- Bund haftet zu einem Drittel, wenn RAG-Stiftung Ewigkeitskosten nicht trägt
- 26 Fragen zu Bergbau-Folgekosten und Nachnutzung ehemaliger Bergwerke
- Grubenwasser als Wärme- und Energiequelle könnte Dauerkosten senken
Hintergrund
Mit dem Steinkohlefinanzierungsgesetz und dem Erblastenvertrag von 2007 wurde geregelt, wie die dauerhaften Folgekosten des deutschen Steinkohlenbergbaus — die sogenannten Ewigkeitsaufgaben — finanziert werden. Dazu gehören insbesondere die Grubenwasserhaltung, Dauerbergschäden und die Grundwasserreinigung. Die RAG-Stiftung trägt die Hauptlast; bei Unterdeckung springen die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland ein, woran sich der Bund zu einem Drittel beteiligt. Seit 2007 haben sich die technischen Möglichkeiten zur Nachnutzung ehemaliger Bergwerke weiterentwickelt, etwa durch Grubenwasser-Wärmenetze oder unterirdische Energiespeicher. Frühere parlamentarische Anfragen zu Teilaspekten dieses Themas wurden in den Drucksachen 19/1209, 19/4029, 19/20869 und 20/3022 behandelt.
Im Detail
Vor diesem Hintergrund stellt sich nach Auffassung der Fragesteller insbesondere mit Blick auf das mögliche langfristige finanzielle Risiko des Bundes die Frage, welche Erkenntnisse die Bundesregierung in den vergangenen 19 Jahren über Möglichkeiten gewonnen hat, die Ewigkeitsaufgaben durch technische Innovation, veränderte Wasserhaltung und wirtschaftliche Nachnutzung langfristig zu reduzieren.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8832, AfD-Fraktion
Die dauerhaften Folgekosten des deutschen Steinkohlenbergbaus belasten Bund, Länder und Steuerzahler auf unbestimmte Zeit. Grubenwasserhaltung, Dauerbergschäden und Grundwasserreinigung — zusammengefasst als Ewigkeitsaufgaben — müssen auch Jahrzehnte nach dem Ende des aktiven Bergbaus weiterbetrieben werden. Die AfD-Fraktion thematisiert in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8832 vom 28. Oktober 2026 auf 26 Fragen, ob die Bundesregierung das damit verbundene finanzielle Risiko ausreichend kontrolliert und ob technologische Innovationen diese Dauerlasten senken könnten.
Ewigkeitskosten und Bundesrisiko aus dem Erblastenvertrag
Das Steinkohlefinanzierungsgesetz und der Erblastenvertrag von 2007 regelten die Finanzierung dieser Aufgaben: Die RAG-Stiftung trägt die Hauptlast. Sollten deren Mittel nicht ausreichen, haften die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland — und der Bund beteiligt sich daran zu einem Drittel. Wie hoch dieses Risiko langfristig ist, bleibt nach Auffassung der Fragesteller unklar. Die Anfrage fragt unter anderem, welche konkreten Beträge der Bund seit 2007 tatsächlich aus dieser Verpflichtung gezahlt hat und welche Prognosen für die Zeiträume bis 2030, 2040 und 2050 vorliegen. Außerdem erkundigt sie sich, ob die Bundesregierung die Annahmen des Jahres 2007 jemals einer Evaluation unterzogen hat.
Was gilt aktuell?
Derzeit finanziert die RAG-Stiftung die Ewigkeitsaufgaben aus ihren Erträgen. Der Bund ist durch den Erblastenvertrag an einer Gewährleistung der Länder beteiligt, ohne dass — laut Fragestellung — eine regelmäßige öffentliche Berichterstattung über die tatsächliche Kostenentwicklung und das Haushaltsrisiko erfolgt. Bundesvertreter sitzen im Kuratorium der RAG-Stiftung, entsandt vom Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Anfrage will wissen, welche konkreten Weisungen diese Ministerien ihren Vertretern in den vergangenen 19 Jahren erteilt haben.
