- Jemen belegt Platz 3 im Weltverfolgungsindex 2026 für Christen
- Nur noch wenige tausend Christen im Jemen — extremes Bedrohungsniveau
- 17 Fragen zu Verfolgung, Diplomatie und Asylzahlen seit 2017
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7796 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Jemen befindet sich seit Ende 2014 im Bürgerkrieg. Die Huthi-Bewegung kontrolliert weite Teile des Nordens einschließlich der Hauptstadt Sanaa, während die international anerkannte Regierung und der Südliche Übergangsrat (STC) andere Gebiete halten. Dschihadistische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP) und IS-Ableger nutzen die staatliche Schwäche aus. Der Weltverfolgungsindex 2026 des Hilfswerks Open Doors führt den Jemen auf Platz 3 der Länder mit der stärksten Christenverfolgung. Die jemenitische Verfassung erklärt den Islam zur Staatsreligion und die Scharia zur Hauptquelle der Gesetzgebung.
- Platz 3 — Jemen im Weltverfolgungsindex 2026 von Open Doors unter den Ländern mit stärkster Christenverfolgung
- Wenige Tausend — geschätzte Gesamtzahl der Christen im Jemen laut Vorbemerkung der Fragesteller
- Seit 2014 — Bürgerkrieg im Jemen dauert zum Zeitpunkt der Anfrage fast zwölf Jahre an
- Seit 2017 — Zeitraum, für den Asylbewerberzahlen aus dem Jemen in Deutschland abgefragt werden
Im Detail
Die christliche Minderheit – bestehend aus einheimischen Konvertiten sowie einer schwindenden Zahl ausländischer Arbeitskräfte und Flüchtlinge – umfasst Schätzungen zufolge nur noch wenige tausend Personen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7796
Christliche Konvertiten im Jemen praktizieren ihren Glauben als sogenannte Katakombenkirche — verborgen, ohne rechtliche Anerkennung und unter ständiger Lebensgefahr. Der Jemen belegt im Weltverfolgungsindex 2026 des Hilfswerks Open Doors Platz 3 unter den Ländern mit der stärksten Christenverfolgung weltweit. Laut Schätzungen umfasst die christliche Minderheit nur noch wenige tausend Personen. Mit BT-Drs. 21/7796 vom 1. September 2026 fragt die AfD-Fraktion die Bundesregierung in 17 Fragen nach deren Kenntnisstand, ihren diplomatischen Aktivitäten und dem Umgang mit jemenitischen Asylbewerbern in Deutschland.
Christenverfolgung im Jemen: Drei Ebenen der Bedrohung
Die Anfrage zeichnet ein Bild, das drei sich überlagernde Gefahrenquellen beschreibt. Erstens die Huthi-Bewegung (Ansar Allah), die weite Teile des Nordens einschließlich der Hauptstadt Sanaa kontrolliert und laut den Fragestellern eine systematische religiöse Gleichschaltung betreibt. Christen und Angehörige anderer Minderheiten wie die Bahai werden demnach unter Vorwürfen der „Spionage“ oder der „Zerstörung der islamischen Identität“ festgenommen und ohne rechtsstaatliche Verfahren inhaftiert. Zweitens operieren im südlichen Landesteil dschihadistische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP) und IS-Ableger, die gezielt Jagd auf Christen und christliche Einrichtungen machen. Als historisches Beispiel nennt die Anfrage den Angriff auf ein von Missionarinnen der Nächstenliebe betriebenes Altenheim in Aden im März 2016. Drittens besteht eine gesellschaftliche und familiäre Verfolgung: In der klan- und stammesbasierten Gesellschaft des Jemen gilt der Übertritt zum Christentum als schwerer Ehrverlust. Konvertiten drohen bei Entdeckung Entführung, Zwangsverheiratung oder Ehrenmord.
Was gilt aktuell?
Die jemenitische Verfassung erklärt den Islam zur Staatsreligion und die Scharia zur Hauptquelle der Gesetzgebung. Eine rechtliche Anerkennung einheimischer Christen existiert nicht. Wer zum Christentum konvertiert, riskiert laut der Vorbemerkung der Anfrage Strafverfolgung wegen Apostasie — des Religionsabfalls vom Islam. Auch in den Gebieten unter Kontrolle der international anerkannten Regierung und des Südlichen Übergangsrats (STC) ist der Schutz für Christen nach Einschätzung der Fragesteller nicht gewährleistet. Die Bundesrepublik unterhält seit Ausbruch des Bürgerkriegs keine ständige diplomatische Vertretung in Sanaa.
