- Referentenentwurf zu digitalem Gewaltschutz war am 19. März 2026 bereits fertig
- Koalitionsvertrag 2025 sieht Digitales Gewaltschutzgesetz ausdrücklich vor
- Bundesregierung hatte vor SPIEGEL-Bericht keine Kenntnis vom Fall Ulmen/Fernandes
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6617 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die AfD-Fraktion richtete im Mai 2026 eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6286) an die Bundesregierung, nachdem ein SPIEGEL-Bericht vom 19. März 2026 über Vorwürfe zwischen den Schauspielerinnen und Schauspielern Collien Fernandes und Christian Ulmen öffentliche Demonstrationen und politische Debatten über digitale Gewalt ausgelöst hatte. Die Fragesteller wollten wissen, ob die Bundesregierung politische Maßnahmen als Reaktion auf mediale Einzelfälle einleitet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übermittelte die Antwort am 22. Juni 2026.
- 12. April 2023 — Erste Eckpunkte eines Gesetzes gegen digitale Gewalt in der letzten Legislaturperiode veröffentlicht.
- 9. Dezember 2024 — Diskussionsentwurf des damaligen Bundesjustizministeriums veröffentlicht.
- 19. März 2026 — Veröffentlichung des SPIEGEL-Berichts über den Fall Ulmen/Fernandes; Referentenentwurf laut Bundesregierung bereits weit fortgeschritten.
- 24. März 2026 — Einleitung der Frühkoordinierung des Referentenentwurfs im Koalitionsvertrag-Verfahren.
- 17. April 2026 — Veröffentlichung des Referentenentwurfs und Einleitung der Länder- und Verbändebeteiligung.
Im Detail
„Wir schaffen ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz, um die Rechtsstellung Betroffener zu verbessern und die Sperrung auch anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten zu ermöglichen.“
— Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD, Zeile 2937, zitiert in BT-Drs. 21/6617
Ob ein einziger Medienbericht ein Gesetz anstoßen kann — diese Frage steht im Mittelpunkt der Bundestagsdrucksache 21/6617, der Antwort der Bundesregierung vom 23. Juni 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Die Antwort fällt eindeutig aus: Das geplante Digitale Gewaltschutzgesetz ist kein Produkt medialer Empörungsdynamiken, sondern eine Koalitionsvereinbarung.
Digitales Gewaltschutzgesetz: Was ist geplant?
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, unterzeichnet am 5. Mai 2025, sieht in Zeile 2937 ausdrücklich vor: „Wir schaffen ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz, um die Rechtsstellung Betroffener zu verbessern und die Sperrung auch anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten zu ermöglichen.“ Ergänzend soll das Cyberstrafrecht reformiert und Strafbarkeitslücken geschlossen werden — explizit auch bei bildbasierter sexualisierter Gewalt und Deep Fakes. Konkrete Einzelfälle werden im Referentenentwurf laut Bundesregierung weder als Anlass noch als Begründung herangezogen.
Was gilt aktuell?
Derzeit existiert in Deutschland kein eigenständiges Digitales Gewaltschutzgesetz. Betroffene müssen sich auf verstreute Regelungen im Strafgesetzbuch, im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz stützen, das primär auf die Pflichten großer Plattformen zielt. Lücken bestehen insbesondere beim zivilrechtlichen Schutz gegen Stalking über digitale Kanäle sowie bei der Verbreitung intimer Bildaufnahmen ohne Einwilligung.
Zeitstrahl des Digitalen Gewaltschutzgesetzes
Die Drucksache belegt, dass die Gesetzgebungshistorie weit vor dem öffentlich diskutierten Fall zurückreicht. Bereits am 12. April 2023 veröffentlichte das damalige Bundesministerium der Justiz Eckpunkte, am 9. Dezember 2024 folgte ein Diskussionsentwurf — beides noch in der vorherigen Legislaturperiode. Zu Beginn der neuen Legislaturperiode nahmen die zuständigen Arbeitseinheiten im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Arbeit an einem Referentenentwurf auf. Bundesministerin Dr. Hubig kündigte das Vorhaben erstmals im Sommer 2025 öffentlich an. Am 19. März 2026 erschien der SPIEGEL-Bericht über den Fall Ulmen/Fernandes — zu diesem Zeitpunkt war der Referentenentwurf nach Angaben der Bundesregierung bereits in einem sehr weit fortgeschrittenen Stadium. Am 24. März 2026 leitete das BMJV die Frühkoordinierung ein, am 7. April 2026 die Ressortbeteiligung. Am 17. April 2026 wurde der Referentenentwurf veröffentlicht und Länder sowie Verbände beteiligt.
