- 390.200 Euro für externe Dienstleister im ersten Amtsjahr
- 315.900 Euro Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit der Beauftragten
- Keine Evaluation der Amtstätigkeit vorgesehen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6751 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ist in § 94 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gesetzlich verankert. Seit der 21. Legislaturperiode nimmt die Beauftragte in Personalunion auch das Amt der Antirassismusbeauftragten wahr, das auf einem Kabinettbeschluss basiert. Die Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6445) zielt auf die parlamentarische Kontrolle des Ressourceneinsatzes und der Wirksamkeit dieser Doppelfunktion im ersten Amtsjahr ab Mai 2025.
- 390.200 Euro brutto — Auftragsvolumen externer Dienstleister im Zeitraum März 2025 bis März 2026 (Veranstaltungen, Kommunikation, Rechtsberatung u. a.)
- 315.900,35 Euro — Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit der Beauftragten (Publikationen, Social Media, Websites, Fotodokumentation)
- 8 Dienstreisen — alle innerhalb Deutschlands; keine Auslandsreisen im ersten Amtsjahr
- 12 Treffen — mit Vertretern der Landesregierungen im ersten Legislaturjahr
- 33 Förderprojekte — laufende Projektförderungen über drei Haushaltstiteln (Integration, Zusammenhalt, Antirassismus)
Im Detail
Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer Kriterien im Sinne der Fragestellung ist nicht vorgesehen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6751, Antwort zu Fragen 14, 17 und 18
Rund 706.000 Euro flossen im ersten Jahr der laufenden Legislaturperiode in die Arbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: 390.200 Euro für externe Dienstleister und weitere 315.900 Euro für Öffentlichkeitsarbeit. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6751) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6445) hervor, die der Abgeordnete Stephan Brandner eingereicht hatte.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übermittelte die Antwort am 25. Juni 2026. Sie beantwortet 20 Fragen zur Jahresbilanz der Beauftragten, die seit der 21. Legislaturperiode in Personalunion auch als Antirassismusbeauftragte tätig ist.
Was gilt aktuell?
Das Amt der Integrationsbeauftragten ist in § 94 Aufenthaltsgesetz gesetzlich geregelt. Die Beauftragte wird von der Bundesregierung bestellt, ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt und nimmt als Staatsministerin an Kabinettsitzungen teil. Ihre Aufgabe umfasst laut § 93 AufenthG unter anderem die Unterstützung der Bundesregierung bei der Integrationspolitik und die Information der Öffentlichkeit. Das Amt der Antirassismusbeauftragten beruht auf einem gesonderten Kabinettbeschluss.
Externe Vergaben und Öffentlichkeitsarbeit
Für externe Dienstleistungen — darunter Veranstaltungsorganisation, Kommunikation, Websitepflege sowie rechtliche Beratung — gab die Beauftragte im Betrachtungszeitraum von März 2025 bis März 2026 rund 390.200 Euro brutto aus. Namen einzelner Auftragnehmer nannte die Bundesregierung nicht; sie verwies auf schutzwürdige Interessen Dritter. Hinzu kommen 315.900 Euro für Öffentlichkeitsarbeit, die Publikationen, Social-Media-Inhalte und Fotodokumentationen umfasst. Der Instagram-Kanal der Beauftragten erreicht nach Regierungsangaben rund 44.000 Follower.
Gesetzgebung und Projekte
Im ersten Amtsjahr hat die Integrationsbeauftragte laut Bundesregierung neun Gesetzesvorhaben begleitet, darunter das GEAS-Anpassungsgesetz, das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sowie das Zweite Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Darüber hinaus fördert sie über drei Haushaltspositionen insgesamt 46 laufende Projekte — von der Arbeitsmarktintegration für Frauen aus Drittstaaten über Antirassismus-Beratungsstellen bis hin zu Extremismusprävention und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Für weitere Projekte laufen noch Bewilligungsverfahren.
Treffen und Dienstreisen
Die Beauftragte absolvierte acht Dienstreisen innerhalb Deutschlands — unter anderem einen Besuch der Ausländerbehörde Hannover, eine Einbürgerungsfeier sowie eine Kranzniederlegung zum Gedenktag des rassistischen Anschlags in Hanau. Auslandsreisen fanden keine statt. Insgesamt nahm sie an 33 Treffen mit Interessenvertretern und Verbänden teil sowie an zwölf Treffen mit Vertretern der Landesregierungen. Mit internationalen Organisationen fanden zwei Gespräche statt — mit dem UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM).