Nachnutzung ehemaliger Bergwerke als Kostensenker
Ein zweiter Schwerpunkt der Anfrage betrifft das technologische Potenzial ehemaliger Bergwerksinfrastruktur. Seit 2007 hat die Forschung Fortschritte bei der energetischen Nutzung von Grubenwasser, bei unterirdischen Wärme- und Kältespeichern, bei Pumpspeicherkraftwerken in alten Stollen und bei der Rohstoffgewinnung aus Grubenwasser erzielt. Die Fragesteller wollen wissen, welche dieser Technologien der Bund seit 2007 gefördert hat, welche Ergebnisse vorliegen und ob eine wirtschaftliche Nachnutzung die Ewigkeitskosten tatsächlich senken könnte. Gefragt wird auch, ob es bundesrechtliche Hemmnisse im Wasserhaushaltsgesetz, im Bundesberggesetz oder im Energierecht gibt, die solche Investitionen erschweren.
Die Anfrage stellt zudem die grundsätzliche Frage, ob die Bundesregierung überhaupt über eine ressortübergreifende Strategie zur Reduzierung der Ewigkeitskosten verfügt. Falls keine solche Koordinierung besteht, soll die Regierung begründen, warum trotz des langfristigen Bundesrisikos auf eine Bestandsaufnahme verzichtet wurde. Ähnliche Fragen wurden bereits in früheren Wahlperioden gestellt — etwa zur Nutzung stillgelegter Bergwerke für Pumpspeicherkraftwerke (BT-Drs. 19/20869) oder zu Ewigkeitsaufgaben und Versorgungssicherheit (BT-Drs. 20/3022). Eine umfassende Gesamtbilanz nach fast zwei Jahrzehnten steht nach Einschätzung der Fragesteller noch aus.
Thematisch verknüpft ist das Thema mit der breiteren Debatte über den Umbau des deutschen Energiesystems: Ehemalige Bergwerke könnten einen Beitrag zur Wärmeversorgung und zur saisonalen Energiespeicherung leisten — und damit nicht nur Kosten senken, sondern auch zur Energiewende beitragen. Ob die Bundesregierung diesen Zusammenhang systematisch bewertet, ist eine der Kernfragen der Drucksache.
Eine Antwort der Bundesregierung liegt noch nicht vor.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind die Steuerzahler, insbesondere in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland, wo die meisten ehemaligen Steinkohlenbergwerke liegen. Mittelbar ist der Bundeshaushalt berührt, sobald die RAG-Stiftung die Ewigkeitsaufgaben nicht mehr allein finanzieren kann. Kommunen im Ruhrgebiet und an der Saar könnten bei einer energetischen Nachnutzung von Grubenwasser zu Nutznießern werden.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8832 ist am 28. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat sie bislang nicht beantwortet. Gemäß § 104 GO-BT ist eine Antwort grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Ewigkeitsaufgaben
- Dauerhaft anfallende Folgekosten nach dem Ende des Steinkohlenbergbaus, vor allem Grubenwasserhaltung, Bergschäden und Grundwasserreinigung, die zeitlich unbegrenzt fortgeführt werden müssen.
- RAG-Stiftung
- Stiftung, die aus dem Vermögen der früheren RAG AG gebildet wurde und die Finanzierung der Ewigkeitsaufgaben des deutschen Steinkohlenbergbaus sicherstellen soll.
- Erblastenvertrag
- Vertrag von 2007 zwischen dem Bund, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland sowie der RAG AG, der die Haftungsverteilung für Ewigkeitskosten regelt.
Was sind Ewigkeitsaufgaben im Steinkohlenbergbau?
Ewigkeitsaufgaben sind dauerhaft anfallende Folgekosten nach dem Ende des Bergbaus, insbesondere die Grubenwasserhaltung, Dauerbergschäden und die Grundwasserreinigung. Sie müssen zeitlich unbegrenzt weitergeführt werden, um Schäden an Mensch und Umwelt zu verhindern.
Wer finanziert die Ewigkeitsaufgaben des Steinkohlenbergbaus?
Grundsätzlich ist die RAG-Stiftung zuständig. Reichen deren Mittel nicht aus, haften die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland; der Bund beteiligt sich daran zu einem Drittel gemäß Erblastenvertrag von 2007.
Welche Nachnutzungsmöglichkeiten für alte Bergwerke gibt es?
Laut Drucksache zählen dazu die energetische Nutzung von Grubenwasser als Wärmequelle, geflutete Grubenbaue als saisonale Energiespeicher, untertägige Pumpspeicherkraftwerke sowie die Gewinnung von Rohstoffen aus Grubenwasser.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8832 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































