BGH verhandelt Grundsatzfrage: Darf man Daten ohne Einwilligung für KI-Training nutzen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich am 3. September 2026 mit einer zukunftsweisenden Frage auseinandersetzen: Unter welchen Bedingungen darf ein Unternehmen personenbezogene Daten oder urheberrechtlich geschützte Werke nutzen, um damit künstliche Intelligenz zu trainieren? Das Verfahren I ZR 281/25 beschäftigt sich konkret mit der Erstellung von Datensätzen für KI-Training – einer Praxis, die in der Digitalwirtschaft längst Routine ist, rechtlich aber zunehmend umstritten wird.
Die Kernfrage lautet: Benötigen Unternehmen die ausdrückliche Zustimmung von Inhabern von Urheberrechten oder Personen, deren Daten genutzt werden, oder reicht eine allgemeine Nutzungslizenz aus? Diese Unterscheidung hat erhebliche praktische Konsequenzen – sowohl für Tech-Konzerne als auch für Künstler, Schriftsteller und Privatpersonen.
Relevante Rechtsgrundlagen
Das Verfahren betrifft mehrere Bundesgesetze: Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt den Schutz von Werken, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützen personenbezogene Daten. Hinzu kommen jüngere gesetzliche Regelungen wie der Digital Markets Act und die KI-Verordnung (AI Act) auf EU-Ebene, die zunehmend Anforderungen an transparente KI-Systeme setzen. Inwieweit diese bereits auf deutsche Rechtsstreitigkeiten anwendbar sind und wie sie mit bestehendem Recht harmonisieren, wird ein Schwerpunkt der BGH-Entscheidung sein.
Praktische Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger
Das Urteil wird für viele Menschen relevant: Künstler und Autoren könnten dadurch Klarheit erhalten, ob ihre Werke ohne explizite Zustimmung in großen Datenmengen für generative KI-Systeme verwendet werden dürfen. Privatpersonen könnten wissen, welche Rechte sie haben, wenn ihre Bilder, Texte oder andere Daten trainiert werden. Gleichzeitig hat die Entscheidung große wirtschaftliche Auswirkungen auf die KI-Industrie, die bislang oft in rechtlicher Unsicherheit agiert hat.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Unabhängig vom BGH-Urteil wird deutlich, dass der Gesetzgeber hier tätig werden muss. Die bisherige Regelungsdichte reicht für die rasante technologische Entwicklung nicht aus. Ein spezielles „KI-Trainings-Recht“ könnte klare Standards setzen: Für welche Datentypen ist eine Einwilligung erforderlich? Welche Opt-out-Möglichkeiten haben Rechteinhaber? Wie ist mit Urheberrechtsschutz und Persönlichkeitsrechten umzugehen?























































