- 2,15 Millionen Selbstständige ohne obligatorische Altersabsicherung (Stand 2021)
- 4,1 Prozent der Personen ab Regelaltersgrenze beziehen Grundsicherung im Alter
- Koalitionsvertrag plant Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6666 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland gehört laut OECD-Daten zu den wenigen Industrieländern ohne flächendeckende obligatorische Alterssicherung für Selbstständige — nur vier weitere OECD-Staaten teilen dieses Merkmal. Die Zahl der Selbstständigen im Haupterwerb ist laut Labour Force Survey seit 2016 (4,14 Mio.) auf 3,49 Millionen im Jahr 2025 zurückgegangen, darunter 1,74 Millionen Soloselbstständige. Bereits der Alterssicherungsbericht 2024 (BT-Drs. 20/14086) thematisiert Schutzlücken bei dieser Gruppe.
- ca. 2,15 Mio. — Selbstständige im Haupterwerb ohne obligatorische Altersabsicherung (Schätzung für 2021)
- 3,49 Mio. — Selbstständige insgesamt im Haupterwerb 2025, davon 1,74 Mio. Soloselbstständige
- 890.012 — Selbstständige mit obligatorischer Alterssicherung (verschiedene Referenzjahre)
- 4,1 Prozent — Anteil der Grundsicherungsbeziehenden ab Regelaltersgrenze, Ende Dezember 2024
- 293 Mio. Euro — Bundeszuschuss an die Künstlersozialkasse 2026 (Haushaltsplan), gegenüber 182,2 Mio. Euro im Jahr 2015
Im Detail
Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, dass alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6666, S. 7
Rund 3,5 Millionen Menschen in Deutschland gehen einer selbstständigen Tätigkeit im Haupterwerb nach — doch nur ein Bruchteil von ihnen ist obligatorisch für das Alter abgesichert. Die Bundesregierung hat am 23. Juni 2026 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/6304) mit der Drucksache 21/6666 geantwortet und dabei erstmals umfassende aktuelle Daten zur Alterssicherung von Selbstständigen vorgelegt.
Das zentrale Ergebnis: Für das Jahr 2021 schätzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass rund 2,15 Millionen Selbstständige im Haupterwerb ohne obligatorische Altersabsicherung sind. Aktuellere Zahlen oder Aufschlüsselungen nach Geschlecht und Region liegen der Regierung nach eigenen Angaben nicht vor. Diese Schutzlücke ist politisch seit Jahren bekannt, doch eine gesetzliche Lösung steht noch aus.
Altersarmut Selbstständige: Wer ist pflichtversichert?
Von den insgesamt rund 890.000 obligatorisch abgesicherten Selbstständigen entfällt der größte Teil auf berufsständische Versorgungswerke (411.183), gefolgt von Künstlern und Publizisten über die Künstlersozialkasse (172.683), der Alterssicherung der Landwirte (149.306) sowie Selbstständigen kraft Gesetzes (74.362). Lediglich 19.751 Selbstständige haben sich auf freiwilligen Antrag hin in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichern lassen — ein Wert, der seit 2015 zwar gestiegen ist (damals: 11.782), aber im Verhältnis zur Gesamtzahl der Selbstständigen gering bleibt.
Im Nebenerwerb waren 2025 laut Labour Force Survey rund 554.000 Personen selbstständig tätig, ohne dass dazu Pflichtversicherungsdaten vorliegen. Die Zahl der freiwilligen Beitragszahler in der GRV lässt sich laut Bundesregierung nicht auf Selbstständige eingrenzen, da der Erwerbsstatus bei freiwilligen Beiträgen nicht erfasst wird.
Was gilt aktuell?
Deutschland ist innerhalb der 38 OECD-Länder einer der wenigen Staaten ohne flächendeckende Pflichtabsicherung für Selbstständige. Nur vier weitere OECD-Staaten teilen dieses Merkmal. Die große Mehrheit der Selbstständigen — mit Ausnahme bestimmter Berufsgruppen wie Handwerker, Künstler oder Landwirte — muss eigenverantwortlich vorsorgen. Wer das nicht ausreichend tut, landet im Alter möglicherweise in der Grundsicherung: Ende Dezember 2024 bezogen 4,1 Prozent aller Personen ab der Regelaltersgrenze Grundsicherung im Alter, im früheren Bundesgebiet sogar 4,4 Prozent.
Ob und in welchem Ausmaß darunter ehemalige Selbstständige überproportional vertreten sind, kann die Bundesregierung nicht beziffern. Zu den Fragen 9 bis 12 der Anfrage — etwa nach der Zahl ehemals Selbstständiger in der Grundsicherung oder deren Einkommensverteilung — verweist das Ministerium lediglich auf Kapitel C.5.2 des Alterssicherungsberichts 2024. Darüber hinaus gehende Daten existieren nicht.
