- Einbürgerungszahlen für 2025 noch nicht von Bundesregierung veröffentlicht
- Anfrage folgt auf BT-Drs. 21/2838 mit Daten bis September 2025
- Top-10-Herkunftsländer der Eingebürgerten werden abgefragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6758 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Einbürgerungsstatistiken werden in Deutschland vom Statistischen Bundesamt (Destatis) erhoben und jährlich veröffentlicht. Im Jahr 2024 wurden nach Angaben von Destatis rund 259.000 Personen eingebürgert — ein Rückgang gegenüber dem Rekordjahr 2023, als die Zahl mit etwa 200.000 auf einem langjährigen Hoch lag. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die 2024 in Kraft trat, sind unter anderem die Wartezeiten verkürzt und Mehrstaatigkeit erleichtert worden. Ob sich dies auf die Einbürgerungszahlen für 2025 auswirkt, ist Gegenstand der Anfrage.
Im Detail
Da der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung jedoch noch nicht die Daten für das Jahr 2025 vorlagen, sollen diese nun mit der vorliegenden Kleinen Anfrage in Erfahrung gebracht werden.
— BT-Drs. 21/6758, Begründung der Kleinen Anfrage
Wie viele Menschen haben im Jahr 2025 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten — und woher stammten sie? Diese Frage stellt die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6758, eingereicht am 26. Juni 2026 von Abgeordnetem Stephan Brandner. Die Anfrage knüpft direkt an eine frühere parlamentarische Initiative an und soll eine konkrete Datenlücke schließen.
Einbürgerungsverfahren 2025: Was gefragt wird
In der Vorgänger-Anfrage (BT-Drs. 21/2838) hatte die Fraktion bereits Einbürgerungsdaten für den Zeitraum von 2000 bis September 2025 abgefragt. Da der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung die vollständigen Jahresdaten für 2025 noch nicht vorlagen, sollen diese nun nachgereicht werden. Konkret erkundigt sich die Anfrage nach zwei Punkten: erstens nach der Gesamtzahl der Einbürgerungen im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025 sowie der prozentualen Veränderung gegenüber dem Vorjahr 2024; zweitens nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten, die bei den eingebürgerten Personen vor Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft festgestellt wurden.
Was gilt aktuell?
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde zuletzt 2024 reformiert. Kernpunkte der Reform waren die Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung sowie die grundsätzliche Zulassung von Mehrstaatigkeit, also das Behalten der bisherigen Staatsangehörigkeit. Diese Änderungen traten im Laufe des Jahres 2024 in Kraft und könnten sich auf die Einbürgerungszahlen für 2025 ausgewirkt haben — ob und in welchem Ausmaß, ist Teil der Frage an die Bundesregierung. Im Jahr 2024 wurden nach Daten des Statistischen Bundesamts rund 259.000 Personen eingebürgert.
Politischer Kontext der Einbürgerungsdebatte
Einbürgerungszahlen stehen regelmäßig im Zentrum migrationspolitischer Debatten. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts war politisch umstritten: Befürworter sahen darin eine überfällige Modernisierung, Kritiker befürchteten eine Absenkung der Hürden für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Die vorliegende Anfrage reiht sich in eine Serie parlamentarischer Initiativen ein, mit denen die AfD-Fraktion die Entwicklung der Einbürgerungspraxis statistisch verfolgt. Thematisch verwandt ist auch die Debatte um Abschiebungen und aufenthaltsrechtliche Fragen, die ebenfalls die Schnittstelle zwischen Staatsangehörigkeit und Migrationspolitik berührt.
Herkunftsländer als politischer Indikator
Die zweite Frage — nach den häufigsten früheren Staatsangehörigkeiten — ist politisch besonders aufgeladen. Historisch zählten Personen mit türkischer, syrischer, irakischer und polnischer Staatsangehörigkeit regelmäßig zu den häufigsten Eingebürgerten. Ob sich dieses Bild 2025 verschoben hat, lässt sich erst nach Eingang der Regierungsantwort beurteilen. Die Antwortfrist der Bundesregierung läuft bis zum 17. Juli 2026. Mit Blick auf die anhaltende Diskussion um aufenthaltsrechtliche Schutzstandards und Verwaltungsmodernisierung dürften die Daten auch über die Einbürgerungspolitik hinaus Interesse finden.
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Betroffen sind alle Personen ohne deutschen Pass, die im Jahr 2025 in Deutschland eingebürgert wurden. Darüber hinaus hat die Anfrage Relevanz für die politische Debatte über das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht und seine praktischen Auswirkungen auf die Einbürgerungspraxis in Behörden und Kommunen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6758) ist am 26. Juni 2026 beim Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat gemäß der parlamentarischen Geschäftsordnung 21 Tage Zeit für ihre Antwort, die Frist läuft bis zum 17. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Einbürgerung
- Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Personen, die bislang eine andere Staatsangehörigkeit besaßen. Voraussetzungen sind unter anderem ein langjähriger rechtmäßiger Aufenthalt, Sprachkenntnisse und wirtschaftliche Eigenständigkeit.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Instrument, mit dem Abgeordnete schriftlich Fragen an die Bundesregierung richten. Die Regierung muss innerhalb von 21 Tagen schriftlich antworten.
- Staatsangehörigkeitsrecht
- Rechtsbereich, der regelt, wer die Staatsangehörigkeit eines Landes erwerben, behalten oder verlieren kann. In Deutschland zuletzt 2024 reformiert.
Warum gibt es eine zweite Anfrage zu Einbürgerungszahlen?
Bei der früheren Anfrage BT-Drs. 21/2838 lagen der Bundesregierung die Daten für das Gesamtjahr 2025 noch nicht vor. Die neue Anfrage soll diese Lücke schließen.
Was genau wird in der Anfrage gefragt?
Gefragt wird nach der Gesamtzahl der Einbürgerungen im Jahr 2025, der prozentualen Veränderung gegenüber 2024 sowie den zehn häufigsten früheren Staatsangehörigkeiten der eingebürgerten Personen.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung. Die Frist läuft bis zum 17. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6758 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































