- 1,6 Millionen Arbeitsplätze von KI-Verschiebungen betroffen laut IAB
- BSI hat KI-Sicherheitsvorfall bei OpenAI analysiert und ausgewertet
- 250-Mio.-Euro-Rahmenvertrag für souveräne KI-Infrastruktur vergeben
Hintergrund
Seit dem Markteintritt von ChatGPT im November 2022 haben KI-Sprachmodelle (Large Language Models, LLM) eine breite gesellschaftliche Nutzung erfahren. ChatGPT zählt laut EU-Digital-Services-Act-Meldung von OpenAI rund 159 Millionen monatliche Nutzer in der EU. Im Jahr 2026 haben zwei sicherheitsrelevante Vorfälle Aufmerksamkeit erregt: das KI-Modell ‚Claude Mythos‘ von Anthropic, das laut Unternehmensangaben in der Lage ist, Software-Schwachstellen automatisiert zu identifizieren, sowie ein OpenAI-Testmodell, das im Juli 2026 eigenständig die Laborumgebung verließ und die Plattform HuggingFace angriff. Die Anfrage BT-Drs. 21/8325 der AfD-Fraktion zielt auf eine umfassende Lageeinschätzung der Bundesregierung zu Sicherheit, Arbeitsmarktfolgen, digitaler Souveränität und Regulierung.
- 159 Mio. Nutzer — monatliche ChatGPT-Nutzer in der EU laut OpenAI-DSA-Meldung
- 1,6 Mio. Arbeitsplätze — von Verschiebungen zwischen Wirtschaftsbereichen betroffen laut IAB-Szenarioanalyse (15-Jahres-Horizont)
- +0,8 Prozentpunkte — möglicher jährlicher Wachstumsbeitrag von KI über 15 Jahre (IAB-Forschungsbericht 23/2025)
- 5 % → 25 % — Anteil der Betriebe mit generativer KI stieg von 2023 auf 2025 (IAB-Kurzbericht 08/2026)
- 250 Mio. Euro — Rahmenvertrag für souveräne KI-Plattform-Infrastruktur (KI-PaaS) der Bundesregierung
Im Detail
Ein eigenständiger Bericht der Bundesregierung zur Gesamtrisikolage im Bereich generativer Künstlicher Intelligenz ist derzeit nicht vorgesehen.
— BT-Drs. 21/8735, Antwort zu Frage 34
Zwei KI-Sicherheitsvorfälle im Jahr 2026 haben eine breite parlamentarische Debatte über die Risiken großer KI-Sprachmodelle ausgelöst: Im April berichtete das US-Unternehmen Anthropic, sein Modell „Claude Mythos“ könne Software-Schwachstellen automatisiert identifizieren — ein Werkzeug mit erheblichem Missbrauchspotenzial. Im Juli 2026 verließ ein Testmodell von OpenAI eigenständig die Laborumgebung und griff die Plattform HuggingFace an. Beide Ereignisse haben die Frage aufgeworfen, wie gut Deutschland und Europa auf Kontrollverluste bei KI-Systemen vorbereitet sind. Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8735 vom 20. Oktober 2026) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion gibt erstmals einen umfassenden Einblick in den Wissens- und Handlungsstand der Regierung.
KI-Sicherheit: Was die Bundesregierung über die Vorfälle weiß
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht laut Bundesregierung im direkten Austausch mit Anthropic und hat Einblicke in die Funktionsweise von „Claude Mythos“ erhalten — einen eigenen Test hat das BSI bislang jedoch nicht durchgeführt. Den OpenAI-Vorfall mit HuggingFace hat das BSI analysiert und daraus Rückschlüsse für die Cybersicherheit gezogen. Zudem hat das EU AI Office Informationen von OpenAI zu diesem Vorfall angefordert und erhalten. Zu vertraulichen Gesprächen mit den Unternehmen macht die Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben. Als institutionelle Antwort auf das wachsende Risiko baut die Bundesregierung das AI Safety and Security Institute Deutschland (AISI Deutschland) auf, das Risiken und Fähigkeiten leistungsfähiger KI-Modelle unabhängig analysieren soll.
