Gender-Budgeting im deutschen Haushaltsrecht: Wissenschaftlicher Dienst analysiert aktuellen Stand
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einer aktuellen Analyse die Umsetzung von Gender-Budgeting und Gender-Budget-Statements im deutschen Haushaltsrecht untersucht. Die Untersuchung erfolgte anhand eines Fragenkatalogs und beleuchtet den Stand der geschlechtergerechten Haushaltsplanung auf Bundesebene.
Keine gesetzliche Verankerung auf Bundesebene
Eine zentrale Erkenntnis der Analyse ist, dass Gender-Budgeting auf Bundesebene bisher nicht gesetzlich eingeführt wurde und keine entsprechende Verpflichtung besteht. Allerdings ist Gender-Budgeting als Bestandteil des Gender-Mainstreamings in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien verankert. Diese sieht vor, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip bei allen politischen Maßnahmen gefördert werden soll.
Praktische Anwendung in ausgewählten Bereichen
Trotz fehlender gesetzlicher Grundlage wird Gender-Budgeting bereits partiell angewendet. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit orientieren sich an den Gender-Budget-Zielen des OECD-Ausschusses für Entwicklungshilfe. Seit 2023 werden Ausgaben in bestimmten Kapiteln des Auswärtigen Amtes sukzessive nach Geschlechtergerechtigkeitskriterien erfasst. Die OECD stuft Deutschland seit 2018 als Land ein, das Gender-Budgeting zumindest ansatzweise anwendet.
Regierungsposition und parlamentarische Diskussion
Die Bundesregierung sieht ein systematisches und flächendeckendes Gender-Budgeting im Bundeshaushalt nicht als geeignetes Instrument an, um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Sie befürchtet eine Überfrachtung des Haushalts. Im Koalitionsvertrag 2021-2025 wurde jedoch vereinbart, das bereits praktizierte Gender-Budgeting weiterzuentwickeln und auf geeignete Einzelpläne anzuwenden.
Parlamentarische Beratungen und Evaluierung
Bei den Haushaltsberatungen 2026 stellte die Fraktion Die Linke einen Änderungsantrag zur Einführung eines umfassenden Gender-Budgeting, der jedoch vom Haushaltsausschuss abgelehnt wurde. Eine förmliche Evaluierung der Gender-Budgeting-Angaben existiert im Zusammenhang mit der feministischen Außen- und Entwicklungspolitik, deren Ergebnisse dem Bundestag durch Antworten auf Kleine Anfragen bekannt wurden.
Weitere Entwicklungen
Einzelne Bundesländer und Kommunen betreiben bereits Gender-Budgeting in ihren Haushalten. Zudem veröffentlicht das Statistische Bundesamt regelmäßig Gleichstellungsindikatoren und Statistiken zum Gender-Pay-Gap. Die Analyse zeigt, dass das Thema in parlamentarischen Debatten aufgegriffen wird, insbesondere im Kontext der Entwicklungspolitik und bei haushaltspolitischen Entscheidungen.












































