- Wimbledon-Besuch von Kanzler Merz löst Transparenz-Anfrage aus
- Fünf Fragen zu Kosten, CO2-Ausstoß und Drittfinanzierung bei Sportreisen
- Abgefragter Zeitraum umfasst drei Legislaturperioden ab 2017
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7368 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 12. Juli 2026 nahm Bundeskanzler Friedrich Merz gemeinsam mit seiner Ehefrau am Wimbledon-Finale in London teil und besuchte laut Medienberichten anschließend den deutschen Tennisspieler Alexander Zverev in der Umkleidekabine. Solche Besuche können, sofern sie als dienstliche Repräsentationsaufgaben gewertet werden, mit Kosten aus dem öffentlichen Haushalt verbunden sein — etwa für Reisen, Sicherheitspersonal und Unterkunft. Grundsätzlich unterliegt die Verwendung öffentlicher Mittel durch Regierungsmitglieder parlamentarischer Kontrolle.
Im Detail
Die Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an Sportveranstaltungen im In- und Ausland kann, insbesondere bei dienstlicher Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben, mit Ausgaben aus öffentlichen Mitteln verbunden sein, etwa für Reisen, Unterbringung, Sicherheit oder sonstige organisatorische Maßnahmen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7368
Der Wimbledon-Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz am 12. Juli 2026 beschäftigt jetzt den Bundestag. Merz hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau Charlotte Merz das Finale der Wimbledon Championships in London verfolgt und anschließend den deutschen Tennisspieler Alexander Zverev in der Umkleidekabine besucht. Mehrere überregionale Medien berichteten über den Auftritt. Ob und in welchem Umfang dabei öffentliche Mittel geflossen sind, soll die Bundesregierung nun offenlegen.
Bundesregierung bei Sportevents: Fünf Fragen zu Kosten und Transparenz
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7368 vom 28. Juli 2026 stellt der Abgeordnete Stephan Brandner gemeinsam mit der AfD-Fraktion. Sie richtet sich nicht nur auf den konkreten Wimbledon-Fall, sondern erfragt systematisch alle vergleichbaren Vorgänge seit der 19. Legislaturperiode — also ab 2017. Abgefragt werden sämtliche Teilnahmen von Regierungsmitgliedern, Staatssekretären und Parlamentarischen Staatssekretären an Sportveranstaltungen im In- und Ausland über drei Legislaturperioden hinweg.
Im Einzelnen umfasst die Anfrage fünf Fragenkomplexe: Erstens verlangt sie eine vollständige Auflistung aller betroffenen Personen, Veranstaltungen, Reisezwecke und Gesamtkosten — aufgeschlüsselt nach einzelnen Kostenposten wie Reise, Unterkunft und Sicherheit. Zweitens wird nach den genutzten Verkehrsmitteln und dem jeweils verursachten CO2-Ausstoß gefragt. Drittens will die Fraktion wissen, ob Regierungsmitglieder bei Sportbesuchen von weiteren Personen begleitet wurden und welche Kosten dabei entstanden sind.
Drittfinanzierung im Fokus
Besondere Aufmerksamkeit widmet die Anfrage der Frage, ob Teilnahmen ganz oder teilweise durch Dritte — also durch Unternehmen, Verbände oder Einzelpersonen — finanziert wurden. Frage 4 verlangt die Nennung dieser Dritten, Frage 5 fragt nach Höhe und Grund der jeweiligen Kostenübernahme. Dieser Aspekt ist politisch sensibel, weil die Annahme geldwerter Vorteile durch Regierungsmitglieder besonderen Transparenz- und Meldevorschriften unterliegt.
Laut Drucksache begründet die Fraktion ihr Informationsinteresse damit, dass dienstliche Sportveranstaltungsbesuche Ausgaben aus öffentlichen Mitteln auslösen können — für Reisen, Unterbringung, Sicherheit oder sonstige organisatorische Maßnahmen. Dieses öffentliche Interesse an Transparenz rechtfertige die Anfrage, so die Begründung.