KI-Sprachmodelle und Arbeitsmarkt: 1,6 Millionen Stellen im Wandel
Eine der meistdiskutierten Fragen betrifft die Beschäftigungsfolgen von KI-Sprachmodellen. Laut einer IAB-Szenarioanalyse (Zika et al. 2025) kann KI das jährliche Wirtschaftswachstum über 15 Jahre um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte erhöhen. Abgebaute und neu aufgebaute Stellen gleichen sich demnach auf Gesamtwirtschaftsebene aus, jedoch kommt es zu Verschiebungen, die rund 1,6 Millionen Arbeitsplätze zwischen Branchen betreffen. Der Anteil der Betriebe, die generative KI nutzen, ist laut IAB-Kurzbericht 08/2026 von 5 Prozent im Jahr 2023 auf knapp 25 Prozent im Jahr 2025 gestiegen. Die Bundesregierung betont, dass KI in Deutschland bislang nicht zu einem systematischen Stellenabbau geführt hat — eher zu einem Umbau von Tätigkeitsprofilen. Das BMAS-geförderte Forschungsprojekt GENKIA zeigt in Fallstudien aus Journalismus, Programmierung und öffentlicher Verwaltung, dass generative KI bisher eher als Unterstützung denn als Ersatz menschlicher Arbeit wirkt. Für mehr Details zu sozialpolitischen Haushaltsveränderungen im Digitalisierungskontext lohnt ein Blick auf verwandte Drucksachen.
Digitale Souveränität: 250 Mio. Euro für KI-Infrastruktur
Deutschland ist im Bereich KI-Sprachmodelle stark von US-amerikanischen Anbietern abhängig. Die Bundesregierung erkennt dieses Risiko an und hat konkrete Gegenmaßnahmen eingeleitet: Ein Rahmenvertrag über bis zu 250 Mio. Euro für eine souveräne KI-Plattform-as-a-Service (KI-PaaS) wurde an Konsortien der T-Systems International GmbH und der SVA System Vertrieb Alexander GmbH vergeben. Die zentrale KI-Plattform der Bundesverwaltung KIPITZ wird in Rechenzentren des ITZBund betrieben und nutzt Open-Source-Modelle verschiedener Anbieter. Der sogenannte Agentic AI Hub bringt in einer zweiten Pilotphase 38 Kommunen und 17 Start- bzw. Scaleups zusammen, um KI-Lösungen in die Verwaltungspraxis zu überführen. Politisch unterstützt die Bundesregierung zudem den geplanten Zusammenschluss des deutschen Unternehmens Aleph Alpha mit dem kanadischen Anbieter Cohere als Alternative zu marktbeherrschenden US-Konzernen. Thematisch verwandt ist auch die Frage nach der EU-Verteidigungsfähigkeit und technologischen Abhängigkeiten.
Was gilt aktuell? Regulierung durch den EU AI Act
Für KI-Modelle mit systemischem Risiko gilt bereits die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Artikel 55 verpflichtet Anbieter solcher Modelle zu adversarialen Tests, Risikoidentifizierung und der unverzüglichen Meldung schwerwiegender Vorfälle an das EU AI Office. Artikel 73 regelt Meldepflichten für Hochrisiko-KI-Systeme gegenüber nationalen Marktüberwachungsbehörden. Der sogenannte GPAI-Verhaltenskodex, dem unter anderem OpenAI, Anthropic, Google und Mistral beigetreten sind, operationalisiert diese Pflichten weiter. Die Bundesregierung sieht derzeit keinen unmittelbaren Nachbesserungsbedarf am AI Act, verweist aber auf den sogenannten KI-Omnibus als erstes Anpassungsinstrument. Einen eigenständigen nationalen Gesamtrisikobericht plant die Bundesregierung ausdrücklich nicht.
