- Rückführungsterminal München soll 2028 in Betrieb gehen
- Kapazität: täglich 2 Charterflüge und bis zu 100 Einzelrückführungen
- 213 Einwendungen im Planfeststellungsverfahren eingegangen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6956 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am Flughafen München (Franz-Josef-Strauß-Flughafen) plant die Bundespolizei ein neues Rückführungsterminal. Vorhabenträgerin ist die Flughafen München GmbH (FMG), die das Gebäude nach Vorgaben der Bundespolizei im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) errichtet. Das Vorhaben steht im Kontext der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), dessen Rechtsakte seit dem 12. Juni 2026 Anwendung finden. Laut den aktualisierten Planunterlagen ist die Brutto-Grundfläche von ursprünglich rund 5.100 Quadratmetern auf etwa 6.400 Quadratmeter ausgeweitet worden; die prognostizierten Fahrzeugbewegungen stiegen von rund 100 auf bis zu 746 pro Tag.
- 6.400 m² — geplante Brutto-Grundfläche des Terminals (Anstieg von ursprünglich 5.100 m²)
- bis zu 746 Fahrzeugbewegungen/Tag — prognostizierte Verkehrsbelastung bei Volllast (vorher: ca. 100)
- 100 Einzelrückführungen/Tag — maximale tägliche Kapazität bei Linienflügen zusätzlich zu zwei Charterflügen
- 213 Einwendungen — im Planfeststellungsverfahren eingegangen, davon 38 verfristet
- Inbetriebnahme 2028 — geplanter Zeitpunkt für München; Frankfurt 2027, Berlin Brandenburg 2029
Im Detail
Mit dem neuen Rückführungsgebäude sollen bei maximaler Auslastung eine parallele Abfertigung von zwei Charterflügen (Sammelrückführung) sowie bis zu 100 Einzelrückführungen auf Linienflugverbindungen an einem Tag ermöglicht werden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6956, Frage 11
Am Flughafen München entsteht ein neues Rückführungsterminal der Bundespolizei. Die Bundesregierung hat am 7. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6956, Ursprungsdrucksache 21/6610) mit 45 Fragen geantwortet und dabei Zeitplan, Kapazitäten, Finanzierung und Menschenrechtsstandards des Großprojekts erläutert.
Rückführungsterminal München: Kapazität und Zeitplan
Das Rückführungsterminal München soll laut Bundesregierung 2028 in Betrieb gehen. Die Flughafen München GmbH (FMG) geht davon aus, das laufende Planfeststellungsverfahren noch im Jahr 2026 abzuschließen. Anschließend soll ein Generalunternehmer mit der Ausführungsplanung beginnen. Bei maximaler Auslastung ermöglicht das Terminal die parallele Abfertigung von zwei Charterflügen für Sammelrückführungen sowie bis zu 100 Einzelrückführungen auf Linienflügen an einem Tag. Die Bundesregierung begründet die Dimensionierung damit, dass es sich um Maximalwerte bei Belastungsspitzen handelt, die auch bei künftig steigendem Rückführungsbedarf eine sofortige Umsetzung ermöglichen.
Die Brutto-Grundfläche des geplanten Rückführungsterminals ist gegenüber den ursprünglichen Planungen von rund 5.100 auf etwa 6.400 Quadratmeter ausgeweitet worden. Gleichzeitig stiegen die prognostizierten Fahrzeugbewegungen von etwa 100 auf bis zu 746 pro Tag — was laut Bundesregierung daran liegt, dass bei jeder Zuführung mehrere Fahrten separat erfasst werden: An- und Abfahrten von Einsatzkräften, Transporte der Rückzuführenden sowie Logistikfahrten.
Was gilt aktuell?
Derzeit finden Rückführungsmaßnahmen am Flughafen München an unterschiedlichen Orten statt. Das neue Rückführungsterminal München soll diese Abläufe zentralisieren und nach Angaben der Bundesregierung auch Belastungen für vulnerable Gruppen durch eine angepasste Raumgestaltung reduzieren. Die GEAS-Rechtsakte — darunter das Rückkehrgrenzverfahren und die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung — gelten seit dem 12. Juni 2026 und werden von der Bundespolizei bei der Planung berücksichtigt.
Finanzierung und Kosten noch ungeklärt
Die Finanzierungsstruktur des Rückführungsterminals München ist mehrstufig: Die FMG errichtet das Gebäude auf eigene Kosten und vermietet es an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die es wiederum im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements der Bundespolizei zur Verfügung stellt. Die endgültigen Baukosten stehen laut Bundesregierung erst nach Fertigstellung fest; die Berechnungen der FMG sind noch nicht abgeschlossen. Zu den Kosten des Freistaats Bayern lagen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Nutzungsdauer des Terminals ist bisher nicht vertraglich geregelt.
