Bundesgerichtshof verhandelt Rückkehrpflicht bei Mietwagen
Der Bundesgerichtshof wird sich am 26. Februar 2026 mit einer grundsätzlichen Frage des Mietwagensektors auseinandersetzen: In der Rechtssache I ZR 123/25 steht zur Verhandlung, unter welchen Bedingungen Mietwagenunternehmen ihre Kunden zur Rückgabe von Fahrzeugen an den Vermietungsort verpflichten dürfen.
Sachlicher Hintergrund und Streitgegenstand
Mietwagenfirmen nutzen in ihren Verträgen häufig Klauseln, die eine Rückkehrpflicht zum Vermietungsort vorsehen oder Gebühren für Abweichungen erheben. Die Revision I ZR 123/25 beschäftigt sich damit, ob und in welchem Umfang solche Bedingungen zulässig sind und wie sie mit den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar sind – insbesondere mit dem Regelwerk zur Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Relevante Rechtsgrundlagen
Die Entscheidung betrifft primär die §§ 305 ff. BGB (Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sowie das Mietrecht nach § 535 BGB. Potenziell relevant sind auch Bestimmungen des Gesetzes gegen unlautere Wettbewerbspraktiken (UWG) und möglicherweise Aspekte der neuen Richtlinie über bessere Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften. Je nach Ausgang könnte eine Orientierungswirkung auf die Auslegung verbraucherschützender Normen entstehen, die der Bundestag in verschiedenen Legislaturperioden präzisiert hat.
Praktische Bedeutung für Verbraucher
Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf Millionen von Mietwagennutzern in Deutschland. Unklar ist bislang, ob Rückkehrklauseln als überraschende oder unangemessen benachteiligende Bedingungen einzustufen sind. Ein Urteil zugunsten von Verbraucherschutz könnte bedeuten, dass Mietkunden flexibler bei der Rückgabe sind, ohne zusätzliche Gebühren zahlen zu müssen. Dies betrifft insbesondere Geschäftsreisende und Urlauber, die unter Zeitdruck ihre Fahrzeuge abgeben müssen.
Möglicher Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Je nach Urteilsbegründung könnte sich ein Bedarf für klarere gesetzliche Regelungen ergeben – etwa durch eine explizite Norm, die zulässige Rückkehrklauseln definiert oder deren Ausnahmen regelt. Der Gesetzgeber könnte zudem erwägen, Informationspflichten zu verschärfen, sodass Rückkehrgebühren transparenter kommuniziert werden müssen.
Ausblick
Die mündliche Verhandlung am 26. Februar 2026 wird Klarheit bringen, ob der höchste Zivilgerichtshof der Bundesrepublik einen verbraucherschützenden oder einen wirtschaftlichen Standpunkt stärker gewichtet. Die Entscheidung wird nicht nur für Mietwagenfirmen bindend sein, sondern auch für ähnliche Konditionenklauseln in anderen Vertragsbereichen Signalwirkung haben.























































