- 2.948 Betroffene von 15 Anschlägen seit 2016 betreut
- Magdeburg 2024: mit 1.650 Betroffenen größte Einzelbetreuung
- BOpfBeG soll Amt erstmals gesetzlich verankern
Hintergrund
Das Amt des Bundesopferbeauftragten wurde als Konsequenz aus dem Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 geschaffen. Es ist im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) angesiedelt und arbeitet bislang auf Grundlage von Kabinettsbeschlüssen. Im Juli 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf des Bundesopferbeauftragtengesetzes (BOpfBeG) beschlossen und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Der jüngste betreute Anschlag ist der Angriff auf den CSD Berlin vom 25. Juli 2026 mit 126 erfassten Betroffenen.
- 2.948 — Gesamtzahl der beim Bundesopferbeauftragten erfassten Betroffenen aus 15 Anschlägen seit 2016
- 1.650 — Betroffene allein nach der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024, dem bislang größten Einzelereignis
- 9,75 — Aktuelle Dienstposten der Geschäftsstelle (Stand 12. Oktober 2026); 2021 waren es 10,95
- 15 — Anschläge, zu denen der Bundesopferbeauftragte seit 2016 Betroffene betreut hat
- 11. März — Jährlicher Nationaler Gedenktag für die Opfer des Terrorismus, eingeführt 2022
Im Detail
Es gibt kein definiertes Ende einer Anschlagsbetreuung. Der Bundesopferbeauftragte steht auch solchen Betroffenen zur Verfügung, die erst viele Jahre nach einem Anschlag um Unterstützung bitten.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8761, Antwort zu Frage 10
Seit der Einrichtung des Amtes im Jahr 2017 hat der Bundesopferbeauftragte insgesamt 2.948 Betroffene terroristischer und extremistischer Anschläge betreut. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, die am 21. Oktober 2026 als BT-Drs. 21/8761 veröffentlicht wurde. Die Zahlen verdeutlichen, wie stark die Belastung durch einzelne Ereignisse variiert: Während beim Messerangriff am Holocaust-Denkmal in Berlin im Februar 2025 nur 6 Betroffene erfasst wurden, registrierte die Geschäftsstelle nach der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 allein 1.650 Betroffene — mehr als die Hälfte aller je betreuten Personen.
Bundesopferbeauftragter: Aufgaben und Reichweite
Der Bundesopferbeauftragte fungiert als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene für Überlebende, Angehörige, Augenzeugen und Ersthelfer nach Terroranschlägen und extremistischen Taten im Inland. Er begleitet Betroffene beim Umgang mit Behörden, vermittelt psychosoziale und finanzielle Hilfen und vertritt die Anliegen der Opfer gegenüber der Politik. Laut Drucksache gibt es kein definiertes Ende der Betreuung: Der Beauftragte steht auch Personen zur Verfügung, die erst Jahre nach einem Anschlag Unterstützung suchen — entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung von 2017.
Zu den 15 betreuten Anschlägen zählen neben dem Magdeburger Weihnachtsmarkt unter anderem der Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz (163 Betroffene), der rechtsextreme Angriff in Hanau 2020 (106 Betroffene), die Messerangriffe in Solingen 2024 (123 Betroffene) sowie zuletzt der Anschlag auf den CSD Berlin im Juli 2026 mit 126 erfassten Betroffenen.
Geplantes Gesetz: BOpfBeG
Das Amt des Bundesopferbeauftragten basiert bisher ausschließlich auf Kabinettsbeschlüssen. Am 22. Juli 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf des Bundesopferbeauftragtengesetzes (BOpfBeG) beschlossen und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Laut Bundesregierung soll das Gesetz das Amt verstetigen, ohne seine Zuständigkeiten inhaltlich zu verändern. Die Betreuungsvoraussetzung wird künftig an das Vorliegen einer terroristischen Straftat im Sinne des § 89a Absatz 1 Satz 2 StGB geknüpft — extremistische Taten bleiben weiterhin erfasst, da sie als Unterfall dieser Definition gelten.
