- 35 Abschiebungen nach Somalia von Januar bis September 2026
- Charterflug am 15. September kostete 369.080 Euro Fluggerätekosten
- 78 Bundespolizisten begleiteten 23 Abgeschobene bis Nairobi
Hintergrund
Die Zahl der Abschiebungen nach Somalia ist in den vergangenen Jahren geschwankt: 2023 wurden 19 Personen, 2024 zwölf Personen und 2025 insgesamt 46 Personen abgeschoben, wie frühere Antworten der Bundesregierung auf Drucksache 21/4496 belegen. Das Bundespolizeipräsidium hat im Mai 2022 eine Vereinbarung mit einem privaten Luftfahrtunternehmen für die Begleitung von Abschiebungen ab dem Transitpunkt Nairobi nach Mogadischu geschlossen. Die Deutsche Botschaft Nairobi sowie Vertreter des Bundesministeriums des Innern haben das Thema Abschiebungen in den vergangenen zwei Jahren regelmäßig mit somalischen Regierungsvertretern besprochen.
- 35 Personen — von Januar bis September 2026 nach Somalia abgeschoben (12 per Linienflug, 23 per Charter)
- 369.080 Euro — Kosten für das Fluggerät der Chartermaßnahme vom 15. September 2026
- 78 Bundespolizisten — begleiteten den Charterflug von Stuttgart nach Nairobi
- 42.860,71 Euro — Gesamtkosten für die Begleitung ab Nairobi nach Mogadischu in 2026 (davon 33.545,71 Euro Linienflüge, 9.315,00 Euro Chartermaßnahmen)
- 9 Bundesländer — beteiligten sich an der Chartermaßnahme vom 15. September 2026
Im Detail
Im Zeitraum von Januar bis September 2026 haben die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung 35 Personen nach Somalia abgeschoben.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8756, Frage 1
Abschiebungen nach Somalia gehören zu den logistisch aufwendigsten Rückführungsmaßnahmen, die Deutschland durchführt. Von Januar bis September 2026 haben die Bundesländer insgesamt 35 Personen nach Somalia abgeschoben, wie das Bundesministerium des Innern in seiner Antwort auf Drucksache 21/8756 vom 21. Oktober 2026 mitteilt. Davon erfolgten zwölf Abschiebungen auf Linienflügen, 23 im Rahmen einer koordinierten Chartermaßnahme.
Charterflug nach Somalia: Ablauf und Kosten
Den Kern der bisherigen Abschiebungen nach Somalia im Jahr 2026 bildet eine Chartermaßnahme vom 15. September 2026. An diesem Tag flogen 23 somalische Staatsangehörige zunächst per Charterflug von Stuttgart nach Nairobi in Kenia. Von dort brachten zwei weitere Charterflüge 17 beziehungsweise sechs Personen nach Mogadischu. Den Flug nach Nairobi begleiteten 78 Personenbegleiter der Bundespolizei — das entspricht mehr als drei Beamten pro abgeschobener Person. Ab Nairobi übernahmen Mitarbeiter eines privaten Luftfahrtunternehmens die Begleitung, mit dem das Bundespolizeipräsidium seit Mai 2022 eine entsprechende Vereinbarung unterhält.
Die Kosten für die Fluggeräte der Chartermaßnahme beliefen sich auf 369.080 Euro. Eine Kostenerstattung durch die EU-Grenzschutzagentur Frontex erfolgte nicht. Hinzu kamen Begleitkosten ab Nairobi: Für alle Abschiebungen nach Somalia in 2026 summierten sich diese Kosten bis zum Berichtszeitpunkt auf 42.860,71 Euro — davon entfielen 33.545,71 Euro auf Linienflüge und 9.315,00 Euro auf die Chartermaßnahmen vom 16. und 17. September 2026.
