- Ende 2025 lebten rund 3,5 Millionen Geflüchtete in Deutschland
- 87 Prozent davon hatten einen geklärten Schutz- oder Aufenthaltsstatus
- Über 1,3 Millionen Ukraine-Kriegsflüchtlinge mit temporärem Schutz nach § 24 AufenthG
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7215 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Fraktion Die Linke stellt seit 2008 halbjährlich Kleine Anfragen zu den Gesamtzahlen in Deutschland lebender Geflüchteter (erstmals BT-Drs. 16/8321). Amtliche Asylstatistiken erfassen laut Vorbemerkung überwiegend Antrags- und Entscheidungsdaten, nicht jedoch den aktuellen Aufenthaltsstatus der betroffenen Personen. Seit 2017 erhebt auch das Statistische Bundesamt auf Basis des Ausländerzentralregisters (AZR) Zahlen zu sogenannten Schutzsuchenden, wobei die Gesamtzahl dieser Erhebung leicht unter den Werten der Kleinen Anfragen liegt — für Ende 2025 wies das Statistische Bundesamt 3,2 Millionen aus, die Fraktion berechnete 3,5 Millionen. Seit dem 12. Juni 2026 gelten infolge der Umsetzung von EU-Recht teilweise neue Rechtsgrundlagen für Aufenthaltstitel.
- 3,5 Millionen — Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland Ende 2025 laut Berechnungen der Fragesteller
- 87 Prozent — Anteil der Geflüchteten mit geklärtem Schutz- oder Aufenthaltsstatus Ende 2025
- 1,3 Millionen — Ukraine-Kriegsflüchtlinge mit temporärem Schutz nach § 24 AufenthG Ende 2025
- 750.000 — anerkannte Flüchtlinge (Asyl, GFK) in Deutschland Ende 2025, viele aus Syrien
- 470.000 — geduldete oder asylsuchende Personen ohne anerkannten Schutzstatus Ende 2025
Im Detail
Ende 2025 lag die Gesamtzahl aller Geflüchteten in Deutschland nach Berechnungen der Fragestellenden bei rund 3,5 Millionen, 87 Prozent von ihnen hatten einen geklärten Schutz- bzw. Aufenthaltsstatus.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7215
Rund 3,5 Millionen Menschen mit Fluchthintergrund leben nach Berechnungen der Fragesteller in Deutschland — so viele wie nie zuvor. Um ein aktuelles und detailliertes Bild dieses Personenkreises zu erhalten, hat die Fraktion Die Linke am 13. Juli 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7215 eingereicht. Sie richtet 39 Fragen an die Bundesregierung und fordert Daten zum Stichtag 30. Juni 2026 — aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsstatus, Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Bundesland.
Die Anfrage setzt eine seit 2008 gepflegte parlamentarische Tradition fort: Bereits in der 16. Wahlperiode fragte Die Linke erstmals nach diesen Zahlen (BT-Drs. 16/8321), zuletzt folgte die Anfrage zu Ende 2025 (BT-Drs. 21/4644). Hintergrund ist, dass amtliche Asylstatistiken überwiegend Zugangs-, Antrags- und Entscheidungsdaten erfassen — der tatsächliche Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Geflüchteten ist hingegen kaum öffentlich dokumentiert.
Geflüchtete in Deutschland: Entwicklung und aktuelle Zahlen
Laut Vorbemerkung der Fragesteller sank die Gesamtzahl der Geflüchteten von über einer Million im Jahr 1997 auf unter 400.000 im Jahr 2011. Seitdem stieg sie kontinuierlich an — maßgeblich beschleunigt durch die Aufnahme von über einer Million Ukraine-Kriegsflüchtlingen ab 2022. Ende 2022 lebten laut früheren Anfragen rund 3,1 Millionen Geflüchtete in Deutschland, Ende 2025 waren es nach Berechnung der Fragesteller rund 3,5 Millionen. Erstmals seit 2011 gab es dabei einen geringfügigen Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert. Das Statistische Bundesamt veröffentlichte für denselben Zeitpunkt eine niedrigere Zahl von 3,2 Millionen — eine Differenz, die auf unterschiedliche Zählmethoden zurückzuführen ist.
Unter den 3,5 Millionen befanden sich Ende 2025 gut 750.000 anerkannte Flüchtlinge nach Asylrecht oder Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), 373.000 subsidiär Geschützte sowie 185.000 Personen mit nationalem Abschiebungsschutz. Über 1,3 Millionen waren Ukraine-Kriegsflüchtlinge mit einem temporären Schutzstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Knapp 470.000 Menschen galten als geduldet oder noch im Asylverfahren.
