BGH-Urteil zu Kohls Memoiren: Keine Gewinnherausgabe, aber Publikationsverbot für sensible Passagen
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 23. April 2026 mit der Veröffentlichung des Buches „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ auseinandergesetzt. Das Gericht lehnte eine vollständige Gewinnherausgabe ab, sprach jedoch ein Verbot für die Veröffentlichung weiterer problematischer Passagen aus dem Werk aus. Die Entscheidung betrifft Fragen des Persönlichkeitsschutzes und der Veröffentlichungsfreiheit und zeigt die Grenzen dieser beiden Grundrechte auf.
Hintergrund und Kernaussage
Das Buch enthält nach Angaben der Pressemitteilung Aufzeichnungen des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl, die personenbezogene Daten und möglicherweise vertrauliche Informationen von Dritten offenbarten. Der BGH musste abwägen zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit einerseits sowie dem Persönlichkeitsschutz andererseits – ein klassisches Spannungsverhältnis im deutschen Medienrecht.
Überraschend für Beobachter: Der Gerichtshof verurteilte den Verlag und die Herausgeber nicht zur Gewinnherausgabe. Das bedeutet, dass bereits erzielte Gewinne aus der Buchveröffentlichung nicht an die geschädigten Personen abgeführt werden müssen. Dies ist eine moderate Position, die berücksichtigt, dass das Werk auch legitime historische und politische Bedeutung besitzt.
Rechtliche Grundlagen und parlamentarische Bedeutung
Das Urteil wendet das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), insbesondere § 22 und § 23, sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) an – speziell Vorschriften zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Darüber hinaus spielen Grundrechte eine Rolle: die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 GG).
Das Urteil setzt sich auch mit dem Datenschutzrecht auseinander, das durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt ist. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten verstorbener oder lebender Personen ohne Einwilligung stellt einen sensiblen Punkt dar.
Praktische Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger
Das Urteil signalisiert, dass Privatpersonen und ihre Angehörigen einen gewissen Schutz vor unbefugter Veröffentlichung intimer oder vertraulicher Informationen genießen – auch wenn diese von prominenten Persönlichkeiten stammen. Gleichzeitig zeigt es, dass die Gewinnherausgabe kein automatisches Mittel der Rechtsverteidigung ist. Wer sich durch solche Publikationen verletzt fühlt, sollte sich rechtlich beraten lassen.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Die Entscheidung deutet darauf hin, dass die Balance zwischen Persönlichkeitsschutz und Veröffentlichungsfreiheit im digitalen Zeitalter neu kalibriert werden könnte. Eine klarere gesetzliche Regelung zur Gewinnabschöpfung bei Persönlichkeitsverletzungen könnte künftig sinnvoll sein.























































