- 920 Opfer von Menschenhandel erhielten 2015–2024 keine Betreuung
- 765 Fälle: Verbleib der Opfer nach Identifizierung unklar
- Linke fordert Antworten zu Haushaltsmitteln und Zusammenarbeit mit Beratungsstellen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6774 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls ist bundesweit für die Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung sowie Menschenhandel und Arbeitsausbeutung zuständig. Laut Angaben der fragestellenden Fraktion Die Linke wurden zwischen 2015 und 2024 mindestens 920 identifizierte Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel nicht betreut — das entspricht nach Darstellung der Fraktion mindestens der Hälfte aller bekannten Opfer in diesem Zeitraum. In 765 weiteren Fällen ist laut Fraktion unbekannt, ob die Opfer überhaupt an eine Beratungsstelle vermittelt wurden. Die vorliegende Nachfrage BT-Drs. 21/6774 folgt auf die als unzureichend bewerteten Antworten der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/4667.
- 920 Opfer — erhielten laut Fragesteller zwischen 2015 und 2024 keine Betreuung durch Beratungsstellen, obwohl sie als Opfer von Menschenhandel oder Arbeitsausbeutung identifiziert wurden.
- 765 Fälle — In diesen Fällen ist nach Angaben der Fraktion unbekannt, ob Opfer an eine Beratungsstelle vermittelt wurden.
- 2015–2025 — Zeitraum, für den die Fraktion differenzierte Daten zu Opferzahlen, Bescheinigungen und Ermittlungen anfordert.
- 2019–2025 — Zeitraum für Fragen zu Haushaltsmitteln der Hauptzollämter für die Erstversorgung potenzieller Opfer.
Im Detail
Auch der schlichte Hinweis der Bundesregierung, es lägen keine Erkenntnisse vor, verfängt in Bezug auf die FKS nicht. Die Bundesregierung hat alle Informationen mitzuteilen, über die sie verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.
— Begründung BT-Drs. 21/6774, Fraktion Die Linke
Mindestens 920 Menschen, die in Deutschland als Opfer von Menschenhandel oder Arbeitsausbeutung identifiziert wurden, haben zwischen 2015 und 2024 keine Betreuung durch Beratungsstellen erhalten — das entspricht nach Angaben der Fraktion Die Linke mindestens der Hälfte aller bekannten Opfer in diesem Zeitraum. Hinzu kommen 765 Fälle, in denen unklar ist, ob Betroffene überhaupt an eine Fachberatungsstelle vermittelt wurden. Diese Zahlen bilden den Kern der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6774, die am 29. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen ist.
Opferschutz bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Was wird gefragt?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls ist bundesweit für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig — und soll dabei auch Opfer von Menschenhandel und Zwangsarbeit identifizieren und an Schutzeinrichtungen vermitteln. Die Fraktion Die Linke stellt mit BT-Drs. 21/6774 insgesamt 16 Fragen an die Bundesregierung, die sich um die praktische Umsetzung dieses Schutzauftrags drehen. Konkret gefragt wird unter anderem, wie viele Hauptzollämter tatsächlich mit Beratungsstellen zusammengearbeitet haben, wie viele Bescheinigungen über die sogenannte Bedenk- und Stabilisierungsfrist ausgestellt wurden und welche Haushaltsmittel den Hauptzollämtern für die Erstversorgung potenzieller Opfer zur Verfügung standen.
Vorwurf: Bundesregierung hat frühere Antworten verweigert
Die Anfrage ist keine gewöhnliche Kleine Anfrage, sondern ausdrücklich eine Nachfrage zur BT-Drs. 21/4667. Die Fraktion wirft der Bundesregierung vor, Teilfragen in der Vorgänger-Antwort nicht beantwortet und sich in anderen Fällen pauschal auf fehlende Erkenntnisse berufen zu haben — obwohl nach Ansicht der Fraktion zumindest Teile der Informationen unter Bezug auf BT-Drs. 20/13850 hätten beantwortet werden können. Zudem sei auf andere Drucksachen verwiesen worden, in denen die Antwort jedoch nicht zu finden war. Selbst nach einer Beschwerde der Fraktion erfolgte laut Vorbemerkung keine Nachbeantwortung. Die Fraktion stützt sich dabei auf das verfassungsrechtlich verankerte Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes sowie auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein bloßes Berufen auf fehlende Erkenntnisse nicht genügt, wenn Informationen mit zumutbarem Aufwand bei nachgeordneten Behörden eingeholt werden können.