Wie hat sich das entwickelt?
Die Gesamtzahl der Selbstständigen im Haupterwerb ist seit 2016 von 4,14 Millionen auf 3,49 Millionen im Jahr 2025 zurückgegangen. Besonders stark gesunken ist die Zahl der Soloselbstständigen: von 2,31 Millionen (2016) auf 1,74 Millionen (2025). Parallel dazu hat sich der Bundeszuschuss an die Künstlersozialkasse (KSK) von 182,2 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 293 Millionen Euro im Haushaltsplan 2026 erhöht — ein Anstieg von 60 Prozent innerhalb von elf Jahren, der auch coronabedingte Sonderzuschüsse einschließt.
Trotz dieses Anstiegs bleibt die Frage der allgemeinen Rentenversicherungspflicht für Selbstständige politisch ungelöst. Konkrete Berechnungen zu den Finanzwirkungen einer solchen Pflicht existieren laut Bundesregierung nicht, da die Auswirkungen von der konkreten Ausgestaltung abhängen. Für weiterführende Informationen verweist das Ministerium auf das „rentenupdate“ Ausgabe 2 der Deutschen Rentenversicherung Bund aus Januar 2026.
Koalitionsvertrag sieht Änderung vor
Der aktuelle Koalitionsvertrag enthält eine konkrete Ankündigung: Alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem angehören, sollen gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Ziel ist es, Schutzlücken zu schließen und das Altersarmutsrisiko zu senken. Die Umsetzung ist jedoch an den Abschlussbericht der Alterssicherungskommission geknüpft, der noch aussteht. Ähnliche Debatten zur sozialen Absicherung im Erwerbsleben und zur Armutsvermeidung werden auch auf europäischer Ebene geführt.
Für selbstständige Frauen und ostdeutsche Selbstständige — die die Fragesteller als besonders gefährdet einschätzen — liegen der Bundesregierung keine spezifischen aktuellen Daten zu Armutsrisiken vor. Auch Zahlen zu Privatinsolvenzen älterer Selbstständiger oder zu deren Wohngeldbezug werden in den zuständigen Statistiken nicht erfasst.
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Betroffen sind vor allem Soloselbstständige, die weder einem Versorgungswerk noch der Künstlersozialkasse angehören und keine freiwilligen Beiträge entrichten. Besonders gefährdet sind laut Fragesteller Frauen und Selbstständige in Ostdeutschland, für die die Regierung jedoch keine separaten aktuellen Daten zum Altersarmutsrisiko vorlegen konnte.
Die Bundesregierung hat mehrere Fragen nicht vollständig beantwortet: Zu Privatinsolvenzen bei älteren Selbstständigen, zum Wohngeldbezug ehemals Selbstständiger sowie zu spezifischen Armutsrisiken nach früherer Erwerbsgruppe liegen keine Daten vor. Zu Fragen 9 bis 12 und 15 verweist die Regierung auf den Alterssicherungsbericht 2024. Konkrete Berechnungen zu Finanzwirkungen einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht für Selbstständige existieren ebenfalls nicht.
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Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 23.06.2026) Altersarmut: 37% der Solo-Selbstständigen fürchten Rentenlücke →
- Soloselbstständige
- Selbstständige ohne eigene Beschäftigte, die allein auf eigene Rechnung arbeiten und besonders häufig über keine Altersabsicherung verfügen.
- Künstlersozialkasse (KSK)
- Pflichtversicherungssystem für selbstständige Künstler und Publizisten, das ihnen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ermöglicht.
- Regelaltersgrenze (RAG)
- Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter nach § 41 Abs. 2 SGB XII, ab dem Grundsicherung im Alter beantragt werden kann.
Wie viele Selbstständige sind in Deutschland nicht rentenversichert?
Für 2021 schätzt die Bundesregierung, dass rund 2,15 Millionen Selbstständige im Haupterwerb über keine obligatorische Altersabsicherung verfügen. Aktuellere oder nach Geschlecht und Region aufgeschlüsselte Zahlen liegen nicht vor.
Was plant die Bundesregierung gegen Altersarmut bei Selbstständigen?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, alle neuen Selbstständigen ohne bestehende Pflichtversicherung gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Zunächst wird der Abschlussbericht der Alterssicherungskommission abgewartet.
Wie viele Selbstständige sind derzeit pflichtversichert?
Laut Bundesregierung sind insgesamt rund 890.000 Selbstständige obligatorisch abgesichert, davon 172.683 als Künstler/Publizisten, 62.727 als Handwerker, 74.362 kraft Gesetzes, 19.751 auf Antrag, 149.306 über die Alterssicherung der Landwirte und 411.183 über berufsständische Versorgungswerke.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6666 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































