- 21.341 Abschiebungen scheiterten 2025 wegen nicht erfolgter Zuführung
- Bund erfasst keine bundesweite Statistik zu abgeschobenen Straftätern
- BAMF-Widerrufsverfahren dauerten 2025 im Schnitt 38,2 Monate
Hintergrund
Die Drucksache 21/8736 ist eine Nachfrage der AfD-Fraktion zur Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7752, in der bereits erhebliche Datenlücken beim Vollzug von Abschiebungen und Schutzstatuswiderrufen festgestellt worden waren. Die Bundesregierung hatte dort unter anderem erklärt, dass das Ausländerzentralregister (AZR) keine Angaben zu strafrechtlichen Verurteilungen vollziehbar ausreisepflichtiger Personen enthält und keine bundeseinheitliche Statistik zu abgeschobenen Straftätern und Gefährdern geführt wird. Hintergrund ist die politisch angekündigte Priorisierung der Rückführung von Straftätern und Gefährdern, insbesondere nach Afghanistan und Syrien, wie sie im Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode vereinbart wurde.
- 14.011 / 20.069 / 21.341 / 8.823 — Gescheiterte Abschiebungen wegen nicht erfolgter Zuführung in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026 (jeweils Fälle mit Bundespolizeibeteiligung).
- 15.798 / 12.296 / 11.184 / 5.198 — Stornierte Abschiebungen durch Länderbehörden in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026.
- 38,2 Monate — Durchschnittliche Bearbeitungsdauer von BAMF-Widerrufsverfahren im Jahr 2025, gegenüber 19,1 Monaten im Jahr 2023.
- 6.362 — Widerrufs- bzw. Aberkennungsprüfverfahren beim BAMF im Jahr 2025, die aufgrund von Heimreisen in den Herkunftsstaat angelegt wurden.
- 263 — Afghanische Staatsangehörige, die seit Beginn der 21. Wahlperiode nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschoben wurden.
Im Detail
Die Bundesregierung und insbesondere das für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage federführende Bundesministerium des Innern verfügt über ausreichend Informationen, um die jeweiligen Aufgaben zu erledigen.
— Antwort zu Frage 16, BT-Drs. 21/8736
Zehntausende Abschiebungen scheitern in Deutschland jährlich – doch der Bund kann nicht systematisch erklären, warum. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8736, Datum: 20. Oktober 2026) auf eine Nachfrage der AfD-Fraktion hervor. In Fällen, an denen die Bundespolizei beteiligt war, scheiterten 2025 insgesamt 21.341 geplante Abschiebungen allein wegen nicht erfolgter Zuführung der betreffenden Personen. 2023 waren es noch 14.011 solcher Fälle. Hinzu kamen im Jahr 2023 weitere 15.798 durch Länderbehörden stornierte Abschiebungen; diese Zahl sank bis 2025 auf 11.184.
Abschiebungen: Datenlücken verhindern Vollzugskontrolle
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort, dass dem Bund die konkreten Ursachen für das Scheitern von Abschiebungen im Detail nicht bekannt sind. Ausländerbehörden der Länder sind gesetzlich nicht verpflichtet, dem Bund die Gründe für das Scheitern im Einzelfall mitzuteilen. Eine bundesweite Statistik, die aufschlüsselt, ob Personen etwa nicht angetroffen wurden, untergetaucht waren oder aus medizinischen Gründen nicht zugeführt werden konnten, existiert nicht. Eine Absicht, entsprechende Unterkategorien gemeinsam mit den Ländern zu entwickeln, besteht nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern derzeit nicht.
Besonders weitreichend ist die Datenlücke bei der politisch besonders betonten Gruppe der Straftäter und Gefährder. Obwohl der Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode ausdrücklich vorsieht, Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien mit dieser Gruppe zu beginnen, verfügt der Bund über keine bundesweite Statistik dazu, wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen verurteilt sind oder als Gefährder geführt werden. Straftaten werden im Ausländerzentralregister (AZR) nicht gespeichert. Die Bundesregierung erklärt den Mehrwert einer solchen Statistik für nicht erkennbar, da die Justiz Ländersache sei und Ressourcen für die operative Arbeit benötigt würden.
BAMF-Widerrufsverfahren dauern immer länger
Ein weiterer Befund betrifft die Dauer von Verfahren zur Aberkennung des Schutzstatus beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die durchschnittliche Verfahrensdauer stieg von 19,1 Monaten im Jahr 2023 auf 30,3 Monate im Jahr 2024 und erreichte 2025 einen Wert von 38,2 Monaten. Im ersten Halbjahr 2026 lag der Wert bei 33,9 Monaten. Die Bundesregierung begründet den Anstieg damit, dass 2024 mit 52.613 Entscheidungen mehr als doppelt so viele Verfahren abgeschlossen wurden wie 2023 (20.207), wobei insbesondere aufgelaufene Altverfahren bearbeitet wurden. Als Gegenmaßnahme nennt die Antwort eine temporäre abteilungsinterne Personalunterstützung bis Frühjahr 2027.