Ausreisepflichtige: Datenlage bleibt komplex
Ein zentrales Thema der Anfrage ist die Zuverlässigkeit der AZR-Daten zu Ausreisepflichtigen. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass diese Zahlen teilweise fehlerhaft und überhöht sind — so waren etwa Ende 2009 von 70.000 als ausreisepflichtig vermerkten Personen laut späterer Regierungsauskunft 40.000 im Rechtssinne gar nicht ausreisepflichtig. Ende 2025 lebten laut AZR rund 232.000 ausreisepflichtige Personen in Deutschland, davon 191.000 (82,3 Prozent) mit einer Duldung. Die Zahl war gegenüber Ende 2022 (über 300.000) deutlich gesunken — unter anderem durch Aufenthaltserteilungen nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Nur etwa neun Prozent der Duldungen wurden wegen vorwerfbarer Verhinderung der Abschiebung erteilt.
Inhalt der 39 Fragen
Die Kleine Anfrage umfasst Fragen zu allen relevanten Aufenthaltsstatuskategorien: von anerkannten Asylberechtigten (Frage 1) und GFK-Flüchtlingen (Frage 2) über subsidiär Geschützte (Frage 3) bis hin zu Geduldeten (Frage 18), Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung (Frage 19) und Ukraine-Kriegsflüchtlingen nach § 24 AufenthG (Frage 13). Gefragt wird auch nach laufenden Widerrufsverfahren beim BAMF (Frage 4), nach unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (Frage 22) sowie nach der Arbeitsberechtigung von Geduldeten und Asylsuchenden (Frage 38). Frage 21 thematisiert zudem die geplante gesetzgeberische Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten dauerhaften Bleiberechts und fragt nach der Berücksichtigung eines Bundesratsbeschlusses vom 6. März 2026.
Frage 39 greift eine statistische Diskrepanz auf: Das Statistische Bundesamt weist für Ende 2025 rund 500.000 Personen mit GFK-Schutzstatus aus, während die Bundesregierung in der Vorgängeranfrage (BT-Drs. 21/4644) 706.727 Personen mit entsprechenden Titeln nach dem AZR nannte. Die Fragesteller bitten um Erklärung dieser Abweichung von über 200.000 Personen.
Geflüchtete in Deutschland werden in verschiedenen Statistiken unterschiedlich gezählt — je nachdem, ob man anerkannte Schutzstatus-Inhaber oder alle humanitären Aufenthaltstitel mitzählt.
Die Antwortfrist der Bundesregierung beträgt 21 Tage ab Einreichung. Vorherige Anfragen dieser Reihe zeigen, dass die Antworten umfangreiche Datentabellen enthalten, die regelmäßig als Grundlage für migrations- und integrationspolitische Debatten dienen. Zur Datenlage bei fehlenden Statistiken in der Sozialpolitik hatte die Bundesregierung zuletzt ebenfalls Lücken einräumen müssen.
Weiterlesen:
Betroffen sind rund 3,5 Millionen Menschen mit Fluchthintergrund in Deutschland — darunter anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Geschützte, Geduldete, Asylsuchende sowie über 1,3 Millionen Ukraine-Kriegsflüchtlinge. Darüber hinaus betrifft die Anfrage staatliche Stellen wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Ausländerbehörden der Bundesländer.
Die Bundesregierung hat ab Einreichung der Anfrage am 13. Juli 2026 eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen; die Antwort ist bis zum 10. August 2026 zu erwarten. Nach Eingang der Antwort wird diese als separate Drucksache veröffentlicht.
- Ausländerzentralregister (AZR)
- Bundesweite Datenbank, in der alle in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer mit ihren Personaldaten und ihrem Aufenthaltsstatus erfasst sind.
- Duldung
- Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung für Personen, die ausreisepflichtig sind, aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können.
- Subsidiärer Schutz
- Schutzstatus unterhalb des Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention; wird erteilt, wenn ernsthafter Schaden im Herkunftsland droht, z. B. durch Bürgerkrieg.
Wie viele Geflüchtete leben aktuell in Deutschland?
Laut Berechnungen der Fragesteller lebten Ende 2025 rund 3,5 Millionen Menschen mit Fluchthintergrund in Deutschland — darunter über 1,3 Millionen Ukraine-Kriegsflüchtlinge mit temporärem Schutz.
Was ist das Ausländerzentralregister (AZR)?
Das AZR ist eine bundesweite Datenbank, in der alle in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer erfasst werden; es dient als Grundlage für aufenthaltsrechtliche Statistiken.
Warum stellt Die Linke diese Anfrage regelmäßig?
Laut Vorbemerkung stellen amtliche Asylstatistiken meist nur Antrags- und Entscheidungsdaten bereit; detaillierte Zahlen zum tatsächlichen Aufenthaltsstatus aller Geflüchteten sind kaum öffentlich verfügbar.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7215 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


















