Bundesregierung: Keine Kenntnis vor SPIEGEL-Bericht
Die AfD-Fraktion fragte unter anderem, ob Regierungsvertreter vor der Veröffentlichung des Berichts Kontakte zu Medien oder Nichtregierungsorganisationen hatten. Die Bundesregierung erklärt, ihr hätten vor dem 19. März 2026 keine über öffentlich zugängliche Quellen hinausgehenden Erkenntnisse zu dem Sachverhalt vorgelegen. Auch Bundesministerin Dr. Hubig habe von der Berichterstattung und den gegenständlichen Vorwürfen erst mit der Veröffentlichung Kenntnis erlangt. Kontakte zwischen dem Bündnis „Feminist Fight Club“ und der Bundesregierung hätten weder bestanden noch bestünden sie aktuell.
Interne Verfahren bei Gesetzentwürfen
Auf die Fragen nach internen Abstimmungsprozessen verweist die Bundesregierung auf die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. Danach sind bei jedem Gesetzentwurf die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen umfassend aufzuklären, eine Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen und betroffene Ministerien sowie der Nationale Normenkontrollrat frühzeitig einzubeziehen. Interessenvertreter, die wesentlich zum Inhalt beigetragen haben, sind als „Exekutiver Fußabdruck“ in der Begründung auszuweisen. Anlass zur Prüfung eines Handlungsbedarfs könne sich laut Bundesregierung aus wissenschaftlichen Publikationen, medialer Berichterstattung, Bürgerbriefen oder Verbändestellungnahmen ergeben — diese Quellen stehen gleichberechtigt nebeneinander.
Zur Frage, ob Regierungsmitglieder an Demonstrationen teilnehmen dürfen, verweist die Bundesregierung auf Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes: Jede Ministerin und jeder Minister entscheide grundsätzlich in eigener Verantwortung, welche öffentlichen Äußerungen getätigt und welche Veranstaltungen besucht werden. Das Thema der Grenze zwischen politischer Kommunikation und staatlichem Handeln bleibt damit im Ermessen der einzelnen Amtsträger.
Die Debatte um das Digitale Gewaltschutzgesetz berührt auch breitere Fragen zur Medienpolitik, wie etwa die Rolle von NGOs bei der Einordnung gesellschaftlicher Themen — ein Diskurs, der sich in ähnlicher Form auch bei der Frage nach dem Opferschutz bei Schwarzarbeitskontrolle zeigt. Die Unschuldsvermutung leite sich laut Bundesregierung aus dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 GG) ab — an dieses Prinzip sei auch die Bundesregierung gebunden.
Weiterlesen:
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Betroffene von digitaler Gewalt, insbesondere Opfer von Online-Hass, Stalking und bildbasierter sexualisierter Gewalt, stehen im Zentrum des geplanten Gesetzes. Darüber hinaus betrifft die Anfrage grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Interesse an transparenter und evidenzbasierter Gesetzgebung haben.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, verweist jedoch bei detaillierten Fragen zu internen Abstimmungsprozessen und Einzelfällen pauschal auf den Koalitionsvertrag und allgemeine Verfahrensregeln. Spezifische Aussagen zu konkreten internen Entscheidungsprozessen bleiben aus.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 23.06.2026) Mediale Einzelfälle: So manipulieren Empörungszyklen die Politik →
- Referentenentwurf
- Erster offizieller Gesetzentwurf, den ein Bundesministerium erarbeitet und zur Abstimmung mit anderen Ministerien sowie Verbänden vorlegt, bevor er ins Kabinett geht.
- Digitale Gewalt
- Sammelbegriff für Angriffe über digitale Kanäle wie Online-Hass, Stalking, unerwünschte Verbreitung intimer Bilder oder Deep Fakes.
- Exekutiver Fußabdruck
- Pflichtangabe in Gesetzesbegründungen, die offenlegt, welche externen Interessenvertreter wesentlich zum Inhalt des Entwurfs beigetragen haben.
Wann wurde das Digitale Gewaltschutzgesetz angekündigt?
Bundesministerin Dr. Hubig kündigte die Arbeit an dem Gesetzentwurf erstmals im Sommer 2025 an, kurz nach ihrem Amtsantritt. Das BMJV veröffentlichte den Referentenentwurf am 17. April 2026.
Hat der Fall Ulmen/Fernandes das Gesetz ausgelöst?
Laut Bundesregierung nein. Der Referentenentwurf befand sich zum Zeitpunkt der SPIEGEL-Berichterstattung am 19. März 2026 bereits in einem sehr weit fortgeschrittenen Stadium.
Was soll das Digitale Gewaltschutzgesetz regeln?
Es soll die Rechtsstellung von Betroffenen verbessern, die Sperrung anonymer Hass-Accounts ermöglichen und Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt und Deep Fakes schließen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6617 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