Keine Evaluation vorgesehen
Eine systematische Bewertung der Wirksamkeit des Amtes ist laut Bundesregierung nicht geplant. Auf die Frage, anhand welcher Kriterien sie die Tätigkeit der Beauftragten beurteilt, antwortete die Bundesregierung, eine Bewertung der Zielerreichung nach quantitativen und qualitativen Kriterien sei nicht vorgesehen. Der nächste Integrationsbericht wird für Herbst 2026 angekündigt; im Berichtszeitraum erstattete die Beauftragte dem Bundestag keinen formellen Bericht.
Zu den Fragen nach Planstellen, Besoldungsgruppen und Stellenbesetzungsverfahren verweigerte die Bundesregierung detaillierte Auskünfte. Sie begründete dies mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung und verwies auf den Bundeshaushaltsplan (Einzelplan 11) als öffentlich zugängliche Quelle für Stellen- und Budgetangaben. Dass gleichzeitig keine Evaluation der Amtstätigkeit vorgesehen ist, hat im Kontext der Debatte um Bundesbeauftragte politische Bedeutung: Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung schwankte laut Drucksache zwischen 19 im Jahr 2000 und 45 im Jahr 2024; aktuell liegt sie bei 27.
Themen wie Sozialer Wohnungsbau und Jugendliche Intensivtäter zeigen, wie breit das Spektrum der parlamentarischen Kontrolle in der 21. Wahlperiode ist. Die Frage nach staatlichen Ausgaben für beauftragte Strukturen stellt sich dabei regelmäßig.
Weiterlesen:
- Jugendliche Intensivtäter: 30 Fragen an die Bundesregierung
- Kirchenfinanzierung: Bundesausgaben 2020–2025 unter Prüfung
- Sozialer Wohnungsbau: 1,4 Mio. Wohnungen fehlen in Deutschland
Betroffen sind Steuerzahler, die das Amt mitfinanzieren, sowie Migrantinnen und Migranten, Geflüchtete und von Rassismus betroffene Personen, an deren Belangen sich die Tätigkeit der Beauftragten ausrichtet. Zudem sind die über 26 geförderten Projekte und ihre Trägerorganisationen direkt betroffen.
Zu Fragen über Planstellen, Besoldungsgruppen und Stellenbesetzungen verweigerte die Bundesregierung konkrete Angaben unter Verweis auf den Grundsatz der Gewaltenteilung und verwies auf den Bundeshaushaltsplan (Einzelplan 11). Alle übrigen Fragen wurden inhaltlich beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 26.06.2026) Beauftragter Migration und Antirassismus: AfD prüft Bilanz →
- Integrationsbeauftragte
- Von der Bundesregierung bestelltes Amt nach § 94 AufenthG. Aufgabe ist die Unterstützung der Bundesregierung bei der Integrationspolitik sowie die Information der Öffentlichkeit.
- Einzelplan 11
- Haushaltskapitel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bundeshaushaltsplan, dem die Beauftragten-Stellen zugeordnet sind.
- GEAS
- Gemeinsames Europäisches Asylsystem — EU-weite Rechtsgrundlage für die Bearbeitung von Asylanträgen, die 2024/25 reformiert wurde und an die Deutschland sein nationales Recht anpassen muss.
Wie viel gab die Integrationsbeauftragte für externe Auftragnehmer aus?
Im Zeitraum März 2025 bis März 2026 wurden externe Dienstleister mit einem Gesamtvolumen von rund 390.200 Euro brutto beauftragt, unter anderem für Veranstaltungsorganisation, Kommunikation und rechtliche Beratung.
Wie viele Dienstreisen hat die Beauftragte absolviert?
Im ersten Jahr der Legislaturperiode absolvierte die Beauftragte acht Dienstreisen innerhalb Deutschlands und keine Dienstreisen ins Ausland.
Welche Gesetze hat die Beauftragte begleitet?
Laut Bundesregierung begleitete die Beauftragte unter anderem das GEAS-Anpassungsgesetz, das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sowie das Zweite Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6751 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































