- Budget der Antidiskriminierungsstelle 2025: 14,4 Millionen Euro
- 43,5 Planstellen bei der Bundesbehörde im Jahr 2025
- Beratungsstatistik verweist Regierung auf ADS-Jahresbericht
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6452 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wurde auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eingerichtet und berät Betroffene von Diskriminierung. Die AfD-Fraktion hatte bereits mit BT-Drs. 21/308 Daten für das Jahr 2024 abgefragt und erkundigt sich nun mit dieser Folgeanfrage nach den aktuellen Zahlen für 2025. Der seit 2023 nach § 30 AGG konstituierte Beirat der ADS setzte seine Arbeit im Jahr 2025 fort und vernetzt die Behörde mit zivilgesellschaftlichen Organisationen.
- 14.411.000 Euro — Gesamtbudget der Antidiskriminierungsstelle des Bundes laut Bundeshaushaltsplan 2025
- 43,5 Planstellen und Stellen — Personalausstattung der ADS im Jahr 2025
- Seit 2023 — Beirat nach § 30 AGG konstituiert, setzte Arbeit 2025 fort
Im Detail
Im Haushaltsjahr 2025 lag das Gesamtbudget der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) laut Bundeshaushaltsplan bei 14 411 000 Euro.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6452
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat im Jahr 2025 ein Gesamtbudget von 14.411.000 Euro verbraucht und beschäftigte 43,5 Planstellen und Stellen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6452) auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom 10. Juni 2026 hervor. Die Anfrage knüpft an eine frühere Abfrage zu den Zahlen des Jahres 2024 an und aktualisiert das Bild für das Haushaltsjahr 2025.
Was ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes?
Die ADS ist eine unabhängige Bundesbehörde, die auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) arbeitet. Sie berät kostenlos Menschen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexueller Identität erlebt haben. Darüber hinaus betreibt die Behörde Öffentlichkeitsarbeit und vernetzt sich mit zivilgesellschaftlichen Organisationen über einen Beirat, der sich 2023 nach § 30 AGG konstituiert hat und im Jahr 2025 seine Arbeit fortgesetzt hat.
Beratungsstatistik: Verweis statt konkreter Zahlen
Die AfD-Anfrage verlangte auch eine detaillierte Aufschlüsselung der im Jahr 2025 beratenen Personen — untergliedert nach den sechs AGG-Diskriminierungsmerkmalen Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und sexuelle Identität. Die Bundesregierung beantwortete diese Frage jedoch nicht mit konkreten Zahlen, sondern verwies auf den Jahresbericht 2025 der ADS, der auf der Webseite der Behörde abrufbar ist. Eine direkte Auflistung im parlamentarischen Dokument erfolgte nicht.
Ähnlich verfuhr die Regierung bei der Frage nach Kooperationen mit Nichtregierungsorganisationen: Statt einer Aufstellung der Partnerschaften im Jahr 2025 verwies sie auf die Webseite der ADS zum Beirat. Damit bleibt die parlamentarische Antwort in diesen Punkten an der Oberfläche und leitet für detaillierte Informationen auf externe Quellen weiter.
Was gilt aktuell?
Das AGG verpflichtet Arbeitgeber und andere Verpflichtete, Benachteiligungen zu unterlassen. Die ADS ist keine Klagebehörde, sondern eine Beratungs- und Schlichtungsstelle. Wer rechtliche Schritte einleiten will, muss dies selbst und innerhalb bestimmter Fristen tun — die ADS unterstützt dabei, übernimmt aber keine Rechtsvertretung. Die Behörde untersteht dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das auch die parlamentarische Antwort übermittelt hat.
Für Menschen, die Diskriminierung erfahren haben, ist die Beratung durch die ADS ein niedrigschwelliger erster Anlaufpunkt. Das Thema Verfassungstreue und Schutzrechte spielt auch in anderen parlamentarischen Debatten eine zunehmende Rolle, etwa bei der Reform von Ehrenämtern im Rechtswesen.
Die vorliegenden Zahlen zeigen, dass der Betrieb der Antidiskriminierungsstelle pro Planstelle rechnerisch rund 331.000 Euro im Jahr kostet — ein Wert, der die Gehälter, Sachkosten und sonstigen Ausgaben einer mittelgroßen Bundesbehörde widerspiegelt. Ob und wie sich das Budget im Vergleich zum Vorjahr 2024 verändert hat, lässt sich aus dieser Drucksache allein nicht direkt ablesen; dafür wäre ein Abgleich mit der Vorgängeranfrage BT-Drs. 21/308 notwendig.
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Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die die Beratungsleistungen der ADS in Anspruch nehmen — insbesondere Menschen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexueller Identität erfahren haben. Mittelbar betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Behörde mit rund 14,4 Millionen Euro im Jahr 2025 finanziert haben.
Bei Frage 3 zur Beratungsstatistik (Anzahl beratener Personen nach Diskriminierungsgrund) verweist die Bundesregierung auf den Jahresbericht 2025 der ADS, ohne die konkreten Zahlen selbst zu nennen. Bei Frage 4 zu den Kooperationen mit NGOs erfolgt ebenfalls ein Verweis auf die ADS-Webseite statt einer direkten Auflistung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 10.06.2026) AfD holt neue Daten zur Antidiskriminierungsstelle ein →
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
- Unabhängige Bundesbehörde, die auf Grundlage des AGG kostenlose Beratung für Menschen bietet, die Diskriminierung erlebt haben.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Deutsches Bundesgesetz, das Diskriminierungen wegen Rasse, Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verbietet.
- Planstellen
- Im Haushaltsplan festgelegte Stellen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst; Grundlage für Personalplanung und Budgetierung.
Wie hoch war das Budget der Antidiskriminierungsstelle 2025?
Das Gesamtbudget der Antidiskriminierungsstelle des Bundes betrug laut Bundeshaushaltsplan 2025 genau 14.411.000 Euro.
Wie viele Mitarbeiter hat die Antidiskriminierungsstelle?
Im Jahr 2025 gab es in der Behörde 43,5 Planstellen und Stellen.
Wie viele Menschen wurden von der ADS beraten?
Die genauen Beratungszahlen nach Diskriminierungsgrund sind im Jahresbericht 2025 der ADS auf deren Webseite einsehbar — die Bundesregierung nannte keine konkreten Zahlen in ihrer Antwort.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6452 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































