Die AfD-Fraktion hat am 6. April 2022 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kartellrechts vorgelegt (BT-Drs. 20/1342). Das Bundeswirtschaftsministerium soll die Möglichkeit erhalten, die Kraftstoff-Markttransparenzstelle zeitweise per Rechtsverordnung auszusetzen.
Hintergrund der Initiative
Die AfD begründet ihren Vorstoß mit den stark gestiegenen Kraftstoffpreisen seit Anfang 2022. Dies ist bemerkenswert, da die Preisexplosion nahezu alle Verbraucher betraf. Diesel kostete im März 2021 noch 1,31 Euro pro Liter. Bis Januar 2022 stieg der Preis auf 1,59 Euro. Im März 2022 durchbrach er die 2-Euro-Marke. In der Spitze wurden 2,41 Euro erreicht.
Die Markttransparenzstelle sammelt seit 2013 alle Tankstellenpreise und gibt sie an Spritpreis-Apps weiter, damit Verbraucher günstige Tankstellen finden können.
Nach Ansicht der AfD könnten die großen Mineralölkonzerne diese Preistransparenz missbräuchlich nutzen. Sie hätten ein „perfektes Marktinformationssystem“ zur Verfügung. Damit ließen sich Preise der Konkurrenz überwachen, so die Fraktion. Hintergrund ist die Annahme, dies erlaube es, Preise auf hohem Niveau zu halten, auch wenn der Ölpreis wieder sinkt.
Geplante Regelung
Der Entwurf sieht eine Ergänzung von § 47k Absatz 8 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor. Das Wirtschaftsministerium soll per Rechtsverordnung die Tätigkeit der Markttransparenzstelle für bis zu sechs Monate aussetzen können. Voraussetzung ist die Gefahr missbräuchlicher Verwendung der Preisdaten.
Ausgenommen von der Aussetzung bleiben die Marktbeobachtungsaufgaben der Stelle im Hinblick auf Absprachen oder missbräuchliches Verhalten. Das Bundeskartellamt kann weiterhin den Kraftstoffmarkt überwachen.
Als federführende Abgeordnete sind Tobias Matthias Peterka, Thomas Seitz und Stephan Brandner genannt. Das Gesetz tritt am Tag der Verkündung in Kraft.























































