- Bund förderte Anti-AfD-Aktivisten mit über 12.000 Euro
- Jakob Springfeld hielt Schullesungen während Unterrichtszeit
- Keine Bundesförderung für 'Omas gegen Rechts' nachweisbar
Schullesungen: AfD hinterfragt Bundesförderung für Anti-AfD-Aktivisten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5988 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die AfD-Anfrage bezieht sich auf Schullesungen des Aktivisten Jakob Springfeld im April 2026 an zwei niedersächsischen Gymnasien. Springfeld trat dort während der Unterrichtszeit auf, organisiert von der Initiative ‚Omas gegen Rechts‘. Die Veranstaltungen waren für die Schüler verpflichtend, ohne Diskussion von Gegenpositionen. Eine Leipziger Hochschule hatte 2023 eine geplante Lesung Springfelds wegen zu politischer Inhalte abgesagt.
Die Bundesregierung befürwortet die Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses als Grundsatz für eine pluralistische politische Bildung.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/5988
Die AfD-Fraktion hat die Bundesregierung zu Förderungen des Aktivisten Jakob Springfeld befragt, der an niedersächsischen Schulen gegen die AfD auftrat. Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5988) vom 19. Mai 2026 bestätigt eine Förderung von insgesamt 12.469,97 Euro seit 2022.
Bundesförderung für politischen Aktivisten bestätigt
Jakob Springfeld hat seit 2022 Bundesmittel für verschiedene Projekte erhalten. Dies geht aus der Regierungsantwort hervor. Die Förderung umfasst 483,81 Euro für eine Lesung 2023. Weitere 344,45 Euro sind für „Gehstrukturen aufsuchender Bildungsarbeit“ geflossen, während 2025 mit 9.301,71 Euro der größte Betrag für das Projekt „Momentmal! – Einsprüche der Zivilgesellschaft“ bereitgestellt worden ist. Zuletzt erhielt Springfeld 2.340 Euro für eine Autorenlesung im Jahr 2026. Die Mittel stammten aus verschiedenen Bundesprogrammen.
Anders verhält es sich bei der Initiative „Omas gegen Rechts“. Diese Organisation, die Springfelds Schulauftritte organisierte, hat keine direkten Bundesmittel erhalten. Die Bundesregierung erklärte hierzu, „es ist keine Förderung im Sinne der Fragestellung erfolgt“.
Schullesungen während Unterrichtszeit
Im April 2026 trat Springfeld an zwei niedersächsischen Gymnasien während der Regelunterrichtszeit auf. Dies stellte die AfD in ihrer Anfrage fest. Für Schüler war die Teilnahme verpflichtend gewesen, ohne Diskussion von Gegenpositionen. Bemerkenswert ist, dass bereits 2023 eine Leipziger Hochschule eine geplante Springfeld-Lesung wegen „zu politischer“ Inhalte abgesagt hatte.
Springfeld formuliert in seinen Büchern deutliche politische Positionen. „Ampel und CDU“ würden „AfD-Politik betreiben“, schreibt er. Die „politische Brandmauer gegen die AfD“ ist „schon lange gefallen“. Hintergrund seiner Kritik ist offenbar eine grundsätzliche Systemkritik – er bezeichnet „staatliche Behörden, die Bundeswehr, unser Justizsystem“ als „Teil des Problems“.
Verweis auf Länderzuständigkeit
Die Frage nach dem Beutelsbacher Konsens beantwortete die Bundesregierung ausweichend. Sie verwies auf die Länderzuständigkeit. Die Prinzipien des Konsenses für „pluralistische politische Bildung“ befürwortet sie zwar, nimmt aber „gemäß der föderalen Ordnung keine Einzelfallbewertung von Veranstaltungen an Schulen vor“. Ähnliche Diskussionen über politische Neutralität in Bildungseinrichtungen beschäftigen regelmäßig den Bundestag.
Einfach erklärt: Die AfD wollte wissen, ob der Bund einen Aktivisten fördert, der an Schulen gegen sie auftritt. Die Regierung bestätigte Förderungen von über 12.000 Euro, verwies aber bei Fragen zu den Schulauftritten auf die Zuständigkeit der Länder.
Einen Austausch mit Niedersachsen zu den Schullesungen kündigte die Bundesregierung nicht an. Es besteht „aufgrund der föderalen Ordnung kein Anlass“, hierzu einen Austausch aufzunehmen, hieß es. Fragen zur politischen Bildung und deren Grenzen werden dennoch regelmäßig im parlamentarischen Raum diskutiert.
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Betroffen sind Schüler an öffentlichen Schulen, die verpflichtend an politischen Lesungen teilnehmen müssen. Indirekt sind auch Steuerzahler betroffen, deren Gelder für die Förderung politischer Aktivisten verwendet werden.
Die Bundesregierung beantwortete die Fragen zu Fördergeldern vollständig, verwies aber bei schulischen Angelegenheiten auf die Länderzuständigkeit und vermied eine Bewertung der konkreten Schulveranstaltungen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 19.05.2026) Schullesungen Jakob Springfelds – AfD hinterfragt verpflichtende Veranstaltungen an Gymnasien →
- Beutelsbacher Konsens
- Grundsätze für politische Bildung aus den 1970er Jahren, die Überwältigung verbieten und Kontroversität fordern.
- Überwältigungsverbot
- Verbot, Schüler im politischen Unterricht zu indoktrinieren oder zur Übernahme bestimmter Meinungen zu drängen.
Wer ist Jakob Springfeld?
Ein Buchautor und Aktivist, der Bücher gegen Rechtsextremismus schreibt und an Schulen Lesungen hält.
Was ist der Beutelsbacher Konsens?
Grundsätze für politische Bildung, die Überwältigung verbieten und Kontroversität im Unterricht fordern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5988 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
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