- EU-Lohntransparenzpflicht gilt ab Juni 2026 für alle Unternehmen
- Konkrete Bürokratiekosten für die Wirtschaft noch nicht beziffert
- Deutschland enthielt sich bei der EU-Ratsabstimmung zur Richtlinie
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6608 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 trat im Juni 2023 in Kraft und verpflichtet Mitgliedstaaten, bis zum 7. Juni 2026 neue Transparenzregeln für Arbeitgeber einzuführen. Kernelemente sind Auskunftsansprüche von Beschäftigten über Vergleichsgehälter, Berichtspflichten über den Gender Pay Gap sowie erweiterte Informationspflichten bereits im Bewerbungsverfahren. In Deutschland existiert seit 2017 das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), das jedoch nach Auffassung der Fragesteller geringere Anforderungen stellt als die neue EU-Richtlinie. Die Bundesregierung setzte zur Vorbereitung der Umsetzung die Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ ein, die im November 2025 ihren Abschlussbericht vorlegte.
Im Detail
„Diese Richtlinie passt weder in die Zeit noch ist sie ohne enormen bürokratischen Aufwand praktikabel anwendbar.“
— Andreas Lenz (CSU), wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zitiert in BT-Drs. 21/6608
Neue EU-Regeln zur Lohntransparenz stellen deutsche Unternehmen vor erhebliche Anforderungen: Seit dem 7. Juni 2026 hätte Deutschland die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 in nationales Recht umsetzen müssen. Die Richtlinie verpflichtet Arbeitgeber zu weitreichenden Auskunfts-, Dokumentations- und Berichtspflichten — doch wie hoch die konkreten Bürokratiekosten für die Wirtschaft ausfallen, hat die Bundesregierung bislang nicht öffentlich beziffert. Das ist der Kern der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6608, die die AfD-Fraktion am 23. Juni 2026 eingebracht hat.
Was die Entgelttransparenzrichtlinie von Unternehmen verlangt
Die EU-Richtlinie geht über das bestehende deutsche Entgelttransparenzgesetz von 2017 deutlich hinaus. Beschäftigte erhalten künftig Auskunftsansprüche über durchschnittliche Entgelte von Vergleichsgruppen im Unternehmen. Arbeitgeber müssen regelmäßig über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede berichten und bei festgestellten Lücken gemeinsame Entgeltbewertungen durchführen. Bereits im Bewerbungsverfahren gelten neue Informationspflichten. Aus Sicht der Anfragesteller bedeutet das: mehr Bürokratie, nicht weniger — obwohl die Bundesregierung gleichzeitig einen Bürokratieabbau anstrebt.
Was gilt aktuell?
Aktuell gilt in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) von 2017, das Beschäftigten in Betrieben ab 200 Mitarbeitern einen individuellen Auskunftsanspruch über die Vergütung einer Vergleichsgruppe einräumt. Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie erweitert diese Pflichten erheblich und schreibt zusätzlich regelmäßige Entgeltberichte sowie aktive Berichterstattung gegenüber Behörden vor. Die Bundesregierung hatte zur Vorbereitung eine eigene Kommission eingesetzt, die im November 2025 einen Abschlussbericht mit Empfehlungen für eine möglichst bürokratiearme Umsetzung vorlegte.
18 Fragen zur Entgelttransparenzrichtlinie
Die Kleine Anfrage umfasst 18 Einzelfragen, die sich in drei Themenschwerpunkte gliedern. Erstens fragen die Abgeordneten nach dem konkreten Erfüllungsaufwand: Wie hoch sind die einmaligen und laufenden Kosten für die Wirtschaft, aufgeschlüsselt nach Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten? Wie viele Unternehmen werden nach Unternehmensgrößenklassen von den Berichtspflichten erfasst? Zweitens thematisiert die Anfrage Datenschutzfragen: Welche datenschutzrechtlichen Probleme wurden identifiziert? Wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einbezogen? Und wie soll die Re-Identifizierung einzelner Beschäftigter anhand von Entgeltdaten verhindert werden? Drittens geht es um die politische Verantwortung: Welche Position hat Deutschland während der EU-Ratsverhandlungen vertreten, warum hat sich die Bundesregierung bei der Abstimmung enthalten — obwohl mehrere Mitgliedstaaten gegen die Richtlinie gestimmt haben — und wurde intern eine ressortübergreifende Folgenabschätzung erstellt?