Datenlücken bei SGB XIV und Forschungsstand
Auf Fragen zur materiellen, gesundheitlichen und sozialen Lage der Betroffenen sowie zur Zahl von SGB-XIV-Anträgen antwortet die Bundesregierung ausweichend. Die Durchführung des SGB XIV liegt ausschließlich bei den Ländern; eine gesonderte Erfassung von Terroropfern und deren Anträgen erfolgt weder auf Bundes- noch auf Länderebene. Studien zu den langfristigen Folgen terroristischer Anschläge für Betroffene liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor — und sind auch nicht geplant. Diese Datenlücke ist vergleichbar mit den Datenlücken bei der Vollzugskontrolle in anderen Sicherheitsbereichen.
Personalausstattung der Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Bundesopferbeauftragten im BMJV verfügt aktuell über 9,75 Dienstposten (Stand 12. Oktober 2026). Zu Beginn des Jahres 2021 waren es mit 10,95 Dienstposten mehr. Eine personelle Aufstockung plant die Bundesregierung nicht. In Akutphasen nach Anschlägen steht laut Drucksache ein interner Mitarbeiterpool des BMJV bereit, aus dem die Geschäftsstelle temporär verstärkt werden kann. Einen institutionalisierten Beirat aus Betroffenen lehnt die Bundesregierung ab — wegen der großen Unterschiede zwischen den Anschlägen und des damit verbundenen Ressourcenaufwands.
Einen Abschlussbericht des Bundesopferbeauftragten der 20. Wahlperiode wird es nicht geben. Wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode wurde auf dessen Erstellung verzichtet.
Betroffen sind Überlebende, Angehörige, Augenzeugen und Ersthelfer von Terroranschlägen und extremistischen Taten im Inland seit 2016. Die Bandbreite reicht von sechs Betroffenen beim Messerangriff am Holocaust-Denkmal Berlin bis zu 1.650 Personen nach der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt. Personen, die nach dem SGB XIV Entschädigungsleistungen beantragen wollen, sind auf die Länderbehörden angewiesen, da der Bund dort keine eigene Zuständigkeit hat.
Bei den Fragen zu SGB-XIV-Anträgen (Fragen 7 und 8) verweist die Bundesregierung auf die ausschließliche Länderzuständigkeit und erklärt, keine eigenen Daten zu haben. Bei den Fragen zu materieller, gesundheitlicher und sozialer Lage der Betroffenen (Fragen 2 bis 6) wird eine inhaltliche Antwort mit dem Hinweis auf die Heterogenität der Fälle verweigert und das Fehlen von Studien mitgeteilt. Im Übrigen beantwortet die Regierung die Fragen vollständig.
Die Anfrage ist mit der Antwort des BMJV vom 21. Oktober 2026 abgeschlossen. Parallel läuft das Gesetzgebungsverfahren zum BOpfBeG, das die Bundesregierung am 22. Juli 2026 beschlossen und in den Bundestag eingebracht hat. Ausschussberatung und Plenum-Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf stehen noch aus.
- SGB XIV
- Das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch regelt die soziale Entschädigung für Opfer von Gewalttaten, Impfschäden und anderen staatlich anerkannten Schäden. Es wird ausschließlich von den Ländern vollzogen.
- BOpfBeG
- Kurzbezeichnung für das geplante Bundesopferbeauftragtengesetz, das dem Amt des Bundesopferbeauftragten erstmals eine gesetzliche Grundlage geben soll.
- Lotsenfunktion
- Begriff für die Aufgabe des Bundesopferbeauftragten, Betroffene zu den jeweils zuständigen Stellen weiterzuvermitteln und ihnen den Zugang zu staatlichen Unterstützungsleistungen zu erleichtern.
Wie viele Betroffene betreut der Bundesopferbeauftragte insgesamt?
Seit 2016 wurden insgesamt 2.948 Betroffene von 15 Anschlägen in der Geschäftsstelle erfasst. Den größten Anteil hat die Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 mit 1.650 Betroffenen.
Was ändert sich durch das geplante Bundesopferbeauftragtengesetz?
Das BOpfBeG stellt das bisher nur auf Kabinettsbeschlüssen basierende Amt auf eine gesetzliche Grundlage. Kompetenzen und Zuständigkeiten bleiben laut Bundesregierung unverändert.
Wann endet die Betreuung durch den Bundesopferbeauftragten?
Es gibt kein definiertes Ende. Der Beauftrage steht auch Betroffenen zur Verfügung, die erst viele Jahre nach einem Anschlag Unterstützung suchen — entsprechend der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung von 2017.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8761 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