213 Einwendungen im Planfeststellungsverfahren
Im laufenden Planfeststellungsverfahren sind insgesamt 213 Einwendungen eingegangen, davon 38 verfristet. Die Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, hat die Einwendungen in 13 Kategorien (T1 bis T13) gegliedert. Die Stadt Freising lehnt nach Angaben der Bundesregierung nicht das Vorhaben generell ab, sondern den konkret gewählten Standort auf Freisinger Stadtgebiet. Die vorgetragenen Argumente der Stadt sind laut Bundesregierung Gegenstand laufender Erörterungen und Verhandlungen.
Menschenrechtsstandards und unabhängige Kontrolle
Zum Schutz der betroffenen Personen sieht das Terminal separate Räumlichkeiten für vulnerable Gruppen sowie gesonderte Arzt- und Untersuchungszimmer vor. Die medizinische Versorgung wird durch begleitende Ärzte und den medizinischen Dienst am Flughafen sichergestellt. Alle Rückzuführenden haben laut Bundesregierung jederzeit die Möglichkeit, einen Rechtsbeistand zu kontaktieren; Beratungsstellen werden jedoch nicht innerhalb der Liegenschaft untergebracht. Räumlichkeiten für unabhängige Beobachterinnen und Beobachter — etwa Frontex im Rahmen des europäischen Rückführungsmonitorings, kirchliche Dienste sowie die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter und das European Committee for the Prevention of Torture (CPT) — sind vorgesehen.
Vergleichbare Projekte bundesweit
Das Rückführungsterminal München ist nicht das einzige Vorhaben dieser Art: Am Flughafen Frankfurt am Main wird ein Bestandsgebäude umgebaut, die Bundespolizei soll es Mitte 2027 nutzen. Am Flughafen Berlin Brandenburg ist ein Neubau in Planung; aktuell läuft ein europaweites Vergabeverfahren, die Inbetriebnahme ist für Mitte 2029 geplant. Alle drei Standorte sollen gleiche Kapazitäten erhalten: zwei parallele Charterflüge und bis zu 100 Einzelrückführungen täglich. Das Terminal kann darüber hinaus auch für europäisch koordinierte Rückführungsmaßnahmen genutzt werden.
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Direkt betroffen sind ausreisepflichtige Personen, die über den Flughafen München abgeschoben werden, darunter laut Bundesregierung auch vulnerable Gruppen und Minderjährige, für die spezielle Räumlichkeiten geplant sind. Mittelbar betroffen sind die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich des Flughafens sowie die Stadt Freising, die den geplanten Standort auf ihrem Stadtgebiet ablehnt.
Die Bundesregierung hat zahlreiche Fragen zu Kosten und bayerischen Zuständigkeiten mit Verweis auf fehlende Bundeszuständigkeit oder noch laufende Berechnungen beantwortet. Die Fragen nach Bayerns Personalkosten (Fragen 24/25) und den Gesamtbaukosten (Frage 30) blieben inhaltlich offen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Rückführungsterminal München: 45 Fragen zu Kosten und Menschenrechten →
- Planfeststellungsverfahren
- Förmliches Genehmigungsverfahren für größere Infrastrukturprojekte, in dem Einwendungen von Bürgerinnen, Bürgern und Kommunen geprüft werden.
- GEAS
- Gemeinsames Europäisches Asylsystem — EU-Rechtsrahmen zur Vereinheitlichung von Asyl- und Rückführungsverfahren, dessen reformierte Rechtsakte seit Juni 2026 gelten.
- BImA
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben — bundeseigene Behörde, die Liegenschaften des Bundes verwaltet und als Mieterin für das Rückführungsterminal auftritt.
Wann soll das Rückführungsterminal München öffnen?
Laut Bundesregierung ist die Inbetriebnahme des Gebäudes für 2028 vorgesehen. Das Planfeststellungsverfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden.
Wie viele Abschiebungen soll das Terminal täglich abwickeln?
Bei maximaler Auslastung sollen täglich zwei Charterflüge (Sammelrückführungen) und bis zu 100 Einzelrückführungen auf Linienflügen möglich sein.
Wer trägt die Baukosten für das Terminal?
Die Flughafen München GmbH errichtet das Terminal auf eigene Kosten und vermietet es anschließend an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die es wiederum der Bundespolizei zur Verfügung stellt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6956 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