Diplomatische Aktivitäten und humanitäre Hilfe im Fokus
Die Anfrage erkundigt sich konkret danach, welche diplomatischen Schritte die Bundesregierung unternimmt, um auf die Einhaltung der Religionsfreiheit im Jemen hinzuwirken — auch über Regionalpartner wie Saudi-Arabien oder den Oman. Gefragt wird außerdem, ob und wie sich Deutschland im Rahmen von UN und EU für den Schutz religiöser Minderheiten einsetzt. Zur humanitären Hilfe fragt die AfD-Fraktion, ob bei der Vergabe von Hilfsgeldern an NGOs und UN-Organisationen das Risiko einer Diskriminierung von Christen bei der Lebensmittel- und Medikamentenverteilung berücksichtigt wird. Auch die Lage geflüchteter Jemeniten in Nachbarstaaten wie Saudi-Arabien, Oman, Dschibuti und Somalia wird thematisiert.
Asylzahlen aus dem Jemen seit 2017
Ein eigener Fragenkomplex betrifft die deutsche Asylpolitik gegenüber Jemeniten. Gefragt wird nach der Anzahl der Asylbewerber aus dem Jemen seit 2017, aufgeschlüsselt nach Jahren, sowie nach der Religionszugehörigkeit, der Geschlechts- und Altersstruktur und der Rückführungsquote. Auch die Frage, ob bei Abschiebungen die Religionszugehörigkeit der Betroffenen erfasst wird, ist Gegenstand der Anfrage. Diese Daten sind politisch relevant, weil christliche Konvertiten bei einer Rückführung in den Jemen nach den in der Anfrage zitierten Erkenntnissen mit unmittelbarer Verfolgung rechnen müssen. Zum Vergleich bietet sich ein Blick auf ähnliche Debatten zur VwGO-Reform 2027 an, die auch die Entlastung von Verwaltungsgerichten in Asylverfahren betrifft.
Weitere Fragen richten sich an die Bundesregierung zu modernen Formen der Sklaverei und Geiselnahmen im Jemen sowie zur möglichen Betroffenheit christlicher Konvertiten und afrikanischer Migranten christlichen Glaubens. Schließlich fragt die Anfrage, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, die Erfassung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse Minderheiten im Jemen zu verbessern.
Die Anfrage trägt die Unterschriften von Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla als Fraktionsvorsitzende sowie der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann, Heinrich Koch, Uwe Schulz und Achim Köhler. Sie wurde am 21. August 2026 in Berlin unterzeichnet und am 1. September 2026 als Drucksache veröffentlicht.
Weiterlesen:
Betroffen sind laut Vorbemerkung der Anfrage mehrere Gruppen: einheimische Konvertiten zum Christentum, die ihren Glauben nur im Untergrund praktizieren können, sowie ausländische Arbeitskräfte und Flüchtlinge aus Äthiopien und Eritrea christlichen Glaubens. Darüber hinaus thematisiert die Anfrage jemenitische Asylbewerber in Deutschland sowie in Nachbarstaaten wie Saudi-Arabien, Oman oder Dschibuti geflüchtete Christen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7796) ist am 1. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Weltverfolgungsindex
- Jährliche Rangliste des Hilfswerks Open Doors, die die 50 Länder mit der stärksten Verfolgung von Christen nach Intensität bewertet.
- AQAP
- Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel — ein dschihadistisches Terrornetzwerk, das im Jemen und der Region aktiv ist.
- Apostasie
- Religionsabfall, d. h. der Austritt aus dem Islam; in vielen islamisch geprägten Rechtssystemen mit schweren Strafen belegt.
Warum steht der Jemen so weit oben im Verfolgungsindex?
Laut den Fragestellern kombiniert der Jemen staatliche Repression durch die Huthi-Bewegung, dschihadistische Gewalt durch AQAP und IS sowie gesellschaftliche Verfolgung in der stammesbasierten Gesellschaft — Konvertiten riskieren Folter, Entführung oder Ehrenmord.
Welche Asylzahlen aus dem Jemen werden abgefragt?
Die Anfrage erkundigt sich nach Asylbewerberzahlen aus dem Jemen seit 2017, aufgeschlüsselt nach Jahren, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Alter und Rückführungsquote.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Für Kleine Anfragen sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7796 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































