- 2,89 Millionen Menschen beziehen Ende 2025 diese Rente
- 28,2 % der Frauen im Rentenzugang 2025 erhielten unter 1.200 Euro
- Abschaffung geplant – Umsetzungsgesetz noch in Arbeit
Hintergrund
Die Rente für besonders langjährig Versicherte (sog. Rente mit 63, inzwischen wegen Rentenaltersanpassungen faktisch Rente ab 65) ermöglicht Versicherten mit mindestens 45 Beitragsjahren einen abschlagsfreien vorzeitigen Renteneintritt. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission empfahl im laufenden Jahr ihre Abschaffung (Empfehlung Nr. 6) sowie einen vereinfachten gesundheitsbezogenen Rentenzugang als Ersatz (Empfehlung Nr. 10). Die Fraktion Die Linke hatte dazu die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8331 eingereicht; die vorliegende Drucksache 21/8731 enthält die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. Oktober 2026.
- 2.889.969 — Bezieher der Rente für besonders langjährig Versicherte im Bestand am 31. Dezember 2025 (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
- 28,3 % — Anteil dieser Rentenart an allen Altersrentenzugängen bundesweit im Jahr 2025; 2021 lag der Wert mit 31,3 % höher.
- 28,2 % — Anteil der Frauen im Rentenzugang 2025 mit einem Rentenzahlbetrag unter 1.200 Euro; bei Männern waren es nur 6,9 %.
- 31.418 — Personen, die 2025 direkt aus Altersteilzeit oder Vorruhestand in diese Rentenart wechselten.
- ca. 10 Mio. — Rentnerinnen, die laut Bundesregierung von der bereits beschlossenen Verlängerung der Kindererziehungszeiten (30 auf 36 Monate für vor 1992 geborene Kinder) profitieren.
Im Detail
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit die gesetzgeberische Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Der konkreten Ausgestaltung der gesetzgeberischen Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8731, S. 4
Fast 2,9 Millionen Menschen beziehen Ende 2025 die Rente für besonders langjährig Versicherte – und damit mehr als viermal so viele wie bei Einführung dieser Rentenart 2016. Gleichzeitig plant die Bundesregierung die Abschaffung dieser abschlagsfreien Frühverrentung nach 45 Beitragsjahren. Die Drucksache 21/8731 vom 19. Oktober 2026 enthält die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf 17 Fragen der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/8331) und liefert erstmals eine umfassende Datengrundlage zu Inanspruchnahme, Rentenhöhen und regionalen Unterschieden.
Rente für besonders langjährig Versicherte: Wachstum und Nutzung
Der Rentenbestand wuchs von 685.971 Personen Ende 2016 auf 2.889.969 Ende 2025 – ein Anstieg von mehr als 300 Prozent innerhalb eines Jahrzehnts. Im Rentenzugang 2025 machte diese Rentenart 28,3 Prozent aller Altersrentenzugänge aus; Männer nehmen sie mit 32,4 Prozent deutlich häufiger in Anspruch als Frauen mit 24,5 Prozent. Besonders ausgeprägt ist die Nutzung in Ostdeutschland: In Thüringen entfielen 2025 bereits 34,1 Prozent aller neuen Altersrenten auf diese Gruppe, in Sachsen 33,3 Prozent. In Berlin-West lag der Wert dagegen bei nur 16,9 Prozent.
Niedrige Rentenzahlbeträge – vor allem bei Frauen
Die Daten zu den Rentenzahlbeträgen zeigen eine erhebliche geschlechtsspezifische Spreizung. Im Rentenzugang 2025 erhielten 28,2 Prozent der Frauen, die diese Rente neu bezogen, weniger als 1.200 Euro monatlich. Bei Männern waren es nur 6,9 Prozent. Im Gesamtbestand am 31. Dezember 2025 lagen 25,5 Prozent der Frauen unter dieser Schwelle, gegenüber 5,3 Prozent der Männer. Diese Zahlen unterstreichen, dass die Rente für besonders langjährig Versicherte keineswegs ausschließlich von gut verdienenden Männern genutzt wird – ein in der öffentlichen Debatte häufig genanntes Argument der Abschaffungsbefürworter. Für den Vergleich mit anderen sozialpolitisch relevanten Verteilungsfragen sind diese Daten bedeutsam.
