (Höhe der Steuermindereinnahmen seit 2020) verweist sie auf ihre grundsätzliche Rechtsauffassung, wonach keine Mindereinnahmen entstehen. Zu Frage 17/18 (Evaluierungen) verweist sie pauschal auf den Subventionsbericht. Frage 13 beantwortet sie mit dem Hinweis, die Fragestellung gehe von falschen Annahmen aus. Konkrete Zahlen zu den Steuerauswirkungen des Dienstwagenprivilegs nennt die Bundesregierung nicht.
Mit der Antwort der Bundesregierung vom 19. Oktober 2026 ist das parlamentarische Anfrageverfahren zur BT-Drs. 21/8333 abgeschlossen. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Überprüfung aller Subventionen angekündigt; zu Einzelheiten verweist sie auf die laufende Prüfung und nennt keinen konkreten Zeitplan für Reformen.
- Dienstwagenprivileg
- Steuerliche Regelung, bei der die private Nutzung eines Firmenwagens pauschal mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert wird; Kritiker sehen darin eine Subvention, weil der tatsächliche Nutzungswert oft höher liegt.
- Subventionsbericht
- Alle zwei Jahre vorgelegter Bericht der Bundesregierung nach § 12 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz, der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes dokumentiert.
- 1-Prozent-Regelung
- Pauschalmethode zur Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Dienstwagennutzung: monatlich wird 1 Prozent des Bruttolistenpreises als Einkommen angesetzt.
Warum steht das Dienstwagenprivileg nicht im Subventionsbericht?
Die Bundesregierung sieht die 1-Prozent-Regelung als sachgerechte Besteuerung und nicht als Subvention im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes. Sie ist an die Definition des § 12 dieses Gesetzes gebunden.
Wie viele Dienstwagen gibt es in Deutschland?
Laut Bundesregierung gibt es 2026 schätzungsweise rund 3,4 Millionen Dienstwagen mit pauschaler Nutzungswertermittlung, davon rund 600.000 Elektrofahrzeuge und rund 420.000 Plug-in-Hybride.
Was kritisiert der Bundesrechnungshof am Subventionsbericht?
Der Bundesrechnungshof bemängelt, dass die Bundesregierung den Subventionsbegriff zu eng auslegt und steuerliche Sonderregelungen mit mittelbarer wirtschaftlicher Wirkung – wie Dieselprivileg, Entfernungspauschale und Dienstwagenprivileg – nicht erfasst. Allein diese drei Regelungen kosten laut Rechnungshof rund 18 Mrd. Euro jährlich.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8734 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































