Bundesgerichtshof verhandelt Grenzen der Werbung für ärztliche Cannabis-Behandlung
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich am 12. Februar 2026 mit der Zulässigkeit von Werbung für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis auseinandersetzen. Das Verfahren I ZR 74/25 wirft grundsätzliche Fragen zum Spannungsverhältnis zwischen Patienteninformationen und Werbebeschränkungen auf.
Rechtlicher Hintergrund und Kernfrage
Seit der Legalisierung von medizinischem Cannabis durch das Cannabisgesetz (BtMÄndV) und die entsprechende Regelung im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) können Ärzte unter bestimmten Bedingungen Cannabis zu therapeutischen Zwecken verschreiben. Damit entstand die Rechtsfrage, inwieweit Werbung für solche ärztlichen Behandlungen zulässig ist – oder ob sie unter Werbeverbote fällt, die den Schutz vor Gesundheitsrisiken bezwecken.
Die Revision betrifft vermutlich die Auslegung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), das Werbung für Heilmittel und Heilverfahren mit dem Ziel reguliert, Patienten vor irreführender oder schädlicher Werbung zu schützen. Die zentrale Frage dürfte lauten: Kann eine sachliche Information über medizinisch indizierte Cannabis-Therapien als unzulässige Werbung eingestuft werden, oder ist eine Differenzierung zwischen Patienteninformation und kommerzieller Werbung geboten?
Praktische Bedeutung für Patienten und Ärzte
Das Urteil hat erhebliche praktische Konsequenzen. Für Patienten könnte eine restriktive Auslegung bedeuten, dass sie schwerer Informationen über legale therapeutische Optionen erhalten – etwa bei chronischen Schmerzen oder bestimmten neurologischen Erkrankungen. Für Ärzte und Praxen besteht Unsicherheit: Dürfen sie ihre Patientinnen und Patienten informieren, welche Erkrankungen mit Cannabis behandelbar sind, oder verstößt dies gegen Werbegesetze?
Auch Apotheken und Medikamentenhersteller sind betroffen, da die Entscheidung präzedenzgebend für die zulässige Kommunikation über cannabisbasierte Arzneimittel sein wird.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Bislang hat der Bundestag das Heilmittelwerbegesetz nicht explizit an die neuen Möglichkeiten der Cannabis-Medizin angepasst. Dies hat zu Rechtsunsicherheit geführt. Das BGH-Urteil wird klären, ob Legislativmaßnahmen erforderlich sind, um die Balance zwischen Patientenschutz und Informationszugang präzise zu regeln.
Ein Urteil, das Informationen über legale medizinische Behandlungen zu stark einschränkt, könnte einen gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf signalisieren – etwa durch eine Klarstellung im HWG oder im Cannabisgesetz.























