Was gilt aktuell?
Regierungsmitglieder können Sportveranstaltungen sowohl privat als auch in dienstlicher Eigenschaft besuchen. Bei dienstlichen Besuchen — etwa zur Repräsentation Deutschlands bei internationalen Großereignissen — können Kosten aus dem jeweiligen Ministeriumshaushalt oder dem Bundeskanzleramt entstehen. Private Besuche hingegen sind grundsätzlich selbst zu finanzieren. Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig und Gegenstand parlamentarischer Nachfragen. Vergleichbare Anfragen gab es in früheren Legislaturperioden etwa zu WM- und EM-Besuchen von Bundesministern.
Die Bundesregierung hat bis zum 18. August 2026 Zeit, die Fragen zu beantworten. Wie vollständig und detailliert die Antwort ausfällt, bleibt abzuwarten — ähnliche Anfragen zu Repräsentationsreisen wurden in der Vergangenheit teils mit Verweis auf fehlende zentrale Erfassung nur eingeschränkt beantwortet. Fragen zur parlamentarischen Kostenkontrolle stehen auch im Zusammenhang mit der KfW-Klimastrategie und Exportförderung, wo ebenfalls Transparenz über Mittelverwendung eingefordert wird.
Grundsätzlich gilt: Parlamentarische Kontrolle über Regierungsausgaben ist ein zentrales Element demokratischer Rechenschaftspflicht. Die Anfrage reiht sich in eine Reihe von Transparenzbegehren ein, die die Verwendung öffentlicher Gelder durch Staatsbedienstete betreffen — vergleichbar etwa mit Debatten über Kostenkontrolle bei Entwicklungszusammenarbeit oder Fragen zur Versorgungssicherheit und staatlichen Reserven.
Weiterlesen:
- KfW-Klimastrategie: Fossile Exportförderung unter Prüfung
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Betroffen sind alle Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und Parlamentarischen Staatssekretäre, die seit 2017 an Sportveranstaltungen im In- oder Ausland teilgenommen haben. Mittelbar sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen, aus deren Beiträgen solche Ausgaben gegebenenfalls finanziert werden.
Berlin, 14. Juli 2026. Zur Finanzierung von 50.000 Kampfdrohnen für die Ukraine erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Gerold Otten, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss: „Während unsere Bundeswehr eklatante Mängel aufweist, pumpt die Bundesregierung weitere 90 Millionen Euro in den Ukraine-Krieg. Die Finanzierung von 50.000 Kampfdrohnen mit automatischer Zielverfolgung ist einer der größten Waffenkäufe… …
Die Kleine Anfrage ist am 28. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat ab Einreichung 21 Tage Zeit, die Fragen schriftlich zu beantworten — die Antwortfrist läuft damit bis zum 18. August 2026.
- Parlamentarischer Staatssekretär
- Ein Parlamentarischer Staatssekretär unterstützt ein Regierungsmitglied bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und ist selbst Mitglied des Bundestages.
- Kleine Anfrage
- Ein parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Fraktionen oder einzelne Abgeordnete schriftliche Auskünfte von der Bundesregierung verlangen können. Die Antwortfrist beträgt 21 Tage.
- Drittfinanzierung
- Übernahme von Kosten durch externe Personen, Unternehmen oder Organisationen — also nicht aus dem öffentlichen Haushalt. Solche Zuwendungen unterliegen Offenlegungspflichten.
Was hat den Anstoß für diese Anfrage gegeben?
Der Wimbledon-Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz gemeinsam mit seiner Ehefrau am 12. Juli 2026, über den mehrere Medien berichteten.
Welche Legislaturperioden werden abgefragt?
Die Anfrage erfasst die 19., 20. und 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.
Was wird konkret gefragt?
Gefragt wird nach teilnehmenden Personen, Veranstaltungen, Gesamtkosten, genutzten Verkehrsmitteln, CO2-Ausstoß, Begleitung und möglicher Drittfinanzierung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7368 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































