Alltagstauglicher Klimaschutz mit Gebäudemodernisierungsgesetz
Datum: 13. Mai 2026
Kabinettsbeschluss zur Gebäudemodernisierung
Die Bundesregierung hat einen Kabinettsbeschluss zum Gebäudemodernisierungsgesetz gefasst, das den Klimaschutz im Gebäudesektor praxisnah vorantreiben soll. Das Gesetz zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Wohngebäuden und öffentlichen Bauten zu verbessern und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähige Lösungen für Eigentümer und Mieter zu schaffen. Der Beschluss wurde als alltagstauglich konzipiert und soll die Sanierungsquoten erhöhen, ohne Mieterinnen und Mieter durch unangemessene Kostensteigerungen zu belasten.
Parlamentarische Folgeschritte
Nach dem Kabinettsbeschluss durchläuft das Gesetzgebungsverfahren mehrere Stufen im Bundestag und Bundesrat. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen leitet die Vorlage zunächst in den Bundestag ein, wo das Plenum eine erste Lesung durchführt. Danach befassen sich die zuständigen Ausschüsse – insbesondere der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung sowie der Ausschuss für Klima und Energie – mit dem Gesetzesentwurf in detaillierten Beratungen.
Nach der zweiten und dritten Lesung im Bundestag wird das Gesetz dem Bundesrat vorgelegt, da es Regelungen enthält, die die Förderung von Sanierungsmaßnahmen durch die Länder betreffen. Der Bundesrat bestätigt das Gesetz in einer Abstimmung.
Gesetzgebungsverfahren und nächste Schritte
Das Verfahren folgt dem üblichen Regierungsgesetzgebungsprozess nach dem Grundgesetz. Nach der Verabschiedung durch beide Kammern wird das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Inkrafttreten erfolgt in der Regel vier Wochen nach Verkündigung, sofern nicht abweichende Regelungen im Gesetz festgelegt sind.
In den kommenden Wochen werden die Ausschussberatungen die Details des Gesetzes prüfen, einschließlich der Förderrichtlinien, der technischen Standards und der Finanzierungsmechanismen. Verbände, Interessensgruppen und Sachverständige erhalten Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Die Planungen sehen vor, dass das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet wird.
➜ Originaler Kabinettsbeschluss























