Gleichzeitig hat das BAMF seit dem 1. Januar 2023 keine anlasslosen Regelüberprüfungen des Schutzstatus mehr durchzuführen – diese Pflicht (§ 73 Absatz 2a AsylG a. F.) wurde zum Jahresbeginn 2023 abgeschafft. Seither werden Widerrufsverfahren nur noch anlassbezogen eingeleitet, etwa wenn Personen in ihr Herkunftsland gereist sind. Im Jahr 2025 wurden aufgrund solcher Heimreisen 6.362 Prüfverfahren angelegt, nachdem es 2023 noch 2.172 und 2024 bereits 3.459 gewesen waren.
Was gilt aktuell?
Das Aufenthaltsrecht wird in Deutschland von den Ausländerbehörden der Länder vollzogen; der Bund führt keine Fachaufsicht. Das AZR erfasst aufenthaltsrechtliche Daten, aber keine Informationen zu Straftaten. Ob nach einer Schutzstatusaberkennung tatsächlich eine Ausreise erfolgt, lässt sich laut Bundesregierung aus dem AZR statistisch nicht belastbar ableiten, da kausale Verknüpfungen zwischen BAMF-Entscheidung und späterer aufenthaltsrechtlicher Situation nicht auswertbar sind. Gespräche über ein einheitliches digitales Rückführungsmanagementsystem befinden sich in einem frühen Stadium.
Seit Beginn der 21. Wahlperiode wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 263 afghanische Staatsangehörige abgeschoben. Angaben dazu, wie viele davon Straftäter oder Gefährder waren, kann die Bundesregierung nicht machen, da die Daten bei den Ländern liegen. Für weitere Informationen verweist sie auf die Länderbehörden. Angesichts der politischen Relevanz von Abschiebungen als migrationspolitischem Steuerungsinstrument bleibt die Frage offen, wie die Wirksamkeit einer erklärten politischen Priorität ohne belastbare Datenbasis überprüft werden kann.
Betroffen sind vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Deutschland sowie die für den Vollzug zuständigen Ausländerbehörden der Länder. Mittelbar betroffen sind Steuerzahler und die Öffentlichkeit, da die fehlende Datenlage eine unabhängige Erfolgskontrolle der Abschiebepolitik erschwert.
Die Bundesregierung beantwortet einen Teil der Fragen mit dem Hinweis auf Länderzuständigkeiten und verweist mehrfach auf frühere Antwortdrucksachen. Bei zentralen Fragen – insbesondere zu den konkreten Ursachen gescheiterter Abschiebungen (Frage 7) und zum aufenthaltsrechtlichen Status nach Schutzstatusaberkennung (Frage 12) – erklärt sie, über keine entsprechenden Daten zu verfügen. Maßnahmen zur Schließung der Datenlücken lehnt sie überwiegend ab.
Mit der Beantwortung vom 19. Oktober 2026 ist das Verfahren zur Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8192 abgeschlossen. Die Bundesregierung hat angekündigt, keine weitergehenden Maßnahmen zur Verbesserung der Datengrundlage zu ergreifen. Gespräche mit den Ländern über ein einheitliches digitales Rückführungsmanagementsystem befinden sich in einem frühen Stadium ohne absehbaren Zeitplan.
- Ausländerzentralregister (AZR)
- Zentrales Bundesregister, in dem aufenthaltsrechtlich relevante Daten zu Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland gespeichert werden. Straftatbestände werden dort nicht erfasst.
- Vollziehbare Ausreisepflicht
- Rechtliche Verpflichtung zur Ausreise, gegen die kein aufschiebender Rechtsbehelf mehr eingelegt werden kann. Erst danach darf eine Abschiebung vollzogen werden.
- Schutzstatuswiderruf
- Verfahren beim BAMF, in dem geprüft wird, ob einem anerkannten Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigten der Status nachträglich aberkannt werden kann, etwa bei Heimreisen in das Herkunftsland.
Wie viele Abschiebungen scheiterten 2025 wegen nicht erfolgter Zuführung?
Nach Angaben der Bundesregierung scheiterten 2025 in Fällen mit Bundespolizeibeteiligung 21.341 Abschiebungen wegen nicht erfolgter Zuführung. Die konkreten Ursachen dafür sind dem Bund im Detail nicht bekannt.
Gibt es eine Bundesstatistik zu Abschiebungen von Straftätern?
Nein. Die Bundesregierung erklärt, einen Mehrwert einer solchen Statistik nicht zu erkennen, da das Aufenthaltsrecht Ländersache ist und Straftaten nicht im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert werden.
Wie lange dauern BAMF-Widerrufsverfahren durchschnittlich?
Die durchschnittliche Verfahrensdauer stieg laut Bundesregierung von 19,1 Monaten (2023) auf 30,3 Monate (2024) und 38,2 Monate (2025). Im ersten Halbjahr 2026 lag sie bei 33,9 Monaten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8736 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































