BGH prüft Zulässigkeit von kapitalmarktabhängigen Stornoabzügen bei Versicherungskündigung
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich am 18. März 2026 mit der Frage auseinandersetzen, ob sogenannte kapitalmarktabhängige Stornoabzüge bei der Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen wirksam sind. Die Verhandlung findet unter dem Aktenzeichen IV ZR 184/24 statt und könnte erhebliche Auswirkungen auf Millionen von Versicherungsnehmern in Deutschland haben.
Hintergrund und Kernfrage
Bei Stornoabzügen handelt es sich um Gebühren, die Versicherungsunternehmen bei vorzeitiger Kündigung erheben dürfen. Kapitalmarktabhängige Varianten dieser Abzüge orientieren sich an der Wertentwicklung von Kapitalanlagen oder anderen Marktindikatoren. Die zentrale Frage lautet: Sind solche dynamischen Stornoabzüge rechtmäßig oder stellen sie eine unzulässige Benachteiligung von Versicherungsnehmern dar?
Die Regelungen zur Ausgestaltung von Stornoabzügen sind primär im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert. Das geltende VVG wurde zuletzt durch die Gesetzgebung des Bundestages umfassend reformiert und regelt die Transparenz- und Fairnessanforderungen bei Versicherungsverträgen. Relevant sind insbesondere die Bestimmungen zur Angemessenheit von Kostenelementen und zur Klarheit von Versicherungsbedingungen.
Praktische Bedeutung für Versicherungsnehmer
Für Bürgerinnen und Bürger hat diese Entscheidung erhebliche Konsequenzen. Wer einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag kündigt, muss häufig mit Stornoabzügen rechnen. Bei kapitalmarktabhängigen Varianten können diese Gebühren erheblich schwanken – je nachdem, wie sich die Märkte entwickelt haben. Eine Kündigung in Zeiten niedriger Kapitalmarktwerte kann zu deutlich höheren Abzügen führen als in anderen Phasen. Die BGH-Entscheidung wird klären, ob diese Praxis mit den gesetzlichen Vorgaben zur Verbraucherschutz vereinbar ist.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Sollte der BGH Bedenken gegen kapitalmarktabhängige Stornoabzüge äußern, könnte dies den Bundestag zu einer Präzisierung der Gesetze bewegen. Das Versicherungsvertragsgesetz könnte dann um klarere Regelungen zur zulässigen Ausgestaltung solcher Abzüge ergänzt werden. Dies würde sowohl Verbrauchern als auch der Versicherungswirtschaft größere Rechtssicherheit bieten.
Die Entscheidung wird erwartet, sobald der BGH seine Urteilsgründe veröffentlicht – voraussichtlich Wochen oder Monate nach der mündlichen Verhandlung im März 2026.























































