Bundesgerichtshof verhandelt über Rundfunkweitergabe in Seniorenwohnheimen
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich am 2. Juli 2026 in zwei zusammenhängenden Verfahren (I ZR 34/23 und I ZR 35/23) mit der rechtlichen Zulässigkeit der Weitersendung von Rundfunkprogrammen in Seniorenwohnheimen befassen. Die Verhandlung findet um 11:00 Uhr statt und betrifft eine praktisch wichtige Frage des Urheberrechts und der Rundfunkgebühren.
Kernthema: Wer trägt die Verantwortung für Rundfunkweitergabe?
Der Rechtsstreit dreht sich darum, ob und unter welchen Bedingungen Seniorenwohnheime, Pflegeeinrichtungen oder vergleichbare Institutionen Rundfunkprogramme an ihre Bewohnerinnen und Bewohner weitersenden dürfen. Dabei geht es um die Frage der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit und die Abgabenpflicht gegenüber Rundfunkveranstaltern und Verwertungsgesellschaften.
Rechtliche Grundlagen und Bundesgesetzgebung
Das Verfahren betrifft primär das Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere die Regelungen zur öffentlichen Wiedergabe von Rundfunksendungen. Relevant sind zudem die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags (RStV), der die Rechtevergabe zwischen Rundfunkveranstaltern und Nutzern regelt. Die Verwertungsgesellschaft für Wort, Bild und Ton (VG Media) und weitere Rechteverwalter sind typischerweise Beteiligte solcher Dispute.
Der BGH wird klären müssen, ob die Weitergabe von Rundfunksendungen in Wohneinrichtungen als bloße technische Weitergabe oder als eigenständige öffentliche Wiedergabe einzustufen ist, die zu Zahlungspflichten führt.
Praktische Bedeutung für Seniorenwohnheime und Bewohner
Die Entscheidung hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf Seniorenwohnheime, Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen. Je nachdem, wie der BGH entscheidet, können erhebliche Lizenzgebühren oder Zahlungsverpflichtungen entstehen. Gleichzeitig ist die Frage für Bewohnerinnen und Bewohner relevant, da sie einen Einfluss auf die Kosten dieser Einrichtungen hat und damit mittelbar auf Pflegeleistungen wirken kann.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf?
Falls der BGH Unklarheiten offenbart oder zu einer Entscheidung gelangt, die als unbefriedigend erachtet wird, könnte dies zum Anlass für eine klarstellende Gesetzgebung durch den Bundestag werden. Die Schnittstelle zwischen Urheberrecht, Rundfunkrecht und dem Schutz von Bewohnern in Gemeinschaftseinrichtungen erfordert möglicherweise eine transparentere Regelung.
Die beiden Verfahren werden mit hoher Aufmerksamkeit erwartet, da sie Rechtsfragen klären, die bislang nur unvollkommen geklärt sind.























