Altersteilzeit als Brücke in die Frührente
Ein erheblicher Anteil der Neurentner kommt direkt aus der Altersteilzeit oder dem Vorruhestand in diese Rentenart: Im Jahr 2025 betraf dies 31.418 Personen, davon 19.481 Männer und 11.937 Frauen. Seit 2016 (damals 23.851 Personen) ist diese Zahl kontinuierlich gestiegen. Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte hätte damit auch unmittelbare Folgen für Altersteilzeitvereinbarungen, die auf den bisherigen Rechtsstand aufgebaut wurden.
Was gilt aktuell?
Aktuell gilt: Versicherte, die mindestens 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten gemäß § 51 Absatz 3a SGB VI vorweisen können, dürfen vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat empfohlen, diesen abschlagsfreien Renteneintritt abzuschaffen (Empfehlung Nr. 6) und stattdessen einen vereinfachten gesundheitsbezogenen Zugang für rentennahe Jahrgänge einzuführen (Empfehlung Nr. 10). Die Bundesregierung arbeitet nach eigenen Angaben an der gesetzlichen Umsetzung; konkrete Termine oder Übergangsregelungen nannte sie nicht.
Zu mehreren zentralen Fragen – darunter der Vertrauensschutz für Personen, die sich bereits auf einen bestimmten Renteneintritt vorbereitet haben (z. B. durch Altersteilzeit oder Kündigung), erwartete Folgekosten durch steigende Erwerbsminderungsrenten sowie der Frage, ob eine krankheitsbasierte Ausnahme eingeführt werden soll – verwies die Bundesregierung ausschließlich auf die laufende Gesetzgebungsarbeit. Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Bezieher und zur Wohngeldnutzung konnten mangels verfügbarer Statistiken nicht gemacht werden. Der breitere sozialpolitische Reformkontext bei Familienleistungen und Rentenrecht bleibt im Bundestag weiterhin intensiv diskutiert.
Betroffen sind knapp 2,89 Millionen aktuelle Bezieher sowie alle Versicherten, die auf einen abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren planen. Besonders ins Gewicht fallen dabei Frauen mit niedrigen Rentenzahlbeträgen sowie Beschäftigte in Ostdeutschland, wo diese Rentenart anteilig deutlich häufiger in Anspruch genommen wird als im Westen. Auch Personen in Altersteilzeit, von denen 2025 mehr als 31.000 direkt in diese Rentenart wechselten, sind potenziell betroffen.
Bei mehreren zentralen Fragen – insbesondere zu Vertrauensschutz, Übergangsregelungen, erwarteten Folgekosten und dem Vorschlag einer krankheitsbezogenen Ausnahmeregelung (Fragen 13–17) – verwies die Bundesregierung pauschal auf die noch laufende Gesetzgebungsarbeit und machte keine inhaltlichen Angaben. Fragen zu Bildungsabschlüssen (Frage 9) und Wohngeld (Frage 11) konnte sie mangels Datenbasis nicht beantworten.
Die Anfrage ist beantwortet; das parlamentarische Verfahren zur Drucksache ist abgeschlossen. Die gesetzliche Umsetzung der Abschaffung befindet sich nach Angaben der Bundesregierung noch in der Erarbeitung. Sobald ein Gesetzentwurf vorliegt, folgen Beratung im Bundestag sowie eine Abstimmung im Plenum.
- Rente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Versicherten mit mindestens 45 anrechenbaren Beitragsjahren einen abschlagsfreien Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze ermöglicht.
- Gender Pension Gap
- Geschlechtsspezifische Rentenlücke: Prozentualer Unterschied zwischen den durchschnittlichen eigenen Alterssicherungseinkommen von Frauen und Männern.
- Alterssicherungskommission
- Von der Bundesregierung eingesetztes Expertengremium, das Empfehlungen zur Reform des Rentensystems erarbeitet hat, darunter die Empfehlung zur Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren.
Wie viele Menschen beziehen die Rente nach 45 Jahren?
Ende 2025 bezogen laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung 2.889.969 Personen diese Rentenart – gut viermal so viele wie 2016 (685.971).
Wie hoch sind die Renten der Bezieherinnen?
Im Rentenzugang 2025 lagen 28,2 Prozent der Frauen mit dieser Rentenart unter 1.200 Euro monatlich; bei Männern waren es 6,9 Prozent.
Wann wird die Abschaffung gesetzlich geregelt?
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit die Umsetzung der Kommissionsempfehlungen; ein konkreter Zeitplan geht aus der Antwort nicht hervor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8731 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