Was gilt aktuell?
Opfer von Menschenhandel haben nach § 59 Absatz 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Anspruch auf eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist: In dieser Zeit können sie ohne unmittelbare aufenthaltsrechtliche Konsequenzen entscheiden, ob sie mit den Behörden kooperieren. Hauptzollämter der FKS sind gesetzlich verpflichtet, Opfer zu identifizieren und an Fachberatungsstellen zu verweisen. Wie konsequent diese Pflicht in der Praxis umgesetzt wird, ist Kern des parlamentarischen Streits. Die Fraktion Die Linke sieht eine erhebliche Lücke zwischen gesetzlichem Anspruch und gelebter Realität — gerade bei der Zusammenarbeit zwischen FKS-Dienststellen und zivilgesellschaftlichen Beratungseinrichtungen.
Die Anfrage erstreckt sich auf einen langen Beobachtungszeitraum: Für Opferzahlen und Bescheinigungen werden Daten von 2015 bis 2025 angefragt, für Haushaltsmittel der Hauptzollämter der Zeitraum 2019 bis 2025. Die Fraktion möchte zudem wissen, wie oft Ermittlungen gegen Opfer selbst eingeleitet oder Verurteilungen gegen sie ausgesprochen wurden — ein Aspekt, der die Frage der sekundären Viktimisierung durch staatliche Stellen aufwirft.
Das Thema Arbeitsausbeutung und Menschenhandel berührt grundlegende Fragen des Rechts- und Sozialstaats. Wie der aktuelle politische Themenspiegel zeigt, stehen Fragen zu Sicherheit und staatlichem Schutz vulnerabler Gruppen derzeit hoch auf der parlamentarischen Agenda. Auch Debatten um die Leistungsfähigkeit staatlicher Strukturen vor Ort spielen in diesen Kontext hinein, da Hauptzollämter als regionale Behörden im Mittelpunkt der Anfrage stehen.
Weiterlesen:
Betroffen sind Menschen, die in Deutschland Opfer von Menschenhandel, Zwangsarbeit oder Arbeitsausbeutung werden — häufig Personen ohne deutschen Aufenthaltstitel in besonders vulnerablen Beschäftigungsverhältnissen. Mittelbar betroffen sind auch Hauptzollämter, Beratungsstellen und Fachberatungsstellen, deren Zusammenarbeit und Finanzierung Gegenstand der Fragen ist.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6774 ist am 29. Juni 2026 beim Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die Antwort ist bis zum 20. Juli 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort können die Fragesteller weitere parlamentarische Schritte einleiten.
- FKS – Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Behörde des deutschen Zolls, die Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung kontrolliert und verfolgt.
- Bedenk- und Stabilisierungsfrist
- Gesetzlich geregelte Bedenkzeit für Opfer von Menschenhandel (§ 59 Abs. 7 AufenthG), in der sie ohne unmittelbare aufenthaltsrechtliche Konsequenzen über eine Kooperation mit Behörden entscheiden können.
- Kleine Anfrage (Nachfrage)
- Parlamentarisches Instrument, mit dem Fraktionen die Bundesregierung zu einem bestimmten Thema befragen können — hier als Nachfrage, weil frühere Antworten als unvollständig bewertet wurden.
Was ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)?
Die FKS ist eine Behörde des Zolls, die bundesweit Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung sowie Menschenhandel und Arbeitsausbeutung kontrolliert und verfolgt.
Was ist die Bedenk- und Stabilisierungsfrist?
Opfer von Menschenhandel erhalten nach § 59 Abs. 7 AufenthG eine Bedenkzeit, in der sie entscheiden können, ob sie mit den Behörden kooperieren — ohne sofortige Abschiebung befürchten zu müssen.
Warum stellt die Linke diese Fragen erneut?
Laut Fraktion hat die Bundesregierung auf die Vorgänger-Anfrage BT-Drs. 21/4667 Teilfragen nicht beantwortet und sich teilweise auf fehlende Erkenntnisse berufen, obwohl Informationen hätten beschafft werden können.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6774 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