Besonderes Gewicht legen die Fragesteller auf die Frage nach sogenanntem Gold-Plating: Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der nationalen Umsetzung über die europarechtlichen Mindestanforderungen hinauszugehen und damit zusätzliche Belastungen zu schaffen, die EU-rechtlich gar nicht zwingend vorgegeben sind?
Spannungsfeld: Bürokratieabbau kontra neue Pflichten
Innerhalb der Regierungskoalition zeigt sich ein offener Dissens: Bundesministerin Karin Prien (CDU) befürwortet laut Drucksache die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie ausdrücklich. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Lenz (CSU), erklärte hingegen, die Richtlinie passe „weder in die Zeit noch ist sie ohne enormen bürokratischen Aufwand praktikabel anwendbar“. Wie die Bundesregierung diesen Widerspruch auflöst und welche Folgekosten sie intern kalkuliert hat, soll die Antwort auf die Kleine Anfrage klären. Die Antwortfrist endet am 14. Juli 2026. Thematisch verwandt ist auch die Debatte um Regulierungslasten bei anderen Reformvorhaben sowie Fragen zur Einflussnahme von Wirtschaftsinteressen auf Bundesentscheidungen.
Auch die Frage, ob neue arbeitsrechtliche Auskunftsansprüche und eine Beweislastumkehr zu einer Zunahme von Klagen vor den Arbeitsgerichten führen und welche Kosten das für die Justiz bedeutet, ist Teil der Anfrage — ein Aspekt, der bislang kaum öffentlich diskutiert wird.
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Betroffen sind insbesondere Unternehmen ab bestimmten Schwellenwerten, die künftig Entgeltberichte erstellen, Auskunft über Gehaltsstrukturen geben und interne Bewertungsverfahren bei festgestellten Entgeltlücken durchführen müssen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten neue Auskunftsrechte gegenüber ihren Arbeitgebern. Laut Anfrage bestehen zudem Fragen zum Datenschutz für alle Beschäftigten, deren Vergütungsdaten erfasst und ausgewertet werden.
Berlin, 23. Juni 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion haben einen umfassenden Antrag zur Entfesselung neuer Wirtschaftskraft vorgelegt mit dem Ziel Bürger und Unternehmen spürbar zu entlasten. Angesichts der schwersten wirtschaftlichen Krise seit Jahrzehnten mit Rezession Unternehmenspleiten und Deindustrialisierung fordern wir eine deutliche Senkung der Staatsquote sowie eine konsequent angebotsorientierte Politik. Dazu… …
Die Bundesregierung muss die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6608) innerhalb von 21 Tagen beantworten — die Antwortfrist läuft bis zum 14. Juli 2026. Anschließend wird die Antwort als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Entgelttransparenzrichtlinie
- EU-Richtlinie (EU) 2023/970, die Unternehmen verpflichtet, Gehaltsdaten offenzulegen und über Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu berichten.
- Gold-Plating
- Übererfüllung von EU-Vorgaben bei der nationalen Umsetzung — also das Einführen strengerer Regeln, als die EU-Richtlinie mindestens verlangt.
- Erfüllungsaufwand
- Kosten und Zeitaufwand, den Unternehmen oder Behörden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften aufwenden müssen — einmalig und laufend.
Was ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?
Die Richtlinie (EU) 2023/970 vom 10. Mai 2023 verpflichtet Unternehmen, Gehaltsdaten offenzulegen, Beschäftigten Auskunft über Vergleichsgehälter zu geben und regelmäßig über Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen zu berichten.
Bis wann musste Deutschland die Richtlinie umsetzen?
Die Umsetzungsfrist lief am 7. Juni 2026 ab. Zur Vorbereitung hatte die Bundesregierung eine eigene Kommission eingesetzt, die am 7. November 2025 ihren Abschlussbericht vorlegte.
Warum enthielt sich Deutschland bei der EU-Abstimmung?
Die genauen Gründe für die deutsche Enthaltung im EU-Rat sind Gegenstand der Kleinen Anfrage — die Bundesregierung hat sich dazu noch nicht öffentlich erklärt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6608 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