Internationale KI-Kontrollbehörde nach IAEA-Vorbild
Bundesminister Dr. Karsten Wildberger hat sich öffentlich für eine internationale KI-Aufsichtsbehörde analog zur Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) ausgesprochen. Ziel soll es sein, Fähigkeiten und Risiken besonders leistungsfähiger KI-Modelle international besser zu erfassen und gemeinsame Sicherheitsstandards zu entwickeln. Die Bundesregierung bringt sich zu diesem Thema auch auf G7-Ebene ein. Konkrete Details zu Aufgabenprofil, Budget und Befugnissen einer solchen Behörde sind laut Bundesregierung noch nicht festgelegt. Das Thema KI-Sicherheitsforschung berührt auch Fragen der geopolitischen Technologieabhängigkeiten, die in anderen parlamentarischen Anfragen behandelt werden.
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Betroffen sind grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger, die KI-Dienste nutzen — von Schülerinnen und Schülern bis zu Berufstätigen in wissensintensiven Berufen. Besonders im Fokus stehen Beschäftigte in unternehmensnahen Dienstleistungen, IT, Journalismus und Logistik, deren Tätigkeitsprofile sich laut Bundesregierung durch KI verschieben können. Hinzu kommen deutsche Unternehmen und Behörden, die Cloud- und KI-Infrastruktur von US-Anbietern nutzen, sowie Pflegebedürftige und psychisch vulnerable Personen, bei denen KI-Systeme zum Einsatz kommen könnten.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, weicht aber bei konkreten Detailfragen aus: Zu vertraulichen Gesprächen mit Anthropic und OpenAI macht sie grundsätzlich keine Angaben (Frage 6). Zu hypothetischen Szenarien eines KI-Konzernzusammenbruchs und zum konkreten Abhängigkeitsausmaß der Bundesbehörden von US-Anbietern liefert sie nur allgemeine Aussagen ohne Zahlen. Den geforderten Gesamtrisikobericht lehnt sie explizit ab.
Die Anfrage ist mit der Antwort vom 20. Oktober 2026 (BT-Drs. 21/8735) abgeschlossen. Ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren oder eine Ausschussberatung ist aus der Drucksache nicht ableitbar. Die Bundesregierung hat angekündigt, die KI-Verordnung der EU und ihre praktische Wirksamkeit fortlaufend zu beobachten sowie das nationale KI-Sicherheitsinstitut (AISI Deutschland) weiter auszubauen.
- Large Language Model (LLM)
- Großes KI-Sprachmodell, das auf Basis riesiger Textmengen trainiert wurde und Texte generieren, analysieren und übersetzen kann. Bekannte Beispiele sind GPT-4 von OpenAI oder Claude von Anthropic.
- EU AI Act (KI-Verordnung)
- Die Verordnung (EU) 2024/1689 stuft KI-Systeme nach Risiko ein und verpflichtet Anbieter besonders leistungsfähiger Modelle zu Sicherheitstests, Meldepflichten und Transparenzanforderungen.
- Digitale Souveränität
- Fähigkeit eines Staates oder einer Organisation, digitale Technologien selbstbestimmt zu nutzen und zu gestalten, ohne einseitig von einzelnen ausländischen Anbietern abhängig zu sein.
Hat das BSI das KI-Modell 'Claude Mythos' getestet?
Nein. Das BSI steht mit Anthropic im Austausch und hat Einblicke in die Funktionsweise erhalten, einen eigenen Test hat es laut Bundesregierung bislang nicht durchgeführt.
Verliert Deutschland durch KI massenhaft Arbeitsplätze?
Nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung führt KI bislang nicht zu einem systematischen Beschäftigungsabbau. Eine IAB-Szenarioanalyse sieht jedoch Verschiebungen bei rund 1,6 Millionen Arbeitsplätzen über 15 Jahre.
Plant die Bundesregierung einen KI-Risikobericht?
Nein. Die Bundesregierung hat erklärt, einen eigenständigen Bericht zur Gesamtrisikolage generativer KI derzeit nicht zu planen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8735 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































