- 21,3 % der Frauen ab 65 Jahren gelten laut Paritätischem Armutsbericht als arm
- 13,3 Millionen Menschen insgesamt von Armut betroffen — Tendenz steigend
- 18 Fragen zu Renten, Grundsicherung und Beschäftigung in Baden-Württemberg
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7094 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Paritätische Armutsbericht 2026 verzeichnet in Deutschland über 13,3 Millionen armutsbetroffene Menschen. Frauen ab 65 Jahren weisen mit 21,3 Prozent eine deutlich höhere Armutsquote auf als gleichaltrige Männer mit 17,3 Prozent. Der 9. Altersbericht der Bundesregierung (BT-Drs. 20/14450) nennt als Ursache die traditionelle geschlechterspezifische Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BT-Drs. 21/3685, Frage 77) sinken die Renten von Frauen im Westen mit zunehmender Kinderzahl sogar ab.
- 13,3 Millionen — Armutsbetroffene in Deutschland im Jahr 2025 laut Paritätischem Armutsbericht.
- 21,3 % — Armutsquote bei Frauen ab 65 Jahren; bei Männern liegt sie bei 17,3 %.
- 18 Fragen — umfasst die Kleine Anfrage, von Rentenbeträgen über Grundsicherungsfälle bis zur Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer.
- 10 Jahre — Zeitraum, über den für die meisten Fragen eine Entwicklung dargestellt werden soll (2015–2025).
Im Detail
„das Resultat einer oftmals noch traditionellen geschlechterspezifischen Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit in der BRD“
— 9. Altersbericht der Bundesregierung, zitiert in BT-Drs. 21/7094
Etwa jede fünfte Person ab 65 Jahren in Deutschland ist von Altersarmut betroffen — Frauen deutlich häufiger als Männer. Der Paritätische Armutsbericht 2026 beziffert die Armutsquote von Frauen ab 65 Jahren auf 21,3 Prozent, bei Männern liegt sie bei 17,3 Prozent. Insgesamt gelten in Deutschland über 13,3 Millionen Menschen als armutsgefährdet. Diese Zahlen bilden den Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7094), die am 9. Juli 2026 eingereicht und am 10. Juli 2026 als Drucksache veröffentlicht wurde.
Altersarmut in Baden-Württemberg: Was die Anfrage klären soll
Die Abgeordneten Sarah Vollath, Anne Zerr, Gökay Akbulut und weitere Mitglieder der Fraktion Die Linke wollen mit 18 detaillierten Fragen ein umfassendes Bild der Alterssicherung in Baden-Württemberg und im bundesweiten Vergleich (Ost/West) gewinnen. Gefragt wird unter anderem nach der Entwicklung der durchschnittlichen Rentenbeträge in den Jahren 2015 und 2025, nach der Zahl der Grundsicherungsempfänger im Alter sowie nach der Verbreitung von Riester-Sparplänen. Nahezu alle Fragen sollen nach Geschlecht aufgeschlüsselt beantwortet werden — ein klares Signal, dass Altersarmut als geschlechtsspezifisches Problem behandelt wird.
Was gilt aktuell?
Das deutsche Alterssicherungssystem basiert auf dem sogenannten Drei-Schichten-Modell: gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge (z. B. Riester). In der Praxis beziehen viele ältere Menschen jedoch nur Leistungen aus der ersten Schicht — der gesetzlichen Rente. Wer im Erwerbsleben wenig verdient hat, viel in Teilzeit gearbeitet oder Kinder betreut hat, akkumuliert entsprechend geringere Rentenansprüche. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, zitiert in der Anfrage, sinken die Renten von Frauen in Westdeutschland mit steigender Kinderzahl sogar ab. Wer die Regelaltersgrenze erreicht, aber keine ausreichende Rente bezieht, hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach SGB XII — eine Leistung, die nach Einschätzung der Fragestellenden zunehmend in Anspruch genommen wird.
Ursachen: Teilzeit, Sorgearbeit, Einkommensunterschied
Der 9. Altersbericht der Bundesregierung (BT-Drs. 20/14450) kommt laut der Anfrage zu dem Schluss, dass die erheblichen Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen im Alter „das Resultat einer oftmals noch traditionellen geschlechterspezifischen Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit in der BRD“ sind. Unterbrechungen des Erwerbslebens und eine höhere Teilzeitquote — beides häufig bei Frauen, die Kinderbetreuung übernehmen — schlagen sich direkt in niedrigeren Rentenansprüchen nieder. Besonders ausgeprägt ist dieser Effekt laut der Anfrage in Westdeutschland, wo Altersarmut bei Frauen strukturell verankert ist. Für Bürgergeld-Beziehende besteht zudem ein erhöhtes Risiko, im Rentenalter ebenfalls auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.