Beteiligte Länder und Profil der Abgeschobenen
An der durch die Bundespolizei organisierten Charterabschiebung beteiligten sich neun Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Alle abgeschobenen Personen waren männlich und verfügten über Passersatzdokumente. Nach Kenntnis der Bundesregierung waren nahezu alle am 15. September 2026 rückgeführten Personen zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten — eine abschließende Beurteilung obliegt allerdings den zuständigen Landesbehörden. Zu zwei Personen hatten die Länder allgemeine Hinweise zu gesundheitlichen Aspekten übermittelt. Angaben dazu, wie lange die Betroffenen vor der Abschiebung in Deutschland gelebt hatten, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Entwicklung der Abschiebungen nach Somalia
Die Zahlen schwankten in den Vorjahren erheblich: 2023 wurden 19 Personen, 2024 zwölf Personen und 2025 insgesamt 46 Personen nach Somalia abgeschoben. Mit 35 Abschiebungen bis September 2026 liegt das aktuelle Jahr auf einem ähnlichen Niveau wie 2025. Hintergrund ist unter anderem eine diplomatische Vereinbarung: Im November 2024 sicherte der somalische Staatspräsident nach Gesprächen mit der deutschen Seite zu, ausreisepflichtige somalische Staatsangehörige zurückzunehmen und die Rückführungsverfahren zu vereinfachen. Seitdem stehen Abschiebungen nach Somalia regelmäßig auf der Agenda der Deutschen Botschaft Nairobi sowie des Bundesministeriums des Innern bei Kontakten mit somalischen Regierungsvertretern.
Keine Beamten anderer Staaten waren an den Flügen beteiligt. Ob andere EU-Staaten mit demselben privaten Luftfahrtunternehmen kooperieren, ist der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht bekannt. Mehr zu Datenlücken bei der Vollzugskontrolle von Abschiebungen generell findet sich im Beitrag Abschiebungen: Datenlücken bei Vollzugskontrolle.
Weiterlesen:
Betroffen sind somalische Staatsangehörige mit Ausreisepflicht in Deutschland. Der Charterflug vom 15. September 2026 betraf ausschließlich männliche Personen; alle verfügten über Passersatzdokumente. Zu zwei Personen lagen den Ländern allgemeine Hinweise zu gesundheitlichen Aspekten vor. Wie lange die Betroffenen vor der Abschiebung in Deutschland gelebt hatten, liegt der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich. Bei Fragen zu Aufenthaltsdauer und gesundheitlichem Zustand der Abgeschobenen verweist sie auf fehlende eigene Erkenntnisse und die Zuständigkeit der Landesbehörden. Mehrere Teilfragen werden mit Verweis auf die Antwort zu Frage 2 beantwortet.
Die Anfrage ist mit der Antwort des Bundesministeriums des Innern vom 21. Oktober 2026 abgeschlossen. Das Verfahren ist beendet; weitere parlamentarische Schritte sind nicht vorgesehen. Die Antwort steht als Bundestagsdrucksache 21/8756 zur Verfügung.
- Passersatzdokument
- Ein amtliches Dokument, das bei fehlenden Reisedokumenten als Ersatz für einen Nationalpass die Identität einer Person bestätigt und die Einreise in das Zielland ermöglicht.
- Frontex
- Die Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache, die EU-Mitgliedstaaten bei Abschiebungen finanziell und operativ unterstützen kann.
- Chartermaßnahme
- Eine Sammelabschiebung auf eigens gebuchten Flugzeugen, die von der Bundespolizei organisiert wird und mehrere Bundesländer gleichzeitig einbezieht.
Wie viele Menschen wurden 2026 nach Somalia abgeschoben?
Von Januar bis September 2026 wurden laut Bundesregierung 35 Personen nach Somalia abgeschoben — 12 per Linienflug und 23 per Charterflug.
Was kostete der Charterflug vom 15. September 2026?
Die Kosten für die Fluggeräte beliefen sich auf 369.080 Euro. Eine Kostenerstattung durch Frontex erfolgte nicht.
Welche Bundesländer beteiligten sich an der Charterabschiebung?
An der Maßnahme beteiligten sich Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8756 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































