- Grüne fragen nach Taliban-Kontakten bei Abschiebungen
- 57 Fragen zu Identitätsfeststellungen und Menschenrechten
- Kritik an direkter Zusammenarbeit mit de-facto-Regime
Grüne hinterfragen Zusammenarbeit mit Taliban bei Abschiebungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6116 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Nach der Taliban-Machtübernahme im August 2021 fanden bis 2024 keine Abschiebungen nach Afghanistan statt. Seit August 2024 wurden wieder Abschiebungen durchgeführt – zunächst über Katar vermittelt, seit 2026 durch direkte ‚Handschlag-Vereinbarungen‘ mit dem Taliban-Regime. Gleichzeitig ließ Deutschland Taliban-Vertreter für konsularische Aufgaben einreisen.
Laut eigener Aussage unterhält die Bundesregierung ausschließlich ‚technische Kontakte' zu Vertretern des Taliban-Regimes, also Kontakte unterhalb der politischen Ebene.
— Drucksache BT-Drs. 21/6116
Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat eine umfangreiche Kleine Anfrage vom 22. Mai 2026 (BT-Drs. 21/6116) zur Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Taliban-Regime bei Abschiebungen nach Afghanistan vorgelegt. 57 detaillierte Fragen fordern Aufklärung über direkte Kontakte zu Taliban-Vertretern. Die Abgeordneten um Filiz Polat wollen dabei auch Identitätsfeststellungsverfahren beleuchten.
Direkte Taliban-Kontakte in BAMF-Räumen
Dies ist bemerkenswert, da sich die Praxis seit 2026 grundlegend geändert hat. Während Abschiebungen zunächst über Katar vermittelt worden sind, finden sie nun aufgrund direkter Vereinbarungen mit dem Taliban-Regime statt. Am 17. Mai 2026 wurde laut Medienberichten ein Taliban-Vertreter in den Diensträumen der Bonner BAMF-Außenstelle anwesend gewesen. Dieser hat ausreisepflichtige Afghanen identifiziert.
Die Grünen fragten nach der rechtlichen Bewertung solcher Kontakte. Ab welchem Punkt können diese als de-facto-Anerkennung des Taliban-Regimes gewertet werden? Dabei thematisierten sie, dass Personen, die vor dem Taliban-Regime geflohen sind, nun Vertretern dieses Regimes gegenübergestellt werden.
Menschenrechtliche Aspekte
Einen Schwerpunkt der Anfrage bildeten menschenrechtliche Aspekte. Hintergrund ist die völkerrechtlich umstrittene Lage in Afghanistan seit der Taliban-Machtübernahme. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass abgeschobene Personen nicht Opfer von Folter werden, fragen die Grünen. Sie fragten nach Sicherheitsgarantien der Taliban und thematisierten die Abschiebung von Personen aus psychiatrischen Behandlungen.
Die Grünen fragen nach der Zusammenarbeit mit einem Regime, das Deutschland offiziell nicht anerkennt.
Weitere Fragen betreffen die Kosten der Verfahren. Auch die beteiligten Behörden und die Qualifikation des eingesetzten Personals sind Gegenstand der Anfrage. Die Grünen erkundigten sich zudem, ob durch Abschiebungen Familientrennungen entstanden sind, und wie die medizinische Versorgung abgeschobener Personen in Afghanistan gewährleistet wird.
Zahlen und Fakten
Seit der Taliban-Machtübernahme im August 2021 sind unter der aktuellen Bundesregierung insgesamt 138 Personen nach Afghanistan abgeschoben worden. Die Verteilung: 28 im August 2024, 81 im Juli 2025, 20 im Februar 2026 und 25 im April 2026. Gleichzeitig hat die Bundesregierung der Einreise von zwei Taliban-Vertretern für konsularische Aufgaben zugestimmt.
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Betroffen sind ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige in Deutschland, die sich Identitätsfeststellungsverfahren und möglichen Abschiebungen gegenübersehen. Auch Familien können durch Abschiebungen getrennt werden.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, die 57 Fragen der Grünen-Fraktion zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 12. Juni 2026. Nach der Antwort ist das Verfahren abgeschlossen.
- De-facto-Regierung
- Eine Regierung, die tatsächlich die Macht ausübt, aber völkerrechtlich nicht anerkannt ist.
- Passersatzdokument
- Ersatzdokument für fehlende Reisepässe, das für Abschiebungen benötigt wird.
- Non-Refoulement-Gebot
- Völkerrechtliches Verbot, Menschen in Länder abzuschieben, wo ihnen Folter oder unmenschliche Behandlung droht.
Wie viele Menschen wurden nach Afghanistan abgeschoben?
Unter der aktuellen Bundesregierung wurden insgesamt 138 Personen nach Afghanistan abgeschoben – 28 im August 2024, 81 im Juli 2025, 20 im Februar 2026 und 25 im April 2026.
Was sind technische Kontakte zu den Taliban?
Die Bundesregierung bezeichnet ihre Kontakte zu Taliban-Vertretern als 'technische Kontakte', also Kontakte unterhalb der politischen Ebene, die nicht als Anerkennung des Regimes gelten sollen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6116 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
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