Beantwortet
Die AfD-Fraktion hat am 4. Mai 2026 eine Kleine Anfrage zur Künstlichen Intelligenz in der Justiz gestellt (Drucksache 21/5683). Die Abgeordneten um Ulrich von Zons fragen die Bundesregierung nach den Auswirkungen von KI-Technologien auf das deutsche Gerichtswesen.
Immer häufiger werden Anträge bei Gerichten von Künstlicher Intelligenz statt von Anwälten geschrieben – das sorgt für neue Herausforderungen.
Ausgangspunkt der Anfrage ist eine Aussage der Präsidentin des Bundessozialgerichts Dr. Christine Fuchsloch. Diese hat auf dem Jahrespressegespräch 2025 erklärt, vermehrt KI-verfasste Anträge gingen bei den Sozialgerichten ein. Dies ist bemerkenswert, da die oberste Richterin damit erstmals öffentlich auf ein Phänomen aufmerksam machte, das die Gerichte vor erhebliche Probleme bei Rechtssicherheit, Antragsformen und Bearbeitungsständen stellt.
Neun konkrete Fragen an die Regierung
Die AfD-Abgeordneten stellten der Bundesregierung neun detaillierte Fragen. Zunächst wollten sie wissen, ob auch andere Gerichtsbarkeiten eine Zunahme KI-verfasster Schriftsätze beobachten. Welche konkreten Zahlen liegen dazu vor? Hintergrund ist, dass bislang nur vereinzelt von Gerichten über dieses Phänomen berichtet wurde. Weitere Schwerpunkte sind der aktuelle Einsatz von KI-gestützten Verfahren in der Justiz, etwa bei Aktenanalyse oder Terminmanagement.
Besonders wichtig erschienen der Fraktion die rechtlichen Voraussetzungen für KI-Einsatz in Gerichtsverfahren. Die Anfrage behandelt Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit als zentrale Aspekte, zudem fragt sie nach Risiken von Verzerrungen und Standards zur Risikominimierung.
Qualifikation und Datenschutz im Fokus
Ein weiterer Themenkomplex betrifft die Rolle der Justizakteure in einem zunehmend digitalisierten System. Hier geht es um konkrete Maßnahmen zur Qualifikation und Fortbildung von Fachanwälten, Richtern und Staatsanwälten.
Schließlich behandelt die Anfrage mögliche gesetzgeberische Initiativen der Bundesregierung. Datenschutzrechtliche Fragestellungen stehen ebenfalls im Mittelpunkt – besonders die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten in der Justiz.
Die Bundesregierung hat nun Zeit, die Fragen zu beantworten und ihre Position zum digitalen Wandel in der deutschen Justiz darzulegen.























































