- Zahl der Regierungsbeauftragten sank von 45 (2024) auf 27 (Juli 2025)
- 18 Fragen zu Kosten, Reisen und Ergebnissen des Transatlantik-Koordinators
- Antwort der Bundesregierung bis Mitte Juli 2026 erwartet
- Entgelttransparenzrichtlinie: Bürokratiekosten für Unternehmen ungeklärt
- Grooming Gangs: Bundestag-Antrag fordert bundesweites Lagebild
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6618 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung unterhält eine Reihe von Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten, deren Zahl in den vergangenen Jahren deutlich geschwankt hat: von 19 in den Jahren 2000 bis 2002 auf zuletzt 45 im Jahr 2024. Stand Juli 2025 weist die offizielle BMI-Liste 27 solcher Positionen aus. Der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit ist eine davon. Die AfD-Fraktion hatte bereits in der Drucksache 21/2361 nach der Gesamtzahl dieser Stellen gefragt und richtet sich nun mit einer Detailanfrage speziell an dieses Amt nach dessen erstem Tätigkeitsjahr in der laufenden Legislaturperiode.
- 19 — Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte der Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2002
- 45 — Beauftragte im Jahr 2024 (Höchststand laut Drucksache)
- 43 — Beauftragte Stand 1. Januar 2025
- 27 — Beauftragte laut aktueller BMI-Liste Stand Juli 2025
- 18 — Einzelfragen der AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6618
Im Detail
Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6618
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung ist ein wiederkehrendes parlamentarisches Thema. Mit BT-Drs. 21/6618 vom 23. Juni 2026 richtet die AfD-Fraktion nun 18 detaillierte Fragen an die Bundesregierung, um die Bilanz des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit nach dessen erstem Tätigkeitsjahr in der aktuellen Legislaturperiode zu beleuchten.
Hintergrund: Schwankende Zahl von Regierungsbeauftragten
Laut der Vorbemerkung der Fragesteller schwankte die Zahl der Regierungsbeauftragten erheblich: In den Jahren 2000 bis 2002 waren es 19, 2024 stieg sie auf 45, Stand Januar 2025 waren es 43. Die aktuelle BMI-Liste weist für Juli 2025 noch 27 solcher Positionen aus. Dieser Rückgang lässt Fragen offen, welche Stellen abgebaut wurden und welche weiterlaufen — darunter der Transatlantik-Koordinator.
Was der Transatlantik-Koordinator leisten soll
Das Amt des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit soll die Beziehungen zwischen Deutschland und den USA auf gesellschaftlicher, kultureller und informationspolitischer Ebene fördern. Es handelt sich um eine ressortübergreifende Position, die neben den regulären Zuständigkeiten des Auswärtigen Amts und anderer Ministerien angesiedelt ist. Aus Sicht der AfD-Fraktion ist dabei unklar, ob diese Koordinierungsfunktion einen konkreten operativen Mehrwert gegenüber bestehenden Ministeriumsstrukturen erbringt oder ob Doppelstrukturen entstanden sind.
Die 18 Fragen im Überblick
Die Anfrage gliedert sich in mehrere Themenbereiche:
Personal und Kosten (Fragen 1–2): Die Abgeordneten fragen nach der Zahl der Planstellen, deren Besetzung, den Besoldungsgruppen sowie nach beauftragten externen Dienstleistern — inklusive Volumen und Tätigkeitsbereich.
Treffen und Kontakte (Fragen 3–6): Erfragt werden Treffen mit Bundesministerien, Lobbyorganisationen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen, Landesregierungen und internationalen Organisationen — jeweils aufgeschlüsselt nach Monaten, Anlass und Zielen.
Dienstreisen (Frage 7): Die Anfrage verlangt eine detaillierte Aufstellung aller Dienstreisen innerhalb und außerhalb Deutschlands mit Datum, Reiseziel, Kosten, Delegationsgröße und etwaigen externen Begleitpersonen.
Öffentlichkeitsarbeit (Frage 8): Gefragt wird nach Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, genutzten Social-Media-Kanälen sowie erzielten Reichweiten und Interaktionszahlen.
Maßnahmen und Ergebnisse (Fragen 9–18): Dieser umfangreichste Block zielt auf konkrete Projekte, begleitete Gesetzesvorhaben, erstellte Strategiepapiere, Koalitionsvertrags-Ziele, Berichte an den Bundestag, Transparenzmaßnahmen, besuchte internationale Konferenzen sowie Bewertungskriterien und nicht erreichte Ziele. Frage 18 schließt mit der Frage nach den messbaren Erfolgen, die die Bundesregierung selbst als wesentliche Ergebnisse bewertet.
Parlamentarische Kontrolle von Regierungsstrukturen
Anfragen zu Beauftragten und Koordinatoren sind ein klassisches Instrument der parlamentarischen Haushaltskontrolle. Vergleichbare Anfragen gab es etwa zur Lobbyarbeit der Bundesregierung — wie bei der Kleinen Anfrage zur Immobilienlobby. Auch das Thema staatlicher Strukturen und ihrer Kosten beschäftigt den Bundestag regelmäßig, etwa im Kontext von Förderstrukturen und deren Verteilung.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 14. Juli 2026 Zeit, die 18 Fragen zu beantworten. Ob und wie detailliert sie Auskunft über Reisekosten, Lobbykontakte und messbare Ergebnisse des Transatlantik-Koordinators gibt, wird zeigen, wie transparent die Arbeit dieser Koordinierungsrolle tatsächlich nachvollziehbar gemacht wird.
Weiterlesen:
- Immobilienlobby: Linke fragt nach Lobbygesprächen der Bundesregierung
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- Hackbacks: Linke fordert Stopp offensiver Cyberabwehr
Betroffen sind in erster Linie Steuerzahler, die die Personal- und Reisekosten des Koordinators finanzieren. Mittelbar betroffen sind auch Akteure der deutschen und US-amerikanischen Zivilgesellschaft, Kulturinstitutionen und Verbände, die mit dem Koordinator zusammenarbeiten.
Die Kleine Anfrage wurde am 23. Juni 2026 eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen endet am 14. Juli 2026. Die Bundesregierung muss die 18 Fragen bis dahin schriftlich beantworten.
- Koordinator der Bundesregierung
- Ein vom Kabinett eingesetzter Regierungsvertreter, der ressortübergreifend bestimmte Politikbereiche koordiniert, ohne selbst Minister zu sein. Rechtsgrundlage ist § 21 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO).
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Fraktionen oder mindestens fünf Abgeordnete schriftliche Auskunft von der Bundesregierung verlangen können. Die Antwortfrist beträgt 21 Tage.
- GGO
- Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien — das interne Regelwerk der Bundesregierung, das u.a. die Einrichtung von Beauftragten und Koordinatoren regelt.
Was macht der Transatlantik-Koordinator der Bundesregierung?
Der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit soll die Beziehungen zwischen Deutschland und den USA auf gesellschaftlicher, kultureller und informationspolitischer Ebene fördern und koordinieren.
Wie viele Beauftragte hat die Bundesregierung derzeit?
Laut der Drucksache waren es Stand Januar 2025 insgesamt 43 Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte. Laut der aktuellen BMI-Liste sind es Stand Juli 2025 nur noch 27.
Wann muss die Bundesregierung die Anfrage beantworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung, also bis etwa 14. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6618 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