Die 18 Fragen im Überblick
Die Anfrage gliedert sich in vier thematische Schwerpunkte: Rentenentwicklung (Fragen 1–7): Wie hat sich das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentenbeziehenden entwickelt? Wie hoch waren die durchschnittlichen Rentenbeträge nach Rentenart und Geschlecht in den Jahren 2015 und 2025? Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben mindestens 40 oder 45 Versicherungsjahre, erhalten aber trotzdem eine Nettorente unter 1.446 Euro? Grundsicherung (Fragen 8–10): Wie viele Menschen beziehen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung — getrennt für Baden-Württemberg und für Ost- und Westdeutschland, aufgeschlüsselt nach Geschlecht? Armutsgefährdung und Vorsorge (Fragen 11–15): Wie hat sich die Armutsgefährdungsquote entwickelt? Wie verbreitet ist das Riester-Sparen, und wie groß ist der Anteil derer, die alle drei Schichten der Alterssicherung nutzen? Beschäftigung im Alter (Fragen 16–18): Wie viele Menschen der Altersgruppe 60 bis 65 Jahre gehen ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach — und wie groß ist ihr Anteil an der jeweiligen Altersgruppe?
Die Fragestellenden kritisieren laut Vorbemerkung, dass die Bundesregierung bisher keine konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut vorgelegt habe. Zu diesem Urteil komme auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband in seinem Armutsbericht 2026. Hinsichtlich möglicher Reformen äußern die Fragestellenden Bedenken gegenüber Plänen, die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung zu koppeln oder die Rente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen — beides könnte die Altersarmut nach ihrer Einschätzung weiter verstärken. Zum Thema fehlender Erfolgsmessung bei sozialpolitischen Maßnahmen gibt es im Bundestag parallele Debatten.
Die Anfrage zeigt, wie stark regionale Unterschiede bei der Altersarmut politisch in den Fokus gerückt sind. Baden-Württemberg gilt als wirtschaftsstarkes Bundesland — dennoch schützt wirtschaftliche Stärke eines Landes nicht automatisch vor individueller Altersarmut, wenn Erwerbsbiografien von langen Teilzeitphasen geprägt waren. Ähnliche Fragen nach der Wirksamkeit staatlicher Förderung stellen sich auch bei der Bundesförderung für NGOs.
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Unmittelbar betroffen sind rund 13,3 Millionen armutsbetroffene Menschen in Deutschland, darunter überproportional ältere Frauen. In Baden-Württemberg richtet sich die Anfrage auf regionale Daten zu Rentenbeziehenden, Grundsicherungsempfängern sowie geringfügig Beschäftigten ab 60 Jahren. Mittelbar betroffen sind alle, die aktuell in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und von künftigen Rentenreformen abhängen.
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Die Kleine Anfrage wurde am 10. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischer Praxis 21 Tage Zeit zur Beantwortung — die Frist läuft bis zum 31. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Armutsgefährdungsquote
- Anteil der Personen, deren Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung liegt — gilt als EU-weiter Standardindikator für Armut.
- Grundsicherung im Alter
- Staatliche Sozialleistung nach SGB XII für Menschen ab der Regelaltersgrenze, die keine ausreichende Rente oder sonstiges Einkommen haben.
- Drei-Schichten-Modell
- Das deutsche Alterssicherungssystem besteht aus gesetzlicher Rente (1. Schicht), betrieblicher Altersvorsorge (2. Schicht) und privater Vorsorge wie Riester (3. Schicht).
Warum sind Frauen stärker von Altersarmut betroffen?
Laut der Anfrage führen geringere Erwerbseinkommen, Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrechungen durch Kindererziehung zu niedrigeren Rentenansprüchen — besonders in Westdeutschland.
Was fragt Die Linke konkret ab?
Die Fraktion stellt 18 Fragen zu Rentenbeträgen, Grundsicherungsfällen, Armutsgefährdungsquoten, Riester-Sparen und Beschäftigung in Baden-Württemberg und Deutschland — aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Ost/West.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage. Die Anfrage wurde am 10. Juli 2026 eingereicht, die Antwortfrist läuft bis zum 31. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7094 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































